Die Corona-Krise hat Eltern und vor allem Alleinerziehende an ihre Belastungsgrenzen gebracht. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeitergeld oder die fehlende Basis für die Erwerbsarbeit durch die zusätzliche Kinderbetreuung und das Home-Schooling haben die Haushaltskasse ganz schön geschröpft und/oder Nerven blank gelegt. Als kleinen Ausgleich gibt es jetzt den Corona Kinderbonus vom Staat und weitere Goodies für Alleinerziehende!
Update am 26.03.2022: Auch 2022 gibt es wieder einen Kinderbonus. Diesmal sind es einmalig 100 Euro pro Kind. Auszahlungstermin ist noch offen, findet aber wieder zusammen mit dem Kindergeld statt. Beschlossen wurde dies im Rahmen des Entlastungspakets 2022.
Update am 11.02.2021: Es gibt 2021 noch einmal Kinderbonus. Voraussichtlich 150 Euro pro Kind. Mehr dazu hörst du in unserer Kurz-Podcastfolge von Das AE-Team:
Was ist der Corona Kinderbonus?
Der Corona Kinderbonus ist eine Einmalzahlung von 300 Euro pro Kind, die mit dem Kindergeld automatisch ausgezahlt wird. Man braucht also keinen Extra-Antrag dafür stellen. Das nenne ich doch mal ein unbürokratisches Vorgehen!
Wann kommt das Geld?
Noch offen ist derzeit, wann der Corona Kinderbonus ausgezahlt wird. Laut Familienministerin Giffey könnte der einmalige Kinderbonus auch in 3 Raten ausgezahlt werden. Also 100 Euro mehr pro Kind 3 Monate lang.
Vielleicht wird das schon ab Juli 2020 passieren. Denn der 1. Juli soll auch der Stichtag für die Mehrwertsteuerabsenkung bis zum 31.12.2020 sein. Das ist aber noch nicht verabschiedet. Statt 19% MwSt. würden wir dann nur noch 16% und statt 7% MwSt. nur noch 5% auf Produkte und Dienstleistungen zahlen.
Update vom 15.6.2020: Das Geld wird in zwei Raten von jeweils 150 Euro pro Kind im September und Oktober 2020 ausgezahlt! (Quelle)
Update vom 19.8.2020: Der Corona Kinderbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober pro Kind! (Quelle)
Wer bekommt den Kinderbonus?
Den Corona Kinderbonus bekommt jedes Kind und wird mit dem Kindergeld zusammen ausgezahlt.
Daher ist es für uns Alleinerziehende ganz wichtig, dass das Kindergeld an uns ausgezahlt wird. Die Kontodaten kannst du bei der Familienkasse ändern, sollte das Kindergeld noch auf das Konto des Ex-Partners gehen!
Wie ist das bei ALG2, Aufstockern und dem Unterhaltsvorschuss?
Der Kinderbonus bleibt bei Sozialleistungen wie ALG2 / Hartz4, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder Elterngeld vollständig anrechnungsfrei!
Quelle
Scheinbar hat die Bundesregierung etwas dazu gelernt! Denn während die Kindergelderhöhungen bislang direkt bei ALG2, Aufstockern und Empfängern von Unterhaltsvorschuss in voller Höhe einkassiert wurde, soll es diesmal anders sein.
Das Bundesfamilienministerium sagt: „Der Kinderbonus ist sozial gerecht, weil er nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen stärkt.“
Quelle
Corona Kinderbonus und der Kindesunterhalt
Eine der ersten Fragen, die mir zum Kinderbonus in den Kopf kam war: „Bekomme ich dann weniger Kindesunterhalt, weil der Kinderbonus hälftig verrechnet wird?“
Schließlich wird so mit dem Kindergeld laut Düsseldorfer Tabelle verfahren. Mehr dazu erfährst du im Blogbeitrag „Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbetrag ab 1.1.2020“
Aber auch hier scheint es diesmal anders zu sein! Laut Familienministerium wird der Kinderbonus nicht auf die Unterhaltszahlungen angerechnet!
Quelle
Wichtiges Update 13.06.2020: Kurz nach Fertigstellung dieses Artikels hat es sich die Bundesregierung dann doch anders überlegt und auch die Texte auf den Websites geändert!
Dort steht jetzt: „Auch die Tatsache, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird, unterstützt insbesondere Frauen finanziell.“ (Quelle) Von Kindesunterhalt generell ist da nichts mehr zu lesen!!!!!
Der Kinderbonus wird somit bei Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil hälftig wie das Kindergeld verrechnet. Dabei heißt es Kinderbonus und nicht Elternbonus!
Das, liebe Regierung, ist nun doch kein wunderbares Zeichen für Alleinerziehende mehr – wie es hier im ursprünglichen Text stand, sondern ein Faustschlag ins Gesicht der Leistungsträger! Denn in der Corona-Krise wurden nicht wenige Alleinerziehende vom anderen Elternteil (fast) vollständig im Stich und mit der Kinderbetreuung alleine gelassen.
Und die Empörung darüber war in der Facebook Gruppe Gut alleinerziehend schon entsprechend groß, als noch nicht klar war, ob der Kinderbonus auf den Kindesunterhalt angerechnet wird.
Daher mach mit bei der Aktion „Voller Kinderbonus für Alleinerziehende!“ vom Verband für alleinerziehende Mütter und Väter e.V. und schreibe einen Brief an die Regierenden. Musterbrief und weitere Infos findest du hier: Aktion „Voller Kinderbonus für Alleinerziehende!“
Auch im Podcast „Das AE-Team“ haben wir den Stein des Anstosses rund um den Kinderbonus aufgegriffen.
Wird der Corona Kinderbonus versteuert?
Die 300 Euro pro Kind müssen nicht versteuert werden, denn diese Summe wird in der Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
Erst ab einem höheren Einkommen wird der Corona Kinderbonus versteuert bzw. auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. Mehr zu den Einkommenshöhen erfährst du bei deinem Steuerberater oder in diesem Beitrag der Süddeutschen.
Noch ein Goodie für Alleinerziehende in der Steuerklasse 2
Neben dem Corona Kinderbonus hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturprogramm auch die Anhebung des Entlastungsbetrags in der Steuerklasse 2 (Steuerklasse für Alleinerziehende) beschlossen.
Der Entlastungsbetrag in der Steuerklasse 2 wird von 1908 Euro für das erste Kind für die Jahre 2020 und 2021 auf 4000 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu.
Was bedeutet das?
An dieser Stelle ein Rechenbeispiel von einer Mama aus der Facebook-Gruppe. Ganz lieben Dank dafür:
„Bei Steuerklasse 1 hat man einen jährlichen Steuerfreibetrag von 9168 Euro. Das heißt, bis zu diesem Einkommen zahlt man keine Steuern und für Einkommen darüber hinaus erst ab diesem Betrag. Alleinerziehende (Steuerklasse 2) erhalten zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 1908 Euro. Das heißt mit Steuerklasse 2 muss man nur versteuern, was über 9168 Euro + 1908 Euro hinausgeht.
Der Entlastungsbetrag wurde jetzt auf 4000 Euro erhöht. Also muss man mit Steuerklasse 2 von seinem Einkommen nur versteuern, was über 9168 Euro + 4000Euro = 13.168 Euro hinaus geht. Verdienst du bspw. 20.000 Euro im Jahr, musst du nur 6832 Euro versteuern.“
Dieses Rechenbeispiel gilt für Alleinerziehende mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro.
Mehr über die Steuerklasse 2 erfährst du hier: „Was ist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende?“
Es lohnt sich also als Alleinerziehende in die Steuerklasse 2 zu wechseln!
Hier noch die Begründung der Regierung:
„Die finanzielle Entlastung der Alleinerziehenden hilft vor allem Frauen. Denn Frauen machen den Großteil der Alleinerziehenden aus. 2018 waren rund 2,17 Millionen Mütter und 0,4 Millionen Väter alleinerziehend. Die Verdopplung des Entlastungsbetrags von 1.908 Euro auf 4.000 Euro in diesem und im nächsten Jahr federt den Betreuungsaufwand ab, der insbesondere Alleinerziehenden durch die Corona-Pandemie entstanden ist.“
Quelle
Warum gibt es den Corona Kinderbonus?
Mit dem Corona Kinderbonus hofft sich die Regierung, dass die Wirtschaft wieder angekurbelt wird. Sprich: Das Geld ist zum Ausgeben gedacht.
Es gibt aber keine Vorschrift, was du mit diesem Geld konkret machst. Du kannst es auch zur Seite legen oder dringende Rechnungen davon bezahlen.
Ich für meinen Teil freue mich schon auf eine kleine Shopping-Tour mit meinen Kindern durch den Spielzeugladen. Denn es wird Zeit, dass wir uns bei unseren Kindern entschuldigen. Sie waren die größten Leidtragenden dieser Krise und sind nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen am wenigsten gefährdet oder Überträger gewesen:
„Kleine Kinder gälten nach dem derzeitigen Forschungsstand überdies eher als Bremser denn als Verbreiter des Coronavirus. Auf Rückfrage verwies der Kultusminister auf eine Studie aus Baden-Württemberg, die zu diesem Ergebnis gekommen sei.“
Quelle
Aber eins fehlt mir noch: Die Aufhebung der Maskenpflicht in den Geschäften! Denn ohne Luft macht mir Shoppen keinen Spaß – und meinen Kindern auch nicht. Holland, Schweden, Schweiz, Kroatien, Dänemark machen es vor und ab 15. Juni fällt auch die Maske in Österreich.
Dann, liebe Regierung, kurbel ich mit meinen Kindern sehr gerne die Konjunktur an und freue mich über ein bisschen Normalität. Denn das haben wir uns redlich verdient!
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Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas
Eigentlich hat mir der Artikel sehr gut gefallen und ich hatte schon erwogen, der Facebookgruppe beizutreten, als ich dann aber lesen musste, dass das Maskentragen den Shoppingspass mindert, war es bei mir vorbei. Was für ein extrem egoistioscher Auspruch! Es sind auch viel Eltern und Kinder in der Risikogruppe, die durch das Tragen der Masken geschützt werden soll. Daher wird uns die Maskenpflicht wohl solange begleiten, bis es Medikamente oder eien Impfung gegen Covid19 gibt. Und das ist auch sinnvoll!
Liebe Silke, vielen Dank für deinen Kommentar. Es freut mich, dass du die Kommentarfunktion zur freien Meinungsäußerung genutzt hast und somit Kontakt zu mir aufgenommen hast.
In den letzten Jahren habe ich gelernt, dass die eigene Meinung den eigenen Blickwinkel repräsentiert, aus dem man auf die Welt schaut. Daher darf man den die eigene Meinung nicht mit einer universellen Wahrheit verwechseln. Aber das machst du, in dem du schreibst, ich würde die Maskenpflicht aus rein egoistischen Gründen ablehnen. Das mag aus deinem Blickwinkel vielleicht so aussehen. Es entspricht aber nicht meiner Wahrheit und wird somit zu Unterstellung.
Daher möchte ich dir erklären, dass meine Meinung nicht auf egoistischen Gründen beruht. Es liegt mir fern andere Menschen durch mein Verhalten zu gefährden und das mache ich auch nicht. Denn die Maske bietet keinen Schutz – weder für mich, noch für andere – das habe ich in sehr vielen medizinischen und wissenschaftlichen Fachberichten recherchiert. Wer es sich einfacher machen möchte, der lese die kleinen Texte auf der Umverpackung. Dort steht meist drauf, dass die Maske nicht vor Viren oder Bakterien schützt. Daher ist die Maskenpflicht in vielen Ländern mittlerweile auch aufgehoben worden. Wer sich trotzdem damit wohler fühlt, der sollte sie natürlich tragen dürfen. Denn der einzige Schutz, der von ihr ausgeht ist, dass man sich mit ungewaschenen Händen nicht direkt ins eigene Gesicht fassen kann.
Ich gehe aber noch einen Schritt weiter, denn die Maske birgt gesundheitliche Risiken, die viele sehr gerne übersehen. Nach Wochen der Maskenpflicht verwenden viele Menschen ein- und dieselbe ungewaschene Maske und bewahren sie an nicht sehr sterilen Orten auf (Auto, Hosentasche…). Somit wird sie zum Bakterienherd. Zusätzlich werden die Masken unsachgemäß verwendet und falsch angefasst. Auch das Einatmen der ausgeatmeten Luft ist kein Pappenstiel und schadet somit auch gesunden Menschen. Und da werde ich sehr hellhörig. Denn das darf in meinen Augen nicht sein. Wenn die Kollateralschäden den eigentlichen Nutzen übersteigen, dann wird der Pflicht die Sinnhaftigkeit entzogen.
Zudem hat die Maske auch psychologisch negative Auswirken, weil wir uns vermummen und unser Gesicht verstecken. Es ist ein sehr beklemmendes Gefühl die Mimik der Menschen um einen herum nicht mehr wahrnehmen zu können und versetzt einen innerlich in Alarmzustand. Ganz besonders Kinder lesen aus den Gesichtern und brauchen die Mimik, um sich sicher zu fühlen oder Gefahren zu erkennen. Wenn du magst, schau dir Beiträge von Psychologen z.B. auf YouTube dazu an.
Diese ganzen Recherchen meinerseits haben mich dazu bewogen für eine Abschaffung der Maskenpflicht zu plädieren. Und genau deshalb habe ich diese Passage in meinen Blogbeitrag reingenommen – um einen Diskurs anzuregen. Daher herzlichen Dank, dass du hier eingestiegen bist. Ich hoffe, ich konnte dir etwas Input geben und dir meine Beweggründe näher bringen.
Grüße, Silke
Ich kann leider nirgends eine verbindliche Aussage darüber finden, ob der Steuervorteil zum Nachteil wird wenn ich die Betreuungskosten bezuschusst bekomme. Deutlich ist, dass die 300,00 Euro zusätzliches „Kindergeld“ nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Aber was ist mit dem mehr erhaltenen Steuervorteil?
Liebe Lena, vielen Dank für deinen Kommentar zum Kinderbonus. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Frage so pauschal beantwortet werden kann, da es sehr auf die persönliche finanzielle Situation ankommt. Daher stell die Frage am besten deinem Steuerberater, der einen Einblick in deine Finanzen hat oder einem anderen Steuerhilfeverein. Ich selbst bin keine Steuerfachfrau und darf diesbezüglich keine Auskunft geben. Wenn du eine Antwort bekommen hast, darfst du sie sehr gerne hier posten, damit andere Hilfesuchende davon profitieren können. Herzlichen Dank und liebe Grüße, Silke
Bin eine entfremdete Mutter von 2 Töchtern, der Vater verweigert seit über 2 Jahren jeden Kontakt zwischen mir und den Kindern. Ja, Ihr lest richtig. Ich bin die Mutter. Zahle jeden Monat treu und brav €900 an Unterhalt und da behalte ich den Kinderbonzs tatsächlich ein. Der Entfremder hat alles und der andere Elternteil nichts, noch nicht einmal eine Ahnung, wie es den Kindern geht? Unterhalt sollte nur bei geregelten Umgang bezahlt werden.
Liebe Fernande, vielen Dank für deinen Kommentar. Es tut mir sehr leid, dass du keinen Kontakt zu deinen Töchtern haben kannst. Wie ist es dazu gekommen? Kann der Umgang einfach so verweigert werden? Soweit ich weiß, gibt es doch eine Umgangsrecht für Eltern mit dem Kind nach einer Trennung. Ganz liebe Grüße, Silke