Wie aus der Freude über den Kinderbonus Ärger wurde

Ärger um den Kinderbonus – Podcast

Herzlich willkommen zu einer neuen Folge #22 von „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“. Diesmal mit einer Sonder-Folge zum Kinderbonus.

Kaum verabschiedet, sorgt der Corona Kinderbonus für mächtig Ärger bei den Alleinerziehenden. Denn der Kinderbonus wird hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet – egal wie viel sich der andere Elternteil ums Kind gekümmert hat!

Warum das ungerecht ist und was wir alle dagegen tun können, das hörst du in dieser Folge:

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Ärger um den Kinderbonus - eine Podcast Sonderfolge für Alleinerziehende
Wie aus der Freude über den Kinderbonus ganz schnell Ärger wurde, darüber berichten wir in dieser Podcast Sonderfolge.

Aktion: „Voller Kinderbonus für Alleinerziehende“

Bis zur Auszahlung des Kinderbonus ab September 2020 dauert es noch etwas, daher mach jetzt mit bei dieser Aktion vom Verband für alleinerziehende Mütter und Väter e.V. und schreibe einen Brief an die Regierenden:
Einen Musterbrief und weitere Infos zur Aktion „Voller Kinderbonus für Alleinerziehende!“ findest du hier.

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Update vom 11.7.2020: Sina hat sich die Mühe gemacht, das Bundesfamilienministerium bezüglich der Ungerechtigkeiten rund um den Kinderbonus direkt anzuschreiben. Hier die Antwort:

„Sehr geehrte Frau Wollgramm, der Kinderbonus wird in Höhe von 300 Euro für alle Kinder gezahlt, für die im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Jede Familie bekommt also – egal, ob die Eltern zu­sammenleben oder nicht – für jedes Kind 300 Euro automatisch zusammen mit dem Kinder­geld ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in der Regel in zwei Raten in Höhe von 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020.

Sind die Eltern getrennt, so bekommt derjenige den Kinderbonus, bei dem das Kind wohnt. Es wird bei getrenntlebenden Eltern für den Kinderbonus wie beim Kindergeld verfahren: Der alleinerziehende Elternteil, der das Kindergeld bekommt, erhält den Kinderbonus in voller Höhe ausgezahlt. Der Kinderbonus kommt also unmittelbar bei den Kindern an.

Zahlt bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den vollen Mindestunterhalt oder mehr oder teilen sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte, wenn also auch der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil maximal die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungs-Monaten (also 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen. Denn auch der andere Elternteil leistet seinen Beitrag für das Kind.

Er muss aber nichts abziehen, sondern kann auch weiterhin den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind auszugeben, zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge. Genauso ver­fahren Eltern auch beim Kindergeld.

Viele Alleinerziehende sind von der von Ihnen kritisierten Regelung im Ergebnis nicht finan­ziell betroffen. Sie erhalten den Kinderbonus in voller Höhe mit dem Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt und der andere Elternteil hat nichts vom Kinderbonus.

Dies gilt für Alleinerziehende,

• die für ihr Kind Unterhaltsvorschuss erhalten. Der Kinderbonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Der Unterhaltsvor­schuss wird in voller Höhe weitergezahlt wie bisher. Selbst wenn der Unterhaltsvorschuss geringe Unterhaltszahlungen aufstockt, weil weniger Unterhalt gezahlt wird als Unter­haltsvorschuss vorgesehen ist, kann der Kinderbonus nicht auf diese geringen Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils angerechnet werden.

• die für ihr Kind keinen Unterhalt erhalten.Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt schuldet oder keinen Unterhalt zahlt, dann kann er den Kinderbonus auch nicht mit dem Unterhalt verrechnen.

• die Leistungen nach dem SGB II erhalten.Auch Elternteile im SGB II-Leistungsbezug erhalten den Kinderbonus in voller Höhe (300 Euro) mit dem Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt. Kinder im SGB II-Leistungsbezug erhalten über die SGB II-Leistungen außerdem einen Ausgleich für eventuell verringerte Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. In der Folge steigt der SGB II-Anspruch in dem Umfang, in dem die Unterhaltszahlung aufgrund der Anrechnung des Kinderbonus reduziert werden darf.

Viele Alleinerziehende profitieren zudem von dem 2020 und 2021 mehr als verdoppelten Freibetrag für Alleinerziehende. Dieser senkt bei Erwerbstätigkeit den Steuerabzug vom Arbeitsentgelt und übersteigt häufig sogar die finanzielle Wirkung des Kinderbonus.

Wir hoffen, dass Ihnen der Kinderbonus ein wenig in diesen schweren Zeiten hilft und Sie damit etwas Schönes für Ihre Kinder kaufen oder mit ihnen unternehmen können.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendService-Team“

Blogbeiträge: Mit finanzieller Hilfe durch die Krise

Was ist der Corona Kinderbonus?
Welches Geld steht Alleinerziehenden zu?
Was ist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende?
Kinderzuschlag und was sich zum 1.1.2020 ändert
Wohngeld und was sich 2020 ändert
Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbetrag ab 2023
Elterngeld – Extramonate für Alleinerziehende

Alle bisher erschienenen Podcast-Folgen im Überblick

#1 – Plötzlich alleinerziehend, was nun?
#2 – Erste Schritte nach der Trennung mit Kind
#3 – Vorurteile gegenüber Alleinerziehenden
#4 – Gefühle und Emotionsmanagement
#5 – Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss
#6 – Alleinerziehend, deine Heldenreise
#7 – Alleinerziehend in der Corona-Krise
#8 – Offener Brief an die Regierung zur Corona-Krise
#9 – Wie gute Gedanken dir helfen
#10 – Trennung und Scheidung gut vorbereiten

#11 – Corona: Finanzielle Misere für Alleinerziehende
#12 – Interview: Der eigene Anteil an der Trennung
#13 – Das Hin und Her in der Corona-Krise
#14 – Die Finanzen regeln Teil I
#15 – So findest du Motivation für die Finanzen Teil II
#16 – Interview: Alleinerziehend in Immobilien investieren
#17 – Kommunikation mit dem Ex
#18 – Vorteile alleinerziehend zu sein
#19 – Alleinerziehend und Beruf
#20 – Was macht Corona mit Schule und Kita?

#21 – Interview: Alleinerziehend im Rückblick
#22 – Ärger um den Kinderbonus
#23 – Q&A: Alleinerziehend in Immobilien investieren
#24 – Freundschaften im Wandel
#25 – Interview: Diskriminierung und Rassismus
#26 – Selbstwert und Stärke finden
#27 – Geld sparen – Tipps und Tricks
#28 – Wohn-Ideen für Alleinerziehende
#29 – Ferienzeit allein mit Kind
#30 – Interview: Trennungsgespräch mit unserem Kind

#31 – Gut alleinerziehend stellt sich vor
#32 – Interview: Witwe und alleinerziehend
#33 – Magily: Kinderbücher für jede Familie
#34 – Interview: Was macht eigentlich der VAMV?
#35 – Alleinerziehend mit Baby
#36 – Interview: 60% ist das neue 100%
#37 – Wie Alleinerziehende Weihnachten feiern
#38 – Interview: Aufwachsen mit einer Alleinerziehenden
#39 – Jahresrückblick 2020
#40 – Interview: Trennung – aus dem Dunkel ins Licht

#41 – Das AE-Team feiert 1. Geburtstag
#42 – Interview: Wie dir Human Design hilft dein Kind zu verstehen
#43 – Alleinerziehend und Kind krank
#44 – Corona-Update: Kindkranktage
#45 – Kinderbonus 2021
#46 – Aktiv etwas für die Gesundheit tun
#47 – Birthday Q&A: Du fragst, wir antworten
#48 – Stiftung für Alleinerziehende: Alltagsheld:innen
#49 – Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
#50 – Erster Schritt in deine Online-Selbständigkeit

#51-64 findest du bei der Podcastfabrik oder deinem Podcast-Dealer

#65 – Alleinerziehend ins Ausland mit Kind

Wenn du wissen möchtest, wie dieser Podcast entstanden ist, dann findest du mehr darüber im Blogbeitrag „Das AE-Team – Der positive Podcast für Alleinerziehende“.

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