Was ist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Was ist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende?

Direkt ein wichtiges Update für 2023: Die Steuerklasse 2 unterscheidet sich von Steuerklasse 1 durch den Entlastungsbetrag. Dieser ist 2023 von zuvor 4008 Euro auf 4260 Euro angehoben worden und gilt für Alleinerziehende mit einem Kind. Für jedes weitere Kind gibt es 240 Euro mehr steuerlichen Entlastungsbetrag. Was das genau bedeutet, erfährst du in der Podcast-Folge mit Steuer-Expertin Reina Becker, die im Beitrag unten verlinkt ist.

Alleinerziehende haben eine eigene Steuerklasse

Die Steuerklasse 2 wird auch gerne die Lohnsteuerklasse der Alleinerziehenden genannt, dabei unterscheidet sie sich kaum von der Steuerklasse 1. Leider. Denn es bleibt auch nicht viel mehr Geld bei der Steuerklasse 2 im Säckel als bei Steuerklasse 1.

Die Steuerklasse 1 steht dagegen allen offen, die in keine andere Steuerklasse passen, also Singles, Geschiedenen, Verwitweten oder dauerhaft getrennt Lebenden. Der einzige Unterschied zwischen 1 und 2 ist, dass bei der Steuerklasse 2 Kinder mit im Spiel sind. Und da frage ich mich dann schon, warum da steuerlich nicht mehr Netto übrig bleibt. Kinder kosten ja bekanntlich Geld!

Um die Steuerklasse 2 also beantragen zu können – Ja, richtig gelesen: BEANTRAGEN, denn man wird nicht automatisch dort einsortiert – braucht es mindestens ein Kind mit dem du in deinem Haushalt als Erziehungsberechtigter zusammenwohnst. Die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 sind im Prinzip die gleichen wie für die offizielle Definition Alleinerziehender. Du kannst sie in meinem Beitrag „Definition alleinerziehend – Ab wann ist man Alleinerziehende?“ nachlesen.

Was ist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende?
Was ist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende und wie bekomme ich sie?

Der Nettolohn im Vergleich

Vergleicht man die beiden Steuerklassen 1 und 2 miteinander, dann ergibt sich nur ein marginal höherer Nettolohn bei der Steuerklasse 2. Hier ein Beispiel. Ich habe einmal ein Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich (ohne Kirchensteuer und ohne Gewähr) in einen Brutto-Netto-Rechner im Internet eingegeben. Mit ein paar persönlichen Angaben versehen, kommt folgende Barschaft dabei raus:

  • Steuerklasse 1: 1.934,82 Euro Nettolohn
  • Steuerklasse 2: 1.985,46 Euro Nettolohn

Das macht gerade mal einen Unterschied von 50,64 Euro. Das ist in der Tat wenig. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das immerhin 607,68 Euro. Bei einem Bruttogehalt von 5.000 Euro monatlich beträgt die Differenz zwischen Steuerklasse 1 und 2 ganze 71,66 Euro monatlich. Macht im Jahr dann 859,92 Euro.

Vergleich der Steuerklassen von Alleinerziehenden und Verheirateten

Jetzt wird es spannender. Sehen wir uns doch mal an, wie die Steuerklasse 2 im Vergleich zu den Steuerklassen 3 und 5 bei Verheirateten mit Ehegattensplitting abschneidet. Hier sei im Vorfeld angemerkt, dass es KEINE Voraussetzung ist, dass Verheiratete Kinder haben, um in diese Steuerklassen zu kommen.

Wir nehmen noch einmal das Beispiel mit den 3.000 Euro Bruttogehalt monatlich:

  • Steuerklasse 2: 1.985,46 Euro Nettolohn
  • Steuerklasse 3: 2.196,86 Euro Nettolohn
  • Steuerklasse 5: 1.598,01 Euro Nettolohn

Oha, in der Steuerklasse 3 bekäme ich bei gleichem Bruttolohn direkt mal 211,40 Euro monatlich mehr ausbezahlt. Das macht im Jahr die stattliche Summe von 2536,80 Euro. Damit ließe sich doch prima mit den Kindern in den Urlaub fahren. Nur mit dem Unterschied, dass es die Kinder bei Lohnsteuerklasse 3 gar nicht geben muss. Dafür aber einen Ehepartner, der die Steuerklasse 5 übernimmt. Und hier wird es richtig übel. Von den 3.000 Euro Bruttogehalt bleiben hier gerade mal mit 1.598,01 Euro etwas mehr als die Hälfte übrig. Dann doch lieber Steuerklasse 2 und finanziell fühlen wie ein Single …

Was ist das Ehegatten-Splitting überhaupt?

Beim Ehegattensplitting werden die Gehälter von beiden Eheleuten zusammengerechnet und dann wieder aufgeteilt. So das die Person, die mehr verdient nur einen sehr geringen Steuersatz hat. Die Person mit dem geringeren Gehalt dann allerdings mehr Steuern zahlen muss. Die Steuerklasse 2 hingegen lässt sich leider nirgendwo hin splitten.

Wann und wie kann man die Steuerklasse 2 ändern?

Sobald du alleinerziehend bist, kannst du die Steuerklasse wechseln. Beispielsweise ab der Geburt des Kindes oder wenn die häusliche Trennung zwischen dir und deinem Ex-Lebenspartner abgeschlossen ist. Du also alleiniger Herrscher über deinen vier Wände bist und das Kind überwiegend bei dir wohnt.

Für den Wechsel in die Steuerklasse 2 musst du bei deinem Finanzamt die entsprechenden Formular schriftlich einreichen. Wie genau das geht und was du beachten musst, das kannst du beim Lohnsteuerhilfeverein (VLH) hier nachlesen.

Steuerklasse 2 für Selbständige?

Wenn du selbständig arbeitest oder Unternehmer*in bist, dann gilt die Steuerklasse 2 nicht für dich. Also nicht direkt. Du kannst beim Finanzamt kein Formular hierfür einreichen, da du ja keine Lohnsteuer abführst, sondern der Einkommenssteuerpflicht unterliegst. Damit du aber dennoch an die steuerliche Vergünstigung und die Freibeträge kommst, musst du entweder deinem Steuerberater mitteilen, dass du alleinerziehend bist oder dich selbst in die Thematik einarbeiten, was bei der Steuererklärung zu beachten ist. Viel Spaß!

Steuer-Expertin Reina Becker zu Gast im Podcast „Das AE-Team“

Sina und ich – zwei alleinerziehende Mütter sprechen im Podcast über alles, was uns in unserer Zeit als Alleinerziehende bewegt, geärgert und erfreut hat. Hör einfach rein und erfahre, wie das Leben in der Eineltern-Familie wirklich ist – auch steuerlich! 😉

Leg Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid ein

Wie du nach Hören dieser Interview-Folge mit Reina Becker weißt, sollten Alleinerziehende jedes Jahr ihrem Steuerbescheid widersprechen, bis das Verfahren über die zu niedrige Kinderfreibeträge vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde.

Wie das ganz einfach per Postkarte geht und wo du diese Postkarte kostenlos bekommst, das erfährst du hier – Steuerbescheid: Leg Widerspruch ein!

Komm in die Facebook Gruppe

Wenn du dich mit anderen Alleinerziehenden über Steuerklasse 2, Finanzen oder andere Themen austauschen möchtest, dann komm in diese geschlossenen Facebook Gruppen:
Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas

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13 Kommentare zu “Was ist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende?

  1. Sabrina Säfken-Schaal sagt:

    Lösung (Achtung: Sarkasmus!): das eigene Kind heiraten – es ändert sich nichts, aber mehr Geld, um das Kind großzuziehen.

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Sabrina. Ja, es ist kaum zu fassen wie viel höher die Ehe in der steuerlichen/staatlichen Gunst steht als ein Kind und die Eltern / das Elternteil, die/das dafür die Sorge und Verantwortung tragen!

  2. Viola Kirk sagt:

    Liebe Silke, ich bin durch Zufall auf Deiner Seite gelandet, Daumen hoch!!!!!!

    Ich möchte Dich gerne nach Deiner Meinung fragen. Ich war 10 Jahre mit einem sehr bindungsgestörten Mann zusammen, 7 Jahre waren wir verheiratet.
    Für die Scheidung muss ich momentan gefühlt 300000000 Formulare ausfüllen…und komme nicht weiter, bei der Angabe zur Erziehung des Kindes.
    Ab wann gelte ich in meinem Fall als alleinerziehend?….:

    Unsere Tochter Frida ist im September 2009 geboren, zusammen gezogen sind wir erst im Mai 2010. Er war natürlich oft bei uns, aber halt auch in seiner Wohnung.
    Im Sommer 2017 ist er in eine eigene Wohnung gezogen, wir waren aber noch zusammen bis Ende 2018.
    3-4 Tage die Woche hat er auch bei uns übernachtet, aber war ich in dieser Zeit alleinerziehend? Gefühlt sowieso, aber gesetzlich?…

    Ich wäre froh, wenn Du vielleicht eine Idee hast…? Vielen lieben Dank und liebe Grüße
    von Viola

  3. Tina Schmieder sagt:

    Hi…ich hätte auch mal eine Frage zur Steuerklasse 2.
    Wie gesagt klasse 2 alleinerziehend mit 3 Kids.
    Habe heute einen Bescheid im Briefkasten gehabt mit einer Nachzahlung von über 400€….kann das denn sein?
    Verdiene ich zu viel oder kann man überhaupt zu viel da verdienen das man nachzahlen muss?
    Ich wäre über ne Antwort sehr glücklich, wer sich damit auskennt und ob es sich lohnt Widerspruch einzulegen.
    Lieben Dank….
    Tina

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Tina. Die Steuerklasse 2 ist leider kein Garant für eine niedrige Steuerlast. Das hast du im Blogbeitrag sicher gelesen. Daher möchte ich dich einfach bitten in die Facebook Gruppe Gut alleinerziehend zu kommen. Dort sind wir mittlerweile knapp 5000 Alleinerziehende und es findet ein großer Erfahrungsaustausch statt. Zudem profitieren dann auch andere von dem Wissen um die Steuerklasse. Dort könntest du vielleicht auch etwas ausführlicher deinen Fall schildern, damit wir dir konkret aus unserer Erfahrung helfen können. Das posten geht auch anonym. Wir sind aber keine Rechtsberatung, sondern teilen nur unser Wissen. Liebe Grüße, Silke

  4. lala sagt:

    Leider wurde vergessen zu erwähnen, dass man sofort in Steuerklasse 1 zurückgestuft wird, wenn das Kind 18 wird. Egal, ob es noch zuhause wohnt oder nicht!

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Antje, ist das so? Da ich selbst noch kein Kind mit 18 Jahren haben, ist es mir noch nicht passiert. Aber es gilt doch vermutlich nur, wenn das letzte Kind 18 Jahre alt wird, oder? Da ich zwei Kinder habe, werde ich doch nicht direkt in die Steuerklasse 1 eingestuft, wenn mein Großer 18 Jahre alt wird.

      Bei einem Kind ist es eigentlich logisch. Denn da ändert sich auch der Unterhalt, weil das Kind mit 18 Jahren nicht mehr betreuungspflichtig ist. Daher gilt es dann auch nicht mehr als Kind und man selbst nicht mehr als Alleinerziehende/r.

      Liebe Grüße
      Silke

  5. Michael M. sagt:

    Liebe Silke und Mütter,
    als Trennungsvater möchte ich zu dieser Thematik mal aus meiner Sicht etwas dazu schreiben.
    Ihr beschwert euch u.a. über diese Einstufung in Steuerklasse 2 und das dies dann mit Vollendung des 18. Lebensjahr des/der Kindes/Kinder endet bzw. dann Eingstuft werdet in Steuerklasse 1.
    Ihr bekommt in diesem Zeitraum vom Staat das komplette Kindergeld überwiesen plus Kinderfreibetrag gewährt.
    Vom Kindsvater den Unterhalt in der Regel überwiesen (ich für meine Wenigkeit gehöre jedenfalls zu diesen Vätern) und habt inzwischen schon zum 3. Mal den Corona Kinderbonus bekommen.
    Abgesehen von anderen Sozialleistungen des Staates wie z.B. nach dem Bildungs-und Teilhabegesetz nur um eine zu nennen.
    Dann möchte ich euch mal berichten wie das Ganze für einen Trennungsvater aussieht.
    Ich bin seit 2011 geschieden und habe mit meiner Ex-Frau einen 14 jährigen Sohn.
    Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich auch das Umgangsrecht.
    Als geschiedener Vater werde ich vom Staat bzw. Finanzamt steuermäßig als „lediger“ Single angesehen bzw. steuerlich behandelt.
    Sprich mein Brutto Einkommen wird nach Steuerklasse 1 versteuert.
    Im Rahmen meiner jährlichen Steuererklärung darf ich rein garnichts steuerlich geltend machen was das Kind betrifft oder die Umgangskosten bez. mit dem Kind.
    Muss dazu sagen uns trennen 200 km einfacher Weg.
    Finaziell gesehen betrachtet der Staat die Umgänge mit unserem Sohn dann als mein „Privatvergnügen“ und das ich diese Kosten „alleine“ zu tragen habe.
    Nun ich verdiene im „Öffentlichen Dienst“ mit Steuerklasse 1 wirklich keine Reichtümer.
    Aber hier fehlt meiner Meinung nach einfach ein bisschen auch die Wertschätzung und Anerkennung.
    Uns Väter fragt „keiner“ wie es uns finanziell geht oder wie wir das alles bewerkstelligen.
    Hauptsache der Euro rollt jeden Monat in Sachen Unterhalt.
    Das soll jetzt bitte nicht als Jammern gesehen werden sondern ich wollte einfach euch mal die andere Seite aufzeigen.
    Und mir ist auch bewußt das die Erziehung und das Leben mit Kind nun mal Geld kostet.
    Aber durch unsere Gesetze ist dies nun mal nicht wirklich gleichwertig und gerecht geregelt möchte ich damit sagen.
    Und von daher finde ich es auch gerecht das wenn das Kind 18 Jahre geworden ist die Mutter auch nach Steuerklasse 1 versteuert wird und sie sich mit am Unterhalt beteiligen muss.

    Liebe Grüße
    Michael

  6. Michael M. sagt:

    Hallo,
    warum wundert es mich wohl nicht das mein Kommentar gelöscht worden ist?
    Ganz einfach weil mir schon klar war das ihr „alleinerziehenden“ Mütter das nicht lesen wollt.
    Nein es wird lieber auf hohem Nivau gejammert dass das Geld NIE reicht um ein Kind zu erziehen zu kleiden und zu ernähren.
    Wenn ich als Vater den Begriff „Alleinerziehend“ schon lese da stellen sich bei mir die Nackenhaare.
    Eine Mutter ist NUR dann wirklich „Alleinerziehend“ wenn der Vater des Kindes verstorben ist, nicht auffindbar oder Harz 4 Empfänger (sprich den Unterhalt nicht leisten kann).
    Ansonsten ist diese lediglich eine „Getrennterziehende“ Mutter weil hier noch ein Vater ist auf welches das Kind oder die Kinder ein Recht haben. Punkt.
    Aber das will euch ja nicht in die Köpfe „Alleinerziehend“ ist für euch gleichbedeutend mit „Alleinherrschend“ und bestimmend so sieht es doch aus.
    Und noch was die Unterhaltsätze der DD-Tabelle sind in den vergangenen mindestens 4 Jahren regelmäßig mittlerweile jährlich angepasst (und damit erhöht) worden obwohl dies eigentlich im 2 Jahrestunus stattfinden sollte.
    Diesen Kommentar können Sie gerne wieder ihren „Geschlechtsgenossinnen“ vorenthalten ist mir egal.
    Und da wird dann noch immer gejammert das Geld reicht nicht.
    Dann überlegt es euch halt vorher ob ihr euch trennt vom Versorger bzw. Vater der Kinder.

    So viel dazu.
    Michael

    • Silke Wildner sagt:

      Lieber Michael. Bitte beachte, dass Kommentare auf diesem Blog nicht automatisch freigeschaltet werden. Daher wurde dein Kommentar nicht gelöscht, sondern war noch gar nicht öffentlich. Ich hoffe, dir geht es nach dem ganzen Dampf ablassen besser. Grüße, Silke

  7. Petra Kloß sagt:

    So, ich würd gern meinen Senf dazu geben. War verheiratet, dann geschieden, alleinerziehend und nun alleinstehend. Nach vier Kindern, bist du ein niemand mehr, also Steuerklasse eins. Ich find das ganze Steuersystem reine abzocke. Damit steh ich ich doch ne alleine da.

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Petra, wahre Worte. Vielen Dank für deinen Kommentar. Die Benachteiligungen – auch steuerlich – dürfen von uns stark nach außen getragen werden. Denn selbst Wirtschaftsjournalisten in Deutschland sind noch auf dem Dampfer, das die Alleinerziehenden steuerlich und staatlich gepampert werden, das Gegenteil ist aber leider der Fall. Da ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Liebe Grüße, Silke

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