Elterngeld zwei Monate extra für Alleinerziehende

Elterngeld – Extramonate für Alleinerziehende

Update am 17.11.2020: Durch die Corona-Krise 2020 gibt es noch bis zum 31. Dezember 2020 eine Neuregelung beim Elterngeld. Mehr dazu findest du im Beitrag „Änderungen beim Elterngeld durch Corona“.

Alleinerziehend mit Baby

Eine gute Nachricht vorweg: Alleinerziehende können 2 Monate mehr Elterngeld beziehen. Denn alleinerziehend sein mit einem sehr kleinen Kind ist schwierig. Die neue Familiensituation muss sich noch einspielen, nichts geht seinen gewohnten Gang und der kleine Erdenbürger benötigt viel Aufmerksamkeit.

Es ist kein Partner da, mit dem man sich die Arbeit aufteilen kann. Man ist 24 Stunden am Tag in Rufbereitschaft und das 7 Tage die Woche und auch im Urlaub. Keine Freizeit, keinen Feierabend und die Besorgungen, Arzttermine und so weiter, übernimmt man auch alleine. Das ist harte Arbeit. Und wenn es zusätzlich noch weitere Kinder im Haushalt gibt, dann wird jede Minute bestmöglich organisiert.

Da ist an eine „normale“ Erwerbsarbeit gar nicht zu denken.

Aus diesem Grund können Alleinerziehende das Elterngeld zwei Monate länger erhalten und somit 14 Monate alleine statt der maximalen 12 Monate für ein Elternteil beziehen. Somit bekommen Alleinerziehende ebenfalls die gesamten 14 Monate Elterngeld wie es auch Paaren zusteht. Nur mit dem Unterschied, dass das Geld an eine Person alleine ausgezahlt wird und nicht auf zwei Partner aufgeteilt wird.

Die Voraussetzungen für zwei Monate mehr Elterngeld

Damit man von der Elterngeldstelle auch als alleinerziehend anerkannt wird, muss man tatsächlich auch mit dem Kind (oder den Kindern) alleine wohnen. Ist die Trennung von Tisch und Bett mit dem Ex-Partner, wie es so schön heißt, noch nicht vollzogen, gilt man nicht als alleinerziehend und bekommt somit auch keine zwei Monate länger Elterngeld. Auch wenn man sich sehr allein(erziehend) fühlt – aber das steht auf einem anderen Blatt.

Vorsicht: Um die Voraussetzungen als Alleinerziehende zu erfüllen, darf niemand außer dir Zuhause volljährig sein. Wenn du aber schon ein erwachsenes Kind hast, dass bei dir wohnt, dann bist du natürlich weiterhin alleinerziehend. Vorausgesetzt du bekommst für das volljährige Kind noch Kindergeld oder hast einen Kinderfreibetrag. Es darf auch nicht älter als 25 Jahre sein.

Zusätzlich gibt es noch eine gesetzliche Trennung in Geburten bis zum 30.06.2015 und Geburten ab dem 01.07.2015. Da ich davon ausgehe, dass jetzt keiner mehr Elterngeld für Kinder bis 30. Juni 2015 geboren beantragen will, möchte ich hier nur auf die Gesetzeslage für Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren eingehen. Wer dennoch nachlesen möchte, bitte hier entlang.

Seit dem 1. Juli 2015 gilt man vor der Elterngeldstelle als alleinerziehend, wenn die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllt sind und wenn man mit dem Kind alleine im Haushalt wohnt (Quelle).

Wer sich jetzt auf das Wechselmodell zur Kinderbetreuung und -erziehung geeinigt hat, muss aufpassen. Eine gleichgewichtete Erziehungszeit wird nicht mit dem Elterngeld-Bonus für Alleinerziehende belohnt. Das Kind muss überwiegend in deinem Haushalt leben. Von ca. 70 Prozent ist hier die Rede. Wie genau das nachgewiesen werden muss und kann, kann ich mir gerade nicht vorstellen. Vielleicht hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht? Dann freue ich mich über einen Kommentar unter diesem Blogbeitrag.

Was ist das Wechselmodell?
Beim Wechselmodell wechseln sich die Eltern zu gleichen Stücken bei der Kinderbetreuung ab. Das kann so aussehen, dass das Kind eine Woche beim Papa und eine Woche bei der Mama wohnt. Aus der Erfahrung funktioniert das allerdings nur gut, wenn die Eltern weiterhin sehr nah beieinander wohnen, damit das Kind sein gewohntes Umfeld an Freunden, Schule oder Kindergarten beibehält. 

Mehr über das Wechselmodell findest du in meinem Blogbeitrag „Wechselmodell: Was dagegen spricht!

Was ist Elterngeld Plus und was ist Basiselterngeld?

Die oben aufgeführten 14 Monate Elterngeld beziehen sich auf das Basiselterngeld. Nebem dem Basiselterngeld gibt es für Kinder ab dem 01.07.2015 geboren auch noch das Elterngeld Plus – hier werden dann statt der 14 Monate sogar 28 Monate lang Elterngeld gezahlt – vorausgesetzt man ist teilzeitbeschäftigt (mit weniger als 30 Stunden die Woche).

Dadurch bekommt man dann maximal auch nur das halbe Basiselterngeld. Es sind aber auch flexible Kombinationen aus Basiselterngeld und Elterngeld Plus möglich. Wer mehr dazu wissen möchte, der liest einfach hier weiter.

Das Elterngeld – egal ob jetzt Plus oder Basis – errechnet sich nach dem Verdienst und ist im Grunde ein Lohnersatz. Dafür braucht es eine Berechnungsgrundlage, die sich aus einem Angestelltenverhältnis oder einer Selbständigkeit ergibt. Wer weder angestellt ist noch Einkünfte aus Selbständigkeit hat, der bekommt einen Basisbetrag in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Hartz IV-Leistungen werden durch das Elterngeld gekürzt, da es als Einkommen gilt (Quelle).

Meine Buchempfehlung ist das 2018 neu aufgelegte Buch von Horst Marburger mit dem Titel Mehr Geld für Mütter und Väter: Elternzeit – Elterngeld – Kindergeld – Mutterschutz; Soziale Leistungen für Eltern*

Elterngeld zwei Monate extra für Alleinerziehende
Alleinerziehende bekommen zwei Monate Elterngeld extra und somit maximal 14 Monate Bezugszeit

Wie viel Elterngeld steht mir zu?

Das war jetzt viel Theorie und wenig Praxis. Jetzt heißt es mal schauen, mit wie viel Elterngeld du rechnen kannst. Dazu hat das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Elterngeldrechner zur Verfügung gestellt:
Zum Elterngeldrechner

Wie bekomme ich Elterngeld?

Um das Elterngeld dann wirklich mal ausgezahlt zu bekommen, muss man einen Antrag stellen. Von alleine kommt es nämlich nicht auf das Konto. Derzeit bekommt man zwischen 300 und 1.800 Euro – je nach vorliegender vorheriger Erwerbslage. Für jedes Bundesland gibt es eine andere Anlaufstelle. Hier sind die Elterngeldstellen einmal aufgelistet: Elterngeldstellen nach Bundesländer

Ein schönes Erste-Hilfe-PDF zum Beantragen von Elterngeld hält das Portal für Familien des Landes Hessen www.familienatlas.de bereit.

Pro Bundesland gibt es andere Anträge und Einreichungsvorgaben. In manchen Bundesländern ist schon ein Online-Verfahren eingerichtet, andere benötigen noch den Postweg. Daher einfach mal im entsprechenden Bundesland suchen und vorab informieren.

Viele Elterngeldstellen bieten auch eine Elterngeldberatung per Telefon oder E-Mail, manchmal auch vor Ort an. Das ist sehr zu empfehlen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich sogar in einem kurzen Zeitraum Wichtiges ändern kann und nur die Elterngeldberatung behält den aktuellen Überblick. Bei den teils über 30 Seiten langen Anträgen eine immense Zeitersparnis. Es empfiehlt sich die wichtigsten Unterlagen zum Familienstand, den Familienmitgliedern und die Verdienstnachweise vorab rauszusuchen, um eine Beratungsgrundlage zu schaffen.

Alleinerziehend nach Elterngeld-Antragsstellung

Wer schon einen Antrag auf Elterngeld gestellt hat, aber jetzt erst alleinerziehend geworden ist, der kann das natürlich noch abändern und nachträglich noch den Antrag auf die beiden Monate Elterngeld extra für Alleinerziehende stellen. Dazu einfach mit der zuständigen Elterngeldstelle sprechen. Dort bekommt man die Information, was zusätzlich noch eingereicht werden muss, damit der Antrag bewilligt wird.

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4 Kommentare zu “Elterngeld – Extramonate für Alleinerziehende

  1. Anica Thiele sagt:

    Na das hätte ich früher wissen müssen. Nun ist es zu wohl zu spät 🙈

    • Silke Wildner sagt:

      Hallo Anica, du kannst den Antrag auch noch während des Elterngeld-Bezugs nachreichen. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch rückwirkend geht, aber da würde ich an deiner Stelle die Kindergeld-Stelle einfach mal anrufen. Ich wünsche dir viel Glück. Vielleicht klappt das noch. Kannst ja mal hier posten, ob das geht.
      Liebe Grüße
      Silke

  2. Tamara sagt:

    Hallo Silke,
    Ich hoffe, das du für mich einen Rat hast.
    Bin seit September alleinerziehende Mutter, habe 2 Kinder (3 Jahre und 14 Monate)
    Habe bis November, 1 Jahr, Elterngeld bezogen,
    Seit November bin arbeitslos gemeldet (Arbeitsvertrag wurde von mir und den Arbeitgeber aufgehoben, wegen der Kinder konnte ich die 45 km Strecke mir nicht mehr zumuten/leisten)
    Beide Kinder haben einen Kindergartenplatz 35 Stunden/ Woche.
    Ich habe mich den Arbeitsmarkt zu Verfügung gestellt, wollte eigentlich arbeiten gehen, aber sehe jetzt, das wird nicht funktionieren, weil Kinder und ich sind in Abwechslung krank, bis jetzt hat mal Woche geklappt das beide Kinder zusammen in Kita waren.
    Möchte gerne meine Elternzeit verlängern, einfach bis 3 Lebensjahr meiner jüngster Tochter zu Hause bleiben.
    Weiß aber nicht welche Anträge und wo ich einreichen soll, ob es überhaupt möglich ist in meinem Fall.
    Bin verzweifelt, weiß nicht mehr weiter.
    Wenn du ein Rat für mich hast, wäre ich dir sehr dankbar
    LIEBE GRÜßE Tamara

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Tamara. Bitte schau dir hierzu mal die Seite des Familienministeriums an: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
      „Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.“ Du hast einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit und darfst selbst darüber entscheiden – ganz besonders ohne Arbeitgeber. Die einzige Frage ist von was du in diesen drei Jahren lebst, wenn du nicht arbeitest. Du wirst hier vermutlich entsprechende Beihilfen beantragen müssen.
      Daher sprich doch einfach mal mit der zuständigen Person beim Jobcenter darüber, damit sie dir bei der entsprechenden Antragstellung helfen kann bzw. dir sagt, was die nächsten Schritte in deinem Fall sind. Auch der Vamv deines Bundeslandes ist eine gute Anlaufstelle für deine Fragen.
      Liebe Grüße
      Silke

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