Mehr Kindesunterhalt für alleinerziehende Familien dank der Düsseldorfer Tabelle 2023?

Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbetrag 2023

Die Düsseldorfer Tabelle gültig ab 1. Januar 2023 ist da. Nun haben wir also die neuen Zahlen vorliegen und das Rätselraten hat ein Ende. Eins vorab: In allen Bedarfssätzen gibt es einen Anstieg von mindestens 40 Euro und auch das Kindergeld erhöht sich – allerdings nur für das 1., 2. und 3. Kind! ABER: Durch den angehobenen Selbstbehalt werden viele alleinerziehende Familien weniger Geld bekommen als 2022! Wieso? Das erfährst du hier.

Update: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 findest du hier.

Wie viel Geld bekommt mein Kind?

Damit du direkt ablesen kannst, wie hoch der Kindesunterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (= Zahlbetrag) ab 1.1.2023 ist, kannst du einfach in die unten stehende Tabelle schauen. Die neuen Bedarfssätze aus der Düsseldorfer Tabelle 2023 sind in der entsprechenden Altersspalte in Schwarz abzulesen, dahinter folgt jeweils der Zahlbetrag in Grün (Quelle Oberlandesgericht Düsseldorf):

Mein Tipp: Download funktioniert ganz einfach per Klick auf die Tabelle!

Düsseldorfer Tabelle 2023 mit Zahlbetrag
Wie viel Unterhalt bekommt mein Kind ab Januar 2023? Anhand der Düsseldorfer Tabelle 2023 mit Zahlbetrag von Gut alleinerziehend lässt sich der Betrag für dein Kind ganz einfach ablesen. Hier muss nicht gerechnet werden!

Seit 2022 sind in der Düsseldorfer Tabelle Nettoeinkommen zwischen 5.501 Euro und 11.000 Euro mit aufgenommen worden. Bis 2021 galt ab 5.501 Euro eine gesonderte Einzelfallentscheidung. (Quelle)

Was ist der Zahlbetrag nach Düsseldorfer Tabelle?

Der Zahlbetrag gibt die Höhe des Kindesunterhalts an, den du vom zahlungspflichtigen Elternteil überwiesen bekommst. Vorausgesetzt du bist alleinerziehend und der Kindsvater oder die Kindsmutter zahlt den Kindesunterhalt.

Für den Zahlbetrag wird das halbe Kindergeld vom angegebenen Wert (= Bedarfssatz) aus der Düsseldorfer Tabelle abgezogen. Bei „Kindern“ ab 18 Jahren kann das ganze Kindergeld abgezogen werden, weil beide Eltern barunterhaltspflichtig sind und das „Kind“ nicht mehr betreut werden muss. (Quelle Vamv)

Anmerkung: Bei Kindern ab 18 Jahren gilt auch der Stand der Ausbildung. Studiert das Kind, hat Bafög oder einen Werkvertrag-Nebenjob? Wohnt es noch bei einem Elternteil? Oder hat es eine berufliche Ausbildung angetreten (Lehrvertrag mit Unterteilung der Einkommenshöhe je Lehrjahr)? Je nachdem wird das Einkommen anteilig oder ganz in Abzug gebracht. Lieben Dank für diese Infos, Birgit!

Erhöhung des Kindergeldes 2023

Zum 1.1.2023 gibt es eine Besonderheit beim Kindergeld. Nach Jahrzehnten der Berücksichtigung der Geburtenreihenfolge bekommen ab 2023 alle Kinder erstmals das gleiche Kindergeld!

Kindergeld (ab 1. Januar 2023):

  • 250 Euro für alle Kinder

Kindergeld (seit 1. Januar 2021):

  • 219 Euro für das 1. und 2. Kind
  • 225 Euro für das 3. Kind
  • 250 Euro ab dem 4. Kind

Was aber derzeit in den Medien nicht erwähnt wird: Die Kindergelderhöhung gilt nur für die 1.-3. Kinder, für die 4. Geborenen und alle weiteren Kinder bleibt es bei 250 Euro wie bisher. Ich habe dir die Zahlen seit der letzten Kindergelderhöhung 2021 zum Vergleich gegenüber gestellt.

Damit kehrt sich das Prinzip des Kindergeldes um. Denn das Kindergeld gibt es schon seit April 1936 in Deutschland, wurde zu Beginn nur ab dem 5. Kind ausbezahlt und ab 1938 dann ab dem 3. Kind. Erst seit 1975 gibt es das Kindergeld auch für Erstgeborene.

Mehr dazu erfährst du im Blogbeitrag: „Wie viel Kindergeld 2023?“

Der Unterhaltsvorschuss steigt

Ab dem 1. Januar 2023 steigt auch der Unterhaltsvorschuss. Denn der Unterhaltsvorschuss basiert ebenfalls auf der Düsseldorfer Tabelle.

Die Berechnung ist hier Kindesmindestunterhalt (1. Zeile in der Tabelle) minus GANZES Kindergeld. Leider! (Quelle Bundesfamilienministerium)

Der Unterhaltsvorschuss ab 1.1.2023 beträgt bis zu:

  • 187 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren
  • 252 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren
  • 338 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren

Im Vergleich zu 2022 steigt der Unterhaltsvorschuss teilweise nur um 10 Euro! Da bleibt von der Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhaltes nicht viel übrig und das bei einer Inflation von aktuell 10% in Deutschland (Quelle: Statista)! Hier zeichnet sich schon ab, dass die vollmundig verkündeten Erhöhungen im Nachhinein vor allem für Alleinerziehende ganz schöne Luftnummern sind.

Volljährige Kinder bekommen keinen Unterhaltsvorschuss

„Kinder“ ab 18 Jahren werden in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt, aber nicht beim Unterhaltsvorschuss berücksichtigt. Hier ist ab dem 18. Geburtstag deines Kindes Schluss.

Aber nicht jedes Kind ist dann schon in der Lage sein eigenes Geld zu verdienen und befindet sich wohlmöglich noch in der Schule, Ausbildung oder im Studium. Das ist ein großer Nachteil gegenüber dem regulären Kindesunterhalt!

Mehr Informationen findest du hier:
„Unterhaltsvorschuss und seine Besonderheiten“
Wie viel Unterhaltsvorschuss 2023?

Achtung: Der Selbstbehalt steigt stark!

Jetzt kommt der Clou bei dem ganzen Rechenspektakel und du wirst verstehen, warum ich eingangs schrieb, dass trotz aller Erhöhungen viele Ein-Eltern-Familien 2023 weniger Kindesunterhalt ausgezahlt bekommen werden!

Denn 2023 steigt der Selbstbehalt gegenüber den Vorjahren stark an. Der Zahlungspflichtige darf ab Januar mindestens 1120 Euro bzw. 1370 Euro von seinen Netto-Einkünften (notwendiger Eigenbedarf) für sich behalten. (Die niedrigere Zahl bezieht sich auf nicht erwerbstätige Zahlungspflichtige und die höhere Zahl auf Erwerbstätige.) 2022 waren es zum Vergleich noch 960 Euro bzw. 1160 Euro.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt sichert für den Zahlenden die eigenen Lebenshaltungskosten ab. Es kann sein, dass der Selbstbehalt je nach Lebenssituation höher angesetzt wird als der erwähnte notwendige Eigenbedarf. Hier spricht man dann vom angemessenen Eigenbedarf, der aktuell mit 1650 Euro im Anhang der Düsseldorfer Tabelle vermerkt ist. (Quelle Oberlandesgericht Düsseldorf)

Der Selbstbehalt ist ein geschützter Raum. Dieses Geld steht dem Zahlungspflichtigen zu und darf nicht für Unterhaltszahlungen verwendet werden. Daher kann dein Kind weniger Unterhalt bekommen, als ihm laut Düsseldorfer Tabelle zusteht.

Mangelfall-Berechnung und Unterhaltsvorschuss

Durch die Erhöhung des Selbstbehalts kann es nun vermehrt vorkommen, dass der zahlungspflichtige Elternteil den Kindesmindestunterhalt nicht in voller Höhe zahlen kann. In diesem Fall kommt es zu einer Mangelfall-Berechung. Dadurch muss nur gezahlt werden, was nach Abzug des Selbstbehalts übrig ist.

Mein Tipp:
Ob es bei euch ab 2023 zu einem Mangelfall kommt, kannst du mit dem Unterhaltsrechner von unterhalt.net ganz schnell und einfach selbst testen.

Damit dich diese wirtschaftlich prekäre Lage nicht komplett in die Tiefe reißt, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen bzw. bis zum Unterhaltsvorschuss aufstocken!

Düsseldorfer Tabelle 2023 und der Mangelfall im Podcast

Sina und Silke sind „Das AE-Team“ und haben sich die neuen Zahlen einmal ganz genau angesehen. Mit Rechenbeispiel zum Mangelfall! Du findest „Das AE-Team“ bei allen großen Podcast-Anbietern wie z.B. Spotify:

Warum die vielen Erhöhungen 2023 zu weniger Geld für viele Alleinerziehende führen wird!

Basiswissen Düsseldorfer Tabelle

  1. Nicht jedes Kind bekommt gleich viel Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und nimmt als Ausgangsbasis das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind bzw. die Kinder nicht überwiegend leben. Auch das Alter des Kindes spielt eine Rolle bei der Berechnung.
  2. Deine eigenen Einkünfte spielen bei der Berechnung keine Rolle, selbst wenn du mehr verdienen solltest als der unterhaltspflichtige Elternteil.
  3. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern nur eine Zahlungsempfehlung, an die sich die Gerichte als Maßstab halten. Das liegt daran, dass die Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf kommt und mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmt ist.

Hinweis: Für besondere Feinheiten lohnt sich ein Blick in die Ursprungsdatei der Düsseldorfer Tabelle 2023 (PDF) und dort ins „Kleingedruckte“.

Anmerkung: Susan hat mich darauf hingewiesen, dass der Unterhaltspflichtige in eine höhere Gehaltsklasse der Düsseldorfer Tabelle gestuft wird, wenn er nur für eine Person Unterhalt zahlt. Denn die Düsseldorfer Tabelle „weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.“ Das kann man so im „Kleingedruckten“ zur Tabelle nachlesen 😉 Lieben Dank für diese Zusatz-Infos!

Kindesunterhalt beim Wechselmodell?

Solltest du dich mit deinem Ex-Partner für die Kinderbetreuung auf das Wechselmodell geeinigt haben, dann ist es nicht so, dass sich eure Zahlungspflichten gegenseitig aufheben. Vielmehr seid ihr beide dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig.

Dazu werden eure beiden Einkommen als Grundlage genommen und der Unterhalt berechnet. Derjenige der mehr verdient, zahlt dann meist die Differenz, da die Zahlungspflichten miteinander verrechnet werden können. Mehr dazu findest du hier.

Einkommensverhältnisse und die Düsseldorfer Tabelle

Festes Beschäftigungsverhältnis: Klare finanzielle Verhältnisse!

Ist der Ex-Partner in einem oder mehreren festen Beschäftigungsverhältnissen, dann hat er einen monatlichen Lohnnachweis. Diesen kannst du dir vorlegen lassen, wenn du dir nicht ganz sicher bist, wie hoch sein Einkommen ist.

Von dem dort aufgeführten Nettogehalt musst du nochmal 5% als Pauschalbetrag abziehen. Das ergibt dann in etwa das der Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegte Nettoeinkommen. Im Einzelfall sind noch weitere Abzüge möglich.

Arbeitslose Zahlungspflichtige

Wer arbeitslos ist hat kein Einkommen, das in der Düsseldorfer Tabelle abgebildet wird. Sollte es dennoch Einnahmen geben, sind 1120 Euro durch den Selbstbehalt geschützt. In diesem Fall solltest du Unterhaltsvorschuss beantragen. Dank einer Neuregelung von 2017 kannst du den Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bekommen.

Weitere finanzielle Beihilfen findest du im Blogbeitrag „Welches Geld steht Alleinerziehenden zu?“

Selbständige Ehepartner: Geregeltes monatliches Einkommen = Fehlanzeige!

Ist der andere Elternteil beruflich selbständig oder bezieht sein Einkommen aus passiven Geldquellen (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Verpachtungen), dann ist es gar nicht so einfach, das exakte monatliche Einkommen herauszufinden. Oft können das die Verdiener selbst nicht so genau sagen, da es Schwankungen unterworfen ist und nicht von Monat zu Monat gleich hoch ist.

Ein wichtiger Hinweis: Selbständige können auch ganz einfach ihre Einkünfte klein rechnen, in dem sie urplötzlich ganz viel in die Firma investieren.

Hier hilft der Gang zum Anwalt, denn an dieser Stelle kann dir auch das Jugendamt nicht weiterhelfen. Oder ihr einigt euch auf einen monatlichen Zahlbetrag. Was es da für Möglichkeiten gibt, steht in meinem Blogbeitrag „Kindesunterhalt regeln – auch ohne Anwalt“

Keine Angst vor horrenden Anwaltskosten!

Wenn du selbst keine großen finanziellen Rücklagen hast und wenig Einkommen, dann kann dein Anwalt eine kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein beantragen. Genaueres erfährst du beim Anwalt. 

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Wenn sich die Einnahmen beim Zahlungspflichtigen ändern

Alle 2 Jahre kannst du Auskunft zum Einkommen des Zahlungspflichtigen verlangen. Ergibt sich eine Veränderung, dann muss sich auch der Kindesunterhalt ändern. Hast du einen Titel zum Kindesunterhalt, dann lass diesen abändern.

Eine Abänderung ist aber auch vor Ablauf der 2 Jahre möglich, wenn es offensichtlich ist, das sich das Einkommen geändert hat. Die 2-Jahres-Frist gilt nur für die Auskunft, nicht für die Abänderung! (Quelle: Finanzplaner Alleinerziehende*)

Wer informiert den Zahlungspflichtigen?

Diese Frage bekomme ich immer wieder gestellt, wenn sich die Zahlbeträge ändern. Da die Zahlung des Kindesunterhalts in der Pflicht des Elternteils liegt, bei dem das Kind nicht überwiegend wohnt, sollte sich dieser auch entsprechend informieren und die Überweisungen selbständig abändern.

Theoretisch! In der Praxis sieht das oft anders aus. Daher habe ich mir angewöhnt, Änderungen an meinen Ex-Mann zum Zahlbetrag einfach per E-Mail mit der Verlinkung auf die Informationsquelle weiterzuleiten.

Wenn ihr den Kindesunterhalt über das Jugendamt geregelt bzw. du eine Beistandschaft dort eingerichtet hast, dann informiert das Jugendamt den Zahlungspflichtigen vorab per Brief.

Steuervergünstigungen 2023

2023 gibt es noch diese erwähnenswerten steuerlichen Vergünstigungen:

  1. Der Grundfreibetrag soll für Erwachsene 2023 auf 10.908 Euro/Jahr ansteigen. Auf diesen Betrag muss keine Lohnsteuer gezahlt werden. (Quelle Bundesregierung)
  2. Auch der Kinderfreibetrag soll 2023 um 404 Euro auf 6.024 Euro erhöht werden. (Quelle Bundesregierung)
  3. Der durch die Corona-Krise deutlich angestiegene steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt 2023 auf 4260 Euro/Jahr. Diesen Entlastungsbetrag bekommst du nur in der Steuerklasse 2, wenn du den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld bekommst. (Quelle)
  4. Wenn du Einnahmen aus Geldanlagen hast, gibt es gute Neuigkeiten: Der Sparerpauschbetrag wird von 801 Euro auf 1000 Euro im Jahr für Alleinstehende steigen. (Quelle)

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