Für mehr Steuergerechtigkeit solltest du alleinerziehend mit Kind Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen - und zwar jedes Jahr!

Steuerbescheid: Leg Widerspruch ein!

Wusstest du, dass du gegen deinen Steuerbescheid Widerspruch einlegen kannst? Und das es gute Gründe für Alleinerziehende in Deutschland gibt, dies auch zu tun? Ich selbst wusste das nicht und bin erst durch unser Interview mit Steuer-Expertin Reina Becker im Podcast Das AE-Team“ darauf aufmerksam geworden:

Alleinerziehende schauen steuerlich in die Röhre

Wenn man sich die Steuerklasse 2 – Extra für Alleinerziehende einmal etwas genauer ansieht, so wie ich vor ein paar Jahren, dann stellt man fest, dass Alleinerziehende steuerlich fast so behandelt werden wie Single-Haushalte. Die Entlastungen sind ein Witz, vergleicht man sie mit der Care-Arbeit, die man im Gegensatz zu einem Single täglich leistet. Und somit obendrein weniger Zeit für die Erwerbsarbeit hat.

Warum du als Alleinerziehende bzw. Alleinerziehender Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen solltest und wie das geht

Keine Chance auf Ehegattensplitting

Auch vom Ehegattensplitting sind wir komplett ausgeschlossen, wogegen aktuell ein verwitweter Alleinerziehender klagt. Denn während er in der Ehe noch von den steuerlichen Begünstigungen profitierte, sieht es mit der Steuerklasse 2 nicht mehr so rosig aus. Denn im deutschen Steuerrecht wird NUR der Trauschein begünstigt – und nicht die Familie.

Zu niedrige Kinderfreibeträge

Zudem hat Reina Becker schon vor vielen Jahren bemerkt, dass die Kinderfreibeträge zu niedrig sind. Vor 6 Jahren (!!!) hat das Niedersächsische Finanzgericht der entsprechenden Klage von Reina zugestimmt und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Tja, und da liegt es jetzt und alle warten auf eine Entscheidung. Auch der Bundesfinanzhof, der seitdem die Klagen von Alleinerziehenden auf Eis legt. Was nach Reinas Worten eine „Ungeheuerlichkeit unserer Gerichtsbarkeit“ ist, weil die Verfahrensdauern so deutlich in die Länge gezogen werden.

Widerspruch – deine Chance auf etwas Steuergerechtigkeit

Und hier kommt der Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid ins Spiel. Denn wenn die Klage zu den Kinderfreibeträgen eines Tages vom Bundesverfassungsgericht positiv entschieden werden sollte, dann gibt es wohlmöglich Geld zurück. Aber es werden nur die Steuerbescheide der Alleinerziehenden rückwirkend geändert, die Widerspruch eingelegt haben.

Wenn du keinen Einspruch einlegst, dann ist dein Steuerbescheid endgültig und wird auch nicht rückwirkend verändert, sollte das Verfahren gewonnen werden.

Was ist zu tun?

Solange über die Klage noch nicht entschieden ist, solltest du Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen – und das jedes Jahr! Die Einspruchsfrist beträgt allerdings nur einen Monat nach Bekanntgabe!

Was bringt das?

Sollte es zu einer steuerrechtlichen Anpassung kommen, wirst du den Steuervorteil rückwirkend für jedes Jahr erhalten, in dem du Einspruch eingelegt hast.

Was passiert, wenn ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlege?

Mit deinem Widerspruch bleibt dein Steuerbescheid beim Finanzamt offen. Er wird also nicht einen Monat nach Bekanntgabe endgültig abgeschlossen.

Solltest du jetzt zum ersten Mal Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen, dann gilt das auch nur für dieses Jahr, aber nicht mehr rückwirkend für die vergangenen Jahre. Denn die vergangenen Steuerjahre gelten als abgeschlossen.

Widerspruch per Postkarte – so einfach geht’s:

Der Verein Fair für Kinder e.V. hat sich einen ganz einfachen Weg überlegt, wie du schnell Widerspruch einlegen kannst: Einfach per Postkarte – ohne große Bürokratie!

Postkarte zum Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid vom Verein Fair für Kinder e.V.
So sehen die Postkarten aus mit vorformuliertem Text. Ausfüllen und ab in die Post!

Ja, so einfach geht es.

Wenn du eine oder mehrere dieser Postkarten haben möchtest, dann schreib einfach eine Mail an: info@fair-fuer-kinder.de

Bitte mit folgenden Angaben: Deine Postadresse und die Anzahl der Postkarten. Dann hast du sie schon bald in deinem Briefkasten.

Bestell ruhig ein paar mehr, damit du auch andere Alleinerziehende aufklären und die Postkarten weitergeben kannst.

Widerspruchs-Frist beachten

Fülle deine Karte aus und schicke sie unbedingt innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe deines Steuerbescheids an dein Finanzamt.

That’s it!

Tausend Dank für diese tolle Hilfestellung an den Verein Fair für Kinder e.V., dem übrigens auch Reina Becker angehört 😉

Du hast Zweifel? Dann lass es überprüfen.

Ob du Widerspruch einlegst, liegt ganz allein in deiner Verantwortung. Daher spüre ich dich hinein und lass es im Zweifelsfall von der Steuerberater:in deiner Wahl prüfen. Denn der Verein Fair für Kinder übernimmt keine Haftung und stellt nur die Postkarten kostenfrei zur Verfügung!

Mehr steuerliche Ungerechtigkeiten hörst du im kompletten Interview mit Reina

Für Sina und mich ist eine Sternstunde gewesen, mit Reina über die Themen Steuern und die Steuerklasse 2 sprechen zu dürfen. Hör direkt rein – es ist augenöffnend:

Einfach auf den Play-Button rechts klicken und direkt reinhören.

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Über die Autorin dieses Beitrags

Als alleinerziehende Mama einer dreijährigen Tochter und eines sechsjährigen Sohns gründete Silke Wildner 2018 den Blog „Gut alleinerziehend“ und die beiden dazugehörigen Facebook-Gruppen.

Im Dezember 2018 fing sie an ihr erstes Buch „Gut leben als Alleinerziehende“ zu schreiben, das im Sommer 2019 veröffentlicht wurde. 2020 launchte sie zusammen mit Sina Wollgramm den Podcast „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“ – der mittlerweile der größte und reichweitenstärkste Podcast für diese Zielgruppe ist.

2023 hat Silke Wildner zusammen mit Christina Rinkl und Verena Meye die Mach mit Buchreihe „Allein mit Kind“ ins Leben gerufen, um unterschiedliche Einblicke in die individuellen und vielfältigen Lebenssituationen alleine mit Kind zu geben – und wie es dazu gekommen ist.

Du möchtest die neue Buchreihe erweitern? Authentische Einblicke in deinen Alltag geben und deine Erfahrung teilen? Und schließlich dein eigenes Buch in Händen halten? Dann erfahre im Beitrag Mach mit Buchreihe „Allein mit Kind“ wie das geht.

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9 Kommentare zu “Steuerbescheid: Leg Widerspruch ein!

  1. Selenia sagt:

    Hallo! Mein Partner hat Steuerklasse 2. Ich habe Steuerklasse 1. Wir sind im Wechselmodell.
    Kann ich (mit Steuerklasse 1) diesen Antrag einreichen?? Herzlichen Dank für eine Rückmeldung von Selenia

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Selenia, vielen Dank für deinen Kommentar und deine Frage. Hier geht es darum, dass man alleinerziehend vom Splittingtarif ausgeschlossen wird. Daher nehme ich an, dass es auch im Wechselmodell zum Tragen kommt, wenn ihr nicht mehr vom Ehegattensplitting profitiert. Da ich keine Juristin bin, bitte ich dich einfach dich an den Verein Fair für Kinder e.V. zu wenden mit der Bitte um Klärung. Die Verlinkung zu deren Website findest du im Beitrag. Liebe Grüße.
      P.S. Melde dich gerne hier noch einmal in den Kommentaren, wenn du eine rechtssichere Antwort hast. Herzlichen Dank

  2. Selenia sagt:

    Dankeschöön für die Antwort oben! Sie wurde mir eben nicht angezeigt, daher aus Versehen der weitere Kommentar. Bitte einfach löschen. Ich melde mich nochmal, wenn ich mehr weiß. Dankeschön.

  3. Laura sagt:

    Guten Tag,

    Ich bekomme die Rückmeldung dass die Mailbox voll ist und meine Email nicht zugestellt werden kann 😉
    LG

  4. Sebastian sagt:

    Hallo, eine E-Mail an info@fair-fuer-kinder.de kommt unzustellbar wieder zurück. Gibt es diesen Verein überhaupt noch? Wo kann man sich über dieses Verfahren beim BVG informieren, bzw. bis wann ist ein Ergebnis zu erwarten?

    • Silke Wildner sagt:

      Lieber Sebastian, ja den Verein Fair für Kinder gibt es noch. Vielleicht war einfach das Postfach voll. Probier es doch einfach noch einmal. Liebe Grüße, Silke

  5. Diandra sagt:

    Hallo, gibt es zu diesem Beitrag ein Update? Ist das Gerichtsverfahren beendet? Viele Grüße

    • Silke Wildner sagt:

      Hallo liebe Diandra, es gibt leider noch kein Update hierzu. Das Verfahren liegt schon seit Jahren bei den oberen Gerichten auf Eis. Es heißt aber weiterhin Widerspruch einlegen, denn nur so hat man die Möglichkeit bei einer Neuberechnung zu profitieren. Liebe Grüße, Silke

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