Fast jedes Jahr ändert sich in Deutschland die Höhe des Kindergeldes, so auch diesmal zum 1.1.2023. Wie viel Kindergeld du pro Kind monatlich bekommst, erfährst du in diesem Beitrag und auch was sich gegenüber 2022 grundlegend verändert hat. Darüber hinaus findest du hier viel Wissenswertes rund um das Kindergeld, sowie den historischen Werdegang, und was sich ändert, wenn dein Kind 18 Jahre alt wird.
Erhöhung des Kindergeldes 2023
Zum 1.1.2023 gibt es eine Besonderheit beim Kindergeld. Nach Jahrzehnten der Berücksichtigung der Geburtenreihenfolge bekommen ab 2023 alle Kinder erstmals das gleiche Kindergeld!
Kindergeld (ab 1. Januar 2023):
- 250 Euro für alle Kinder
Kindergeld (seit 1. Januar 2021):
- 219 Euro für das 1. und 2. Kind
- 225 Euro für das 3. Kind
- 250 Euro ab dem 4. Kind
Was aber derzeit in den Medien nicht erwähnt wird: Die Kindergelderhöhung gilt nur für die 1.-3. Kinder, für die 4. Geborenen und alle weiteren Kinder bleibt es bei 250 Euro wie bisher. Ich habe dir die Zahlen seit der letzten Kindergelderhöhung 2021 zum Vergleich gegenüber gestellt.
Damit kehrt sich das Prinzip des Kindergeldes um, wie du weiter unten im Beitrag erfahren wirst. Denn das Kindergeld gibt es schon seit April 1936 in Deutschland, wurde zu Beginn nur ab dem 5. Kind ausbezahlt. Es wurde also staatlich finanziell gefördert viele Kinder zu haben. Diese „Förderung“ wird 2023 zum ersten Mal aufgehoben.
Du hast Anspruch auf Kindergeld,
- wenn dein Kind unter 18 Jahren ist
- unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder (Quelle)
- wenn du das Kind regelmäßig versorgst und es in deinem Haushalt lebt (Stief,- Enkel,- Pflegekind)
- wenn dein Wohnort in Deutschland oder in anderen Ländern der EU + Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island ist
Seit 2012 werden die eigenen Einkünfte und Bezüge deines volljährigen Kindes nicht mehr angerechnet, wenn die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug erfüllt sind.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, FOCUS.de
Kindergeld und Kindesunterhalt bei Alleinerziehenden
Für alleinerziehende Eltern ist es sehr wichtig zu wissen, dass das Kindergeld beim Kindesunterhalt angerechnet wird. Bei Kindern unter 18 Jahren wird das halbe Kindergeld vom Kindesunterhalt abgezogen. Bei „Kindern“ ab 18 Jahren kann es komplett abgezogen werden.
Du bekommst also nicht den gesamten Bedarfssatz ausgezahlt, sondern nur den sogenannten Zahlbetrag. Wie hoch der Bedarfsatz und Zahlbetrag 2023 für dein Kind ist, kannst du in diesem Beitrag zur Düsseldorfer Tabelle einsehen.
Update: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag findest du hier.
Wichtig zu wissen
Beim Unterhaltsvorschuss wird übrigens das GANZE Kindergeld abgezogen!! Mehr dazu erfährst du hier:
Unterhaltsvorschuss und seine Besonderheiten,
Wie viel Unterhaltsvorschuss 2023?
Kindergeld erhält nur ein Elternteil. Ihr müsst als Eltern untereinander regeln, wer es bezieht. Als Alleinerziehende/r solltest du es dir auszahlen lassen, da es mittels Zahlbetrag schon mit dem Bedarfsatz des Kindesunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle „verrechnet“ wurde. Es wird dir nicht automatisch zugeteilt!
Außerdem bekommst du einige staatliche Beihilfen nur, wenn du Bezieher/in des Kindergeldes bist!
Kindergeld der letzten Jahre im Überblick
Hier siehst du die Entwicklung des Kindergelds seit 2017:
Jahr | 1. Kind & 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind |
2023 | 250 Euro | 250 Euro | 250 Euro |
2022 | 219 Euro | 225 Euro | 250 Euro |
2021 | 219 Euro | 225 Euro | 250 Euro |
2020 | 204 Euro | 210 Euro | 235 Euro |
2019 | 204 Euro | 210 Euro | 235 Euro |
2018 | 194 Euro | 200 Euro | 225 Euro |
2017 | 192 Euro | 198 Euro | 223 Euro |
Du siehst, nicht jedes Kind bekam bis 2023 gleich viel Kindergeld. Allerdings bekam zum Beispiel ein drittes Kind immer das entsprechende Kindergeld, auch wenn die älteren Geschwisterkinder bei einem anderen Elternteil lebten. Die Geburtenreihenfolge war bindend.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Kindergeld solltest du zeitnah der Geburt deines Kindes beantragen, da es eine Bearbeitungszeit von ungefähr 1,5 Monaten gibt. Das Kindergeld erhält nur eine Person, im Normalfall ein Elternteil.
- Hier findest du den Antrag auf Kindergeld: Antragsformular der Arbeitsagentur
- Das ausgefüllte Antragsformular schickst du dann an die für deinen Wohnort zuständige Familienkasse. Die Übersicht der zuständigen Familienkassen in deinem Bundesland findest du hier.
Die Familienkasse, auch Kindergeldkasse oder Kindergeldstelle genannt, gehört zur Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft die Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag. Bei bewilligten Anträgen zahlt sie die jeweiligen Leistungen aus.
Diese Nachweise sind wichtig
Nachweise belegen, dass dein Kind die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt.
Wenn dein Kind jünger als 18 Jahre ist, reicht im Regelfall deine steuerliche Identifikationsnummer sowie die deines Kinders als Nachweis.
Ist dein Kind älter als 18 Jahre, werden zusätzliche Belege wie Praktikumsbestätigungen oder Schulbescheinigungen benötigt. Kopien davon kannst du als Nachweis persönlich, per Post, Fax oder E-Mail bei deiner Familienkasse einreichen.
Falls du Kindergeld für ein Kind, das im Ausland geboren wurde oder dort lebt, beantragen möchtest, musst du eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde oder ein anderes amtliches Dokument, das die Geburt des Kindes bescheinigt, vorlegen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Wann bekomme ich das Kindergeld?
Du bekommst das Kindergeld immer für alle Kinder zusammen an einem Auszahlungstermin ausgezahlt. Es wird dann ab dem Monat der Geburt gezahlt, auch wenn du den Antrag bis zu 6 Monate später stellst.
Die letzte Ziffer der Kindergeldnummer entscheidet, wann das Kindergeld ausgezahlt wird. Je höher diese Ziffer, desto später kommt das Geld im Monat auf das Konto.
Die Auszahlungstermine nach der jeweiligen Endziffer findest du hier.
Wenn du deine monatlichen Auszahlungstermine ändern möchtest, kannst du eine Änderung der Endziffer bei der Familienkasse beantragen.
Kindergeldnummer
Die Kindergeldnummer ist eine individuelle Nummer für jedes Kind, das Kindergeld bekommt. Sie wird bei erstmaliger Antragstellung vergeben. Anhand dieser Nummer kann jeder, der ein Recht auf Kindergeld hat, zugeordnet werden. Deshalb muss sie bei jedem Kontakt mit der Familienkasse angegeben werden.
Wie die letzte Ziffer zustande kommt, konnte ich leider nicht herausfinden. Wer mehr dazu weiß, kann gerne in die Kommentare schreiben.
So ist die Kindergeldnummer aufgebaut
Die Kindergeldnummer baut sich aus den folgenden Bestandteilen auf:
- Die ersten drei Ziffern sind zur Zuordnung der Familienkasse
- Die Abkürzung FK steht für „Feste Kindergeldnummer“
- Die letzten 6 Ziffern sind zur persönlichen Zuordnung
- Die Endziffer bestimmt den monatlichen Auszahlungstermin
Wenn die Endziffer deiner Kindergeldnummer also 9 ist, bekommst du deine Auszahlung gegen Ende des Monats.
Änderung der Kindergeldnummer
Deine Kindergeldnummer kann sich aus verschiedenen Gründen ändern. Ziehst du in einen Ort, wird die Kindergeldnummer von einem neuem Amt erteilt und ändert sich deswegen.
Kindergeldnummer für Beamte
Als Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst bekommst du deine KG-Nummer nicht von der Familienkasse. In diesem Fall musste du sie bei deiner jeweiligen Dienst- oder Vergütungsstelle beantragen.
Wann gilt das Kindergeld und wann der Kinderfreibetrag?
Generell gilt, dass das Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt wird. Ob am Ende des Jahres das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für dich günstiger sind, entscheidet das Finanzamt. Du musst hier nichts weiter tun.
Der Steuerfreibetrag kommt erst bei höheren Einkommen zum Einsatz. Sollte das bei dir der Fall sein, rechnet das Finanzamt das bereits erhaltene Kindergeld der Einkommenssteuer hinzu.
Weitere Infos zur Einkommenshöhe beim Kinderfreibetrag findest du hier.
Mit dem Kind im Ausland
Das Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg an deutsche Staatsbürger/innen im Ausland gezahlt werden. Voraussetzungen für dafür sind,
- dass du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist
- dass du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bist, aber sozialversicherungspflichtig angestellt bist
Kindergeld für ausländische Staatsangehörige in Deutschland
Auch wenn du eine ausländische Staatsangehörigkeit hast, kannst du einen Anspruch auf deutsches Kindergeld haben. Dafür musst du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- du bist Staatsbürger/in eines Mitgliedslandes der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
- du hast die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Staaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei.
Außerdem bist du in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehst Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld. - du hast eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der du in Deutschland arbeiten darfst.
- du gehörst zu den anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.
Quelle: arbeitsagentur.de
Die Entwicklung des Kindergeldes
Schon seit der Zeit des Nationalsozialismus gibt es in Deutschland Kindergeld. Es wurde zunächst unter dem Namen Kinderbeihilfe eingeführt. Damals erhielten jedoch nur als arisch ausgewiesene Familien diese Zahlung.
So fing es mit der Kinderbeihilfe an
Im September 1935 erhielten kinderreiche Familien erstmals eine einmalige Kinderbeihilfe. Ab April 1936 gab es dann eine monatliche Zahlung. Allerdings gab es zu Beginn erst ab dem 5. Kind monatlich 10 Reichsmark. Und auch nur für Familien, die monatlich unter 185 Reichsmark verdienten. Ab 1938 erhielt man diese Zahlung dann bereits ab dem 3. Kind.
Kindergeld in der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland erhöhte sich 1954 die monatliche Zahlung ab dem 3. Kind auf 25 DM. Diese Beträge wurden durch Arbeitgeberbeiträge in den Familienausgleichskassen finanziert.
Ab dem Jahr 1961 wurde das Kindergeld vom Bund finanziert. Außerdem bekamen Familien schon ab dem 2. Kind die Zahlung von 25 DM. Familien mit einem Jahreseinkommen über 7.200 DM und Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhielten diese Zahlung nicht.
Seit 1975 gibt es auch für das erste Kind Kindergeld. Davon ausgeschlossen sind aber Familien, die durch eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst schon einen Familienzuschlag erhalten.
Seit 2023 gibt es erstmals in der Geschichte des Kindergeldes für alle Kinder gleich viel Geld. Die Geburtsreihenfolge spielt keine Rolle mehr. Durch bleibt es bei den 4. Kindern und allen weiteren bei 250 Euro Kindergeld im Monat wie schon seit 2021.
Quellen: FOCUS.de, tarife-verzeichnis.de
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