Wusstest du, dass du gegen deinen Steuerbescheid Widerspruch einlegen kannst? Und das es gute Gründe für Alleinerziehende in Deutschland gibt, dies auch zu tun? Ich selbst wusste das nicht und bin erst durch unser Interview mit Steuer-Expertin Reina Becker im Podcast „Das AE-Team“ darauf aufmerksam geworden:
Alleinerziehende schauen steuerlich in die Röhre
Wenn man sich die Steuerklasse 2 – Extra für Alleinerziehende einmal etwas genauer ansieht, so wie ich vor ein paar Jahren, dann stellt man fest, dass Alleinerziehende steuerlich fast so behandelt werden wie Single-Haushalte. Die Entlastungen sind ein Witz, vergleicht man sie mit der Care-Arbeit, die man im Gegensatz zu einem Single täglich leistet. Und somit obendrein weniger Zeit für die Erwerbsarbeit hat.

Keine Chance auf Ehegattensplitting
Auch vom Ehegattensplitting sind wir komplett ausgeschlossen, wogegen aktuell ein verwitweter Alleinerziehender klagt. Denn während er in der Ehe noch von den steuerlichen Begünstigungen profitierte, sieht es mit der Steuerklasse 2 nicht mehr so rosig aus. Denn im deutschen Steuerrecht wird NUR der Trauschein begünstigt – und nicht die Familie.
Zu niedrige Kinderfreibeträge
Zudem hat Reina Becker schon vor vielen Jahren bemerkt, dass die Kinderfreibeträge zu niedrig sind. Vor 6 Jahren (!!!) hat das Niedersächsische Finanzgericht der entsprechenden Klage von Reina zugestimmt und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Tja, und da liegt es jetzt und alle warten auf eine Entscheidung. Auch der Bundesfinanzhof, der seitdem die Klagen von Alleinerziehenden auf Eis legt. Was nach Reinas Worten eine „Ungeheuerlichkeit unserer Gerichtsbarkeit“ ist, weil die Verfahrensdauern so deutlich in die Länge gezogen werden.
Widerspruch – deine Chance auf etwas Steuergerechtigkeit
Und hier kommt der Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid ins Spiel. Denn wenn die Klage zu den Kinderfreibeträgen eines Tages vom Bundesverfassungsgericht positiv entschieden werden sollte, dann gibt es wohlmöglich Geld zurück. Aber es werden nur die Steuerbescheide der Alleinerziehenden rückwirkend geändert, die Widerspruch eingelegt haben.
Wenn du keinen Einspruch einlegst, dann ist dein Steuerbescheid endgültig und wird auch nicht rückwirkend verändert, sollte das Verfahren gewonnen werden.
Was ist zu tun?
Solange über die Klage noch nicht entschieden ist, solltest du Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen – und das jedes Jahr! Die Einspruchsfrist beträgt allerdings nur einen Monat nach Bekanntgabe!
Was bringt das?
Sollte es zu einer steuerrechtlichen Anpassung kommen, wirst du den Steuervorteil rückwirkend für jedes Jahr erhalten, in dem du Einspruch eingelegt hast.
Was passiert, wenn ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlege?
Mit deinem Widerspruch bleibt dein Steuerbescheid beim Finanzamt offen. Er wird also nicht einen Monat nach Bekanntgabe endgültig abgeschlossen.
Solltest du jetzt zum ersten Mal Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen, dann gilt das auch nur für dieses Jahr, aber nicht mehr rückwirkend für die vergangenen Jahre. Denn die vergangenen Steuerjahre gelten als abgeschlossen.
Widerspruch per Postkarte – so einfach geht’s:
Der Verein Fair für Kinder e.V. hat sich einen ganz einfachen Weg überlegt, wie du schnell Widerspruch einlegen kannst: Einfach per Postkarte – ohne große Bürokratie!

Ja, so einfach geht es.
Wenn du eine oder mehrere dieser Postkarten haben möchtest, dann schreib einfach eine Mail an: info@fair-fuer-kinder.de
Bitte mit folgenden Angaben: Deine Postadresse und die Anzahl der Postkarten. Dann hast du sie schon bald in deinem Briefkasten.
Bestell ruhig ein paar mehr, damit du auch andere Alleinerziehende aufklären und die Postkarten weitergeben kannst.
Widerspruchs-Frist beachten
Fülle deine Karte aus und schicke sie unbedingt innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe deines Steuerbescheids an dein Finanzamt.
That’s it!
Tausend Dank für diese tolle Hilfestellung an den Verein Fair für Kinder e.V., dem übrigens auch Reina Becker angehört 😉
Du hast Zweifel? Dann lass es überprüfen.
Ob du Widerspruch einlegst, liegt ganz allein in deiner Verantwortung. Daher spüre ich dich hinein und lass es im Zweifelsfall von der Steuerberater:in deiner Wahl prüfen. Denn der Verein Fair für Kinder übernimmt keine Haftung und stellt nur die Postkarten kostenfrei zur Verfügung!
Mehr steuerliche Ungerechtigkeiten hörst du im kompletten Interview mit Reina
Für Sina und mich ist eine Sternstunde gewesen, mit Reina über die Themen Steuern und die Steuerklasse 2 sprechen zu dürfen. Hör direkt rein – es ist augenöffnend:
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Über die Autorin dieses Beitrags
Als alleinerziehende Mama einer dreijährigen Tochter und eines sechsjährigen Sohns gründete Silke Wildner 2018 den Blog „Gut alleinerziehend“ und die beiden dazugehörigen Facebook-Gruppen.
Im Dezember 2018 fing sie an ihr erstes Buch „Gut leben als Alleinerziehende“ zu schreiben, das im Sommer 2019 veröffentlicht wurde. 2020 launchte sie zusammen mit Sina Wollgramm den Podcast „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“ – der mittlerweile der größte und reichweitenstärkste Podcast für diese Zielgruppe ist.
2023 hat Silke Wildner zusammen mit Christina Rinkl und Verena Meye die Mach mit Buchreihe „Allein mit Kind“ ins Leben gerufen, um unterschiedliche Einblicke in die individuellen und vielfältigen Lebenssituationen alleine mit Kind zu geben – und wie es dazu gekommen ist.
Du möchtest die neue Buchreihe erweitern? Authentische Einblicke in deinen Alltag geben und deine Erfahrung teilen? Und schließlich dein eigenes Buch in Händen halten? Dann erfahre im Beitrag Mach mit Buchreihe „Allein mit Kind“ wie das geht.
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