Kindesunterhalt für Alleinerziehende ohne Anwalt regeln

Kindesunterhalt regeln – auch ohne Anwalt

Am Kindesunterhalt führt kein Weg vorbei. Denn Kinder haben bei der Trennung der Eltern immer ein Recht auf Unterhaltszahlungen. Das ist gesetzlich verankert und ist auch ein wichtiger Grundpfeiler im Einkommensgefüge des überwiegend betreuenden Elternteils. Aber nur für die Regelung des Kindesunterhalts braucht ihr nicht gleich zum Anwalt gehen:

Update: Seit dem 19. Mai 2022 gibt es eine kostenlose Rechtsberatung für Alleinerziehende, die die Stiftung Alltagsheld:innen ins Leben gerufen hat. Hier kannst du dich von Anwält:innen für Familienrecht per Hotline beraten lassen.

Wie einigt man sich gemeinsam auf den Kindesunterhalt?

Möglichkeit 1: Ihr regelt die Zahlungen einfach untereinander

Es gibt kein Gesetz in Deutschland, dass euch dazu verdonnert zur Regelung des Kindesunterhalts außenstehende oder anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn ihr euch einig seid, dann reicht diese Vereinbarung unter euch aus und natürlich die regelmäßigen Zahlungseingänge.

Die Höhe des Zahlbetrags sollte dabei nicht unter dem Kindermindestunterhalt liegen – damit ist die oberste Zeile bei der Düsseldorfer Tabelle gemeint (Nettoeinkommen bis 1900 Euro), sondern eine realistische Größenordnung darstellen. Mangelfallberechnungen besser noch mal offiziell gegenprüfen lassen z.B. vom Jugendamt.

Update: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag findest du hier.

Mein Tipp: 

Wenn ihr euch einig seid, dann haltet eure Berechnungsgrundlage nach den oben genannten Bausteinen schriftlich fest. Am besten in doppelter Ausführung, damit jeder von euch ein Original hat. Die Unterschrift beider Elternteile dabei nicht vergessen und das Datum!

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Möglichkeit 2: Ihr wendet euch an das Jugendamt

Damit ihr euch jetzt nicht durch alle Feinheiten, die für den Kindesunterhalt gelten, durchwühlen müsst, gibt es in erster Linie Hilfe beim Jugendamt. Ein Anruf genügt. Danach bekommt ihr ein Formular zugeschickt, das ihr dann einfach ausfüllt und zurückschickt. Es berücksichtigt aber nur den Status quo und keine Hätte-Könnte-Würde-Szenarien.

Für wen lohnt sich die Hilfe des Jugendamts?

Die Hilfe des Jugendamts ist ein guter erster Schritt, wenn ihr euch nicht einigen könnt oder eine professionelle Berechnung braucht. Ihr bekommt einen offiziellen Zahlbetrag genannt, der die aktuelle Rechtslage widerspiegelt und müsst nicht selbst rumrechnen oder einen (kostenpflichtigen!) Anwalt aufsuchen. Die Beurkundung des Unterhalts macht das Jugendamt auch gleich, ohne das ein Zahlungsverzug vorliegen muss. Auf dieser Grundlage kann man sich direkt einigen, die monatlichen Zahlungen in die Wege leiten und der Streitpunkt ist vom Tisch.

Weiterer Vorteil: Sollten die Unterhaltszahlungen ausbleiben, kann man sich über das Jugendamt auch kostenlos einen Unterhaltstitel besorgen.

Das zeigt dann meist schon Wirkung beim Säumigen, da er davon in Kenntnis gesetzt wird. In zweiter Instanz kannst du dann einen Gerichtsvollzieher losschicken. Das habe ich selbst sogar schon einmal gemacht. Der Gerichtsvollzieher kann über ein nicht ganz so einfaches Formular selbst beauftragt werden oder dann doch über einen Anwalt.

Unterhaltsvorschuss gibts auch beim Jugendamt

Und wenn gar nicht gezahlt wird, kannst du über das Jugendamt auch den Unterhaltsvorschuss beantragen.

Möglichkeit 3: Der Gang zum Anwalt

Als letzte Möglichkeit bleibt immer noch der Anwalt. Wenn ihr euch beispielsweise nicht über den Zahlbetrag einigen könnt oder wenn z.B. durch Selbständigkeit das monatliche Nettoeinkommen des Ex-Partners nicht feststellbar ist.

Verheirateten wird der Gang zum Anwalt sowieso nicht erspart bleiben, da für die Scheidung mindestens einer von euch einen Anwalt braucht. Aber bis es zur Scheidung kommt, muss ein Trennungjahr eingehalten werden. Unterhalt berechnet ab der Trennung das Jugendamt kostenlos, dafür ist der Anwalt also noch nicht nötig. Hier gibt es noch mehr Tipps zur Vorbereitung deiner Scheidung.

Mein Tipp:

Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann solltest du dich erst an das Jugendamt wenden, um dann für die Anwaltskosten Prozesskostenhilfe beantragen zu können bzw. den Beratungsschein zu bekommen. Das gilt aber nur, wenn du ein geringes Einkommen und keine finanziellen Rücklagen hast. Ansonsten kostet ein Anwalt immer Geld!

So rechnet ihr den Kindesunterhalt aus

Der Unterhalt für das Kind oder die Kinder wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und nimmt als Ausgangsbasis das Einkommen des Elternteils, dass sich nicht zum Großteil um die Betreuung der Kinder kümmert. Einfach gesagt, sind die Kinder bei dir und der Ex-Partner hat sie nur am Wochenende oder mal unter der Woche – sprich: nutzt sein Umgangsrecht – dann bekommst du den Kindesunterhalt.

Erster Blick in die Düsseldorfer Tabelle

Wenn du jetzt also den aktuellen monatlichen Lohnzettel des Kindsvaters oder der Kindsmutter vorliegen hast, dann kannst du für eine erste Einschätzung ganz einfach unten in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen. Hier wird direkt der Zahlbetrag anzeigt.

Der Zahlbetrag ist der volle Unterhaltsbetrag (nach der Düsseldorfer Tabelle) abzüglich des halben Kindergeldes.

Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag
Wie viel Kindesunterhalt gibt es ab Januar 2024? Anhand der Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag von Gut alleinerziehend lässt sich der Betrag für dein Kind direkt ablesen.

Zur Information: Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern nur eine Zahlungsempfehlung, an die sich die Gerichte aber als Maßstab halten.

Die Bausteine zur Errechnung des Kindesunterhalts

Die Berechnung kann mitunter viel komplexer sein, als auf der einfachen Grafik oben zu sehen ist. Was nämlich, wenn ihr 4 gemeinsame Kinder habt und das Einkommen des Zahlungspflichtigen die oben genannten Zahlungen sprengen würde, so dass ihm selbst nichts zum Leben bleibt? In diesem Fall gibt es beispielsweise den Selbstbehalt oder die Mangelfallberechnung.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Anteil des Nettoeinkommens, den der unterhaltspflichtige Elternteil selbst behält, um sein eigenes Leben weiter bestreiten zu können. Aktuell sind das 1080 Euro (bzw. 880 Euro für Arbeitslose).

Was ist eine Mangelfallberechnung?

Ist der Kindesunterhalt in der errechneten vollen Höhe so nicht zahlbar, da dem zahlenden Elternteil dann die 1080 Euro Selbstbehalt nicht mehr zur Verfügung stehen würden, dann ist das ein Mangelfall.

Kurze Zusammenfassung für die Berechnungsgrundlage

  1. Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens
  2. Alter des Kindes
  3. Theoretisch noch Abziehen des halben Kindergeldes, aber das ist ja oben in der Tabelle schon geschehen
  4. Prüfen, ob der Selbstbehalt gewährleistet ist

Hier findest du einen Rechner für den Unterhalt mit Infos zum bereinigten Nettoeinkommen.

Kindesunterhalt für Alleinerziehende ohne Anwalt regeln
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle für Alleinerziehende ohne Anwalt regeln

Wichtig: Der Kindesunterhalt wird immer nachjustiert

Der Zahlbetrag ist nicht in Stein gemeißelt. Kinder werden älter und steigen in die nächst höhere Altersklasse auf, der zahlende Ex-Partner verdient unter Umständen mehr oder weniger und rutscht in eine höhere oder tiefere Einkommensklasse.

Und damit noch nicht genug, unterliegt auch die Düsseldorfer Tabelle regelmäßigen Anpassungen. Ebenso wie das Kindergeld. Es bleibt also spannend beim Kindesunterhalt. Checkt auf jeden Fall regelmäßig die eben genannten Eckpunkte. Gerne auch hier bei mir, ich poste Updates, wenn sich was Offizielles ändert 😉

Denkt daran: Der Kindesunterhalt wird zum MONATSERSTEN für den Monat überwiesen. Nicht rückwirkend und nicht am 15. oder so!

Podcast-Folge über Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Gemeinsam mit Sina habe ich mich in unserem Podcast „Das AE-Team“ über noch weitere Besonderheiten zum Kindesunterhalt und dem Unterhaltsvorschuss unterhalten. Hier kannst du reinhören:

🎧 Du kannst dir die Folge direkt hier kostenlos anhören. Einfach auf den Play-Button rechts klicken.

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42 Kommentare zu “Kindesunterhalt regeln – auch ohne Anwalt

  1. Ein Freund verliert gerade seinen Job und er ist noch nicht in der Lage, die Unterstützung des Arbeitsamts für seine Arbeitslosigkeit zu erhalten. Auch seine Ex-Frau ließ sich kürzlich von ihm scheiden. Er ist sich ziemlich sicher, dass seine Ex-Frau um Unterhalt bitten wird, den er nicht bezahlen kann. Ist Rechtsanwalt für Familienrecht eine richtige Quelle für eine Beratung?

    • Silke Wildner sagt:

      Hallo Florentin. Gibt es denn Kinder in der Ehe? Wenn ja, dann ist der Vater diesen gegenüber barunterhaltspflichtig, sollte sich die Familie dafür entscheiden, dass das Kind / die Kinder den Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben. Der Vater zahlt also für die Kinder, das ist an keine Bitte der Mutter gekoppelt, sondern ein Gesetz. Eine erste gute Adresse ist das Jugendamt. Ganz besonders, wenn ihr Freund finanziell nicht gut aufgestellt ist. Ein Anwalt kostet Geld oder ihr Freund braucht einen Beratungshilfeschein. In jedem Fall hat er einen Selbstbehalt von seinem Einkommen. Er wird also nicht mehr zahlen müssen, als bis zu diesem Selbstbehalt.
      Mehr dazu stehe ja auch im Blogartikel.
      Viele Grüße, Silke

  2. Nina sagt:

    Hi Silke, eine Freundin muss nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten nun finanziell alles neu berechnen. Da ihr Partner ganz normal angestellt ist, ist die Berechnung des Kindesunterhalts eigentlich einfach. Ich werde ihr trotzdem den Rat weitergeben, die endgültige Einigung noch einmal schriftlich festzuhalten.

  3. Lucy sagt:

    Den Kindesunterhalt zu regeln ist sicher neben der Regelung des Umgangs am dringendsten nach einer Trennung. Eine Freundin ist daher auch sofort zu einem Anwalt für Familienrecht gegangen, um alles zu klären. Allerdings hatte sie vorab die finanzielle Regelung weitestgehend mit ihrem Exmann besprochen.

  4. Hans Brandt sagt:

    Hallo Silke, vielen Dank für diesen Artikel. Meine Schwester ließ sich vom Vater ihrer Kinder scheiden, und er weigert sich, Unterhalt zu zahlen. Es gibt viele Konflikte zwischen ihnen und meine Schwester befindet sich in einer komplizierten Situation. Ich fürchte, dass Kinder am Ende die Spannungen spüren werden.

  5. Hans sagt:

    Meine Schwester hat Probleme mit ihrem Ex-Mann. Seit einiger Zeit zahlt er kein Kindergeld mehr. Sie musste einen Anwalt beauftragen, ihr zu helfen.

    • Silke Wildner sagt:

      Lieber Hans, das Kindergeld kann ihre Schwester sich direkt von der Familienkasse auszahlen lassen. Dazu einfach bei der zuständigen Familienkasse melden. Wenn das Kind mit seinem Hauptwohnsitz bei ihr gemeldet ist, sollte es hier keine Probleme geben.

  6. Rosalie sagt:

    Hallo,

    mein Lebenspartner zahlt Unterhalt an die Kindesmutter. Sie haben sich auf einen Betrag geeinigt, der 50€ weniger ist als die Düsseldorfertabelle sagt. Da das Kind regelmäßig bei uns ist, ein Zimmer bei uns hat und auch alle Kleidung und Schuhe für hier von Ihm gekauft werden. Wenn die beiden dies schriftlich festhalten, ist es dann in Ordnung oder kann in Zukunft, ein schreiben kommen, dass nachgezahlt werden muss?

    Vielen Dank im Voraus

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Rosalie, um sicher zu gehen, dass diese Vereinbarung Hand und Fuß hat, würde ich eine Rechtsberatung aufsuchen. Ich bin nur eine alleinerziehende Mutter mit einem Blog 😉 Liebe Grüße, Silke

  7. Claudia Hoffmann sagt:

    Hallo zusammen, mein Freund hat aus erster Ehe einen Sohn(17) und aus zweiter Ehe zwei Kinder (8+11).
    Für das erste Kind regelt das Jugendamt den Unterhalt, sprich mein Freund bekommt immer Post wenn Anpassungen anstehen. Er hat jetzt auch eine Lehre begonnen. Die Unterhaltszahlung läuft von alleine, bei den anderen beiden Kinder gibt es Probleme. Er hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2900 Euro. In welche Einkommensstufe müsste er eingestuft werden und wer zählt hier als 1. Kind bzw. 3. Kind? Freu mich auf eine Antwort und vielen Dank im Voraus.

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Claudia. Vielen Dank für deinen Kommentar. Ich bin allerdings keine rechtliche Auskunft, sondern selbst alleinerziehende Mutter. Welche Abzüge dein Freund von seinem Nettolohn noch hat, spielt mit eine Rolle bei der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle. Lasst euch doch einfach mal beim Jugendamt kostenlos dazu beraten. Soweit ich mich erinnern kann, sind die Kinder rechtlich gleichgestellt. Aber das erfährst du beim Jugendamt genauer. Viele Grüße, Silke

  8. Oellrich sagt:

    Hallo, ich hab eine Frage zur Berechnung de Kindesunterhalts. Wie berechne ich den Unterhalt, wenn der Vater jeden Monat ein unterschiedliches Einkommen hat? Nimmt man den Durchschnitt von 6 oder 3 Monaten?
    Vielen Dank
    Nm Oellrich

    • Silke Wildner sagt:

      Hallo liebe Nm Oellrich, bei einem unterschiedlichen Einkommen solltest du dich am besten einmal mit einer Rechtsberatung in Verbindung setzen und nachfragen, wie das offiziell gesetzlich geregelt wird, z.B. bei Profamilia, Familienberatungsstelle, Jugendamt oder einem/einer Familienanwalt/-anwältin. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir mitteilen, dass wir einfach den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres zugrunde legen. Wir haben den Unterhalt aber einfach unter uns geregelt und lassen ihn nicht über eine offizielle Stelle laufen. Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter. Liebe Grüße, Silke

  9. Mandy Franz sagt:

    Hallo mein ex Mann hat neu geheiratet und hat zwei Kinder mit seiner Frau muss er dann mir weniger zahlen oder bleibt der Unterhalt gleich

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Mandy. Soweit ich weiß, kann es in diesem Fall zu einer Minderung in der Höhe des Kindesunterhalts kommen. Denn die Berechnungsgrundlage der Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Kinder aus. Ich bin aber keine Rechtsberatung und würde daher einfach mal beim Jugendamt oder einer Rechtsberatung beispielweise bei den Familienbildungszentren, Caritas etc anfragen. Oder eine Stunde beim Familienanwalt dazu nehmen, das kostet aber Geld. Wenn du eine rechtssichere Antwort gefunden hast, freue ich mich, wenn du sie hier einstellst, damit viele von dem Wissen profitieren. Lieben Dank und Grüße, Silke

  10. Manfred Dellruck sagt:

    Hallo Silke! Ich bin unterhaltspflichtiger Papa und habe vor kurzem meinen Job gewechselt, weshalb ich mich an das Jugendamt gewendet habe, um eine Neuberechnung des Unterhalts für meine Tochter zu beantragen, da ich jetzt weniger verdiene als zuvor. Dort hat man mir gesagt, dass das nur der Unterhaltsempfänger, als die Mutter, beantragen kann. Das kann ich irgendwie nicht wirklich glauben, das ist doch unfair. Wenn ich jetzt weniger verdiene, muss das doch berücksichtigt werden bei der Unterhaltszahlung. Ist das denn tatsächlich so? Könntest du mir da weiterhelfen? Vielen lieben Dank im Voraus und beste Grüße

    • Silke Wildner sagt:

      Hallo Manfred, vielen Dank für deine Nachricht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du keine Neuberechnung des Unterhalts einleiten kannst. Im Bekanntenkreis hat das ein Vater, der jetzt weniger Geld verdient, gerade in die Wege gleitet. Soweit ich mich erinnern kann über einen Anwalt. Da ich aber keine Rechtsberatung bin, sondern nur eine alleinerziehende Mutter, kann ich dir auch keine rechtssichere Auskunft geben. Viele Grüße, Silke

    • Frank sagt:

      Hallo Manfred,

      das geht nur über den gerichtlichen Weg in Form einer Abänderungsklage. Bitte informiere dich bei einem Anwalt, insbesondere wenn du mit dem Jugendamt zu tun hast.

      Beste Grüße
      Frank

  11. Andreea sagt:

    Guten Tag, wie ist es wenn der Vater hat ein zweite kind mit eine andere frau, wird das kinderunterhalt reduziert? Durch 2 verteilen? Weil die ex Frau mach drunk an der Vater, wir haben bist jetzt normal bezahlt das kinderunterhalt obwohl wir haben schon eine kind bekommen, und muss ich nicht sagen was für kosten der baby braucht, von kinderwagen, Kleider , Windel , freuchtetücher usw.
    Wo müssen wir und erkundigen lassen, oder beraten lassen? Wir wird das geregelt? Dankeschön

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Andreea, die Beträge des Kindesunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle sind für 2 Unterhaltsbezieher ausgelegt. Wenn ihr also ein gemeinsames Kind habt und noch ein Kind aus einer anderen Beziehung dazu kommt, ändert sich an dem Unterhalt nichts. Das steht auch so im Anhang der Düsseldorfer Tabelle. Das PDF habe ich verlinkt.
      Liebe Grüße, Silke

  12. Erkan Tuncbilek sagt:

    Hi, habe eine Frage .Ich habe 2 Söhne eine wird Ende diesen Monat 18 und der andere ist noch 17.Ich zahle regelmäßig nach Düsseldorfer Tabelle 2021 Unterhalt für 2 Kinder knapp 1000,-€.Jetzt wird mein Söhn 18 und wohnt immer noch bei seiner Mama, ich habe seid 2 Jahre kein Kontakt zur meiner Söhne die wollten kein Kontakt nicht mit mir , weil ich 1 Jahr nicht zahlen. Konnte deshalb wollen die nicht mehr . Meine Frage: wenn er 18 wird , muss ich automatisch Unterhaltsgeld an mein Sohn zahlen ? Ich Weiß es nicht mal ob er Ausbildung oder Studium macht, damit ich den Unterhaltsgeld berechnen kann . Wenn er nebenbei was verdient oder Studium oder Ausbildung macht, ich dann weniger Unterhaltsgeld zahlen und natürlich die Mama auch mit Teil zahlen ? Wie soll ich am besten rauskriegen Was er gerade macht. Ich habe wie gesagt kein Kontakt zu meiner Kinder und zu meiner Ex Frau. Ich war beim Jugendamt die konnten mir auch nicht helfen ich möchte natürlich Unterhaltsgeld weiter zahlen aber ich brauche Informationen von meinem Sohn was er gerade macht , Damit ich mal berechnen kann was können Sie mir vorschlagen
    Mit freundlichen Grüßen
    Tuncbilek

  13. Thomas sagt:

    Ich verdiene 2100€ bezahle an Miete 850€ und 892€ Unterhalt, mir bleiben 350€ zum leben, ich habe die Kinder von Donnerstag bis Montag alle 14 Tage. dies Geld geht für Essen und Hygieneartikel drauf…keine Kleidung oder sonstiges. besteht die Möglichkeit den Unterhalt zu reduzieren aufgrund der hohen Miete von 850€…

  14. Carolin Scharmann sagt:

    Hallo, ich hab eine Frage, mein Kind lebt bei mir und sie wird jetzt 18. und ist im ersten Lehrjahr.
    Mein Mann möchte jetzt den Unterhalt halbieren da Sie 18. wird kann/darf er das?
    Oder wie wird das berechnet?
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüße
    C. Scharmann

  15. Darja sagt:

    Hallo ,
    Hab eine frage und zwar ich möchte dem nächst heiraten bekomme unterhaltsvorschuss für meine Tochter 16J.

    Wieso zahlt JA und nicht der Vater ?
    So wie ich es weiß zahlt er das Geld jeden Monat an JA zurück .

    So jetzt ist die Frage: wie sieht es dem nächst aus wenn ich heiraten werde?unterhaltsvorschuss werde ich ja nicht mehr bekommen.
    Wie forde ich mein ex auf selber zu Zahlen?
    Muss ich dann zum Anwalt?

    Danke im voraus

  16. Frau Lobster sagt:

    Hallo! Vielen Dank erstmal für euren informativen Blog!

    Ich habe auch eine Frage:

    Ich bin seit einigen Monaten getrennt. Wir haben zusammen zwei Kleinkinder. Er möchte sich jetzt ab Juni 2,5 Tage (es sind nicht mal genau 2,5 Tage, sondern weniger) die Woche um die beiden kümmern. Um den Unterhalt zu berechnen (bisher hat er noch nichts gezahlt), waren wir beim Jugendamt. Dabei kam heraus, dass er rein theoretisch Stufe 2 der DT zahlen müsste. Da er sich aber vermehrt kümmern würde, würde ich ihm entgegen kommen, und nur nur den Betrag der Stufe 1 „verlangen“. Mein Ex sieht das aber gar nicht ein und möchte genau die Zeit vom Unterhalt abgezogen bekommen, in der er sich kümmert. Allerdings sieht er nicht, dass trotz allem die ganze Orga, der Mental Load an mir hängt und auch schon immer hing. Er hat außer Bespaßung der Kinder bisher nicht viel erledigt. Auch zahlt er mir keinen Trennungsunterhalt, da er nicht Vollzeit arbeitet. Zusätzlich habe ich mir eine entsprechende Wohnung in der Nähe der Kita geholt, mit extra Kinderzimmer usw.

    Was würdet ihr mir in meiner Situation raten? Habt ihr Beispiele von getrennten Eltern, die ein abweichendes Betreuungsmodell leben? Also weder Residenzmodell, noch 50/50, sondern dazwischen?

    Danke und viele Grüße!

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Frau Lobster.
      Vielen Dank für deinen Kommentar. Ja, es gibt viel mehr Möglichkeiten der Kinderbetreuung als die klassischen Modelle. Aber ich möchte dir in deiner Situation nichts raten, sondern dich ermutigen mit anderen Alleinerziehenden in Austausch zu gehen, damit du dir deine Meinung aus einer großen Informationsbreite bilden kannst. Das geht am schnellsten in der Facebook Gruppe für Frauen von Gut alleinerziehend. Hier ist der Link: https://www.facebook.com/groups/265677690820366/

      Einfach die Fragen bei der Anmeldung ausfüllen und ich hole dich dann rein.
      Liebe Grüße und guten Austausch
      Silke

  17. Jasa sagt:

    Mein Partner, hat ein Kind aus einer vorherigen Beziehung dieses wird jetzt 9 Jahre, wohnt bei seiner Mutter. Wir haben jetzt zusammen auch ein Kind von einen Jahr. Verringert sich jetzt dadurch der Satz für den Unterhalt?

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Jasa.
      Vielen Dank für dein Kommentar. Der Satz nach Düsseldorfer Tabelle ist schon direkt auf zwei Unterhaltsberechtigte bezogen. Schau dir dazu mal diesen Blogbeitrag an:
      https://gut-alleinerziehend.de/geld/duesseldorfer-tabelle-mit-zahlbetrag-ab-1-1-2022/

      Dort findest du auch diese Anmerkung:
      „Susan hat mich darauf hingewiesen, dass der Unterhaltspflichtige in eine höhere Gehaltsklasse der Düsseldorfer Tabelle gestuft wird, wenn er nur für eine Person Unterhalt zahlt. Denn die Düsseldorfer Tabelle „weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.“ Das kann man so im „Kleingedruckten“ zur Tabelle nachlesen 😉 Lieben Dank für diese Zusatz-Infos!“

      Liebe Grüße
      Silke

  18. Timo sagt:

    Guten Tag,
    Wenn es gestattet ist würde ich eine Frage stellen.

    Ich bin seit 4 Jahren geschieden,verdiene 2550 Euro Netto im Schnitt,dazu kommen 300 Euro Mieteinnahmen.
    Ich habe Fixkosten im Monat von 1400 Euro da ich ein Haus Besitze und das auch bezahlt werden muss.
    Ich habe 2 Töchter eine 9 eine 6
    Ich habe die kleine fast den halben Monat bei mir,die Große seit einiger Zeit nur noch 5-6 Tage im Monat,ich zahle 635 Euro Kindesunterhalt.
    Also 1400 Euro Fixkosten 635 Unterhalt sind 2035,
    Ich bin Raucher 240Euro
    Dann Essen Trinken 500 Euro grob geschätzt bei dem Preisanstieg, Tanken 250 Euro im Monat .

    Das heißt am Monatsende immer im Minus,ist das so rechtens?
    LG Timo

    • Silke Wildner sagt:

      Lieber Timo.
      Vielen Dank für deinen Kommentar. Bitte sieh dir hierzu den Blogbeitrag zur Düsseldorfer Tabelle 2022 an: https://gut-alleinerziehend.de/geld/duesseldorfer-tabelle-mit-zahlbetrag-ab-1-1-2022/

      Dort findest du die aktuellen Zahlen und Zahlbeträge und den Hinweis zum Selbstbehalt: „Der Zahlungspflichtige darf weiterhin 960 Euro bzw. 1160 Euro von seinen Einkünften für sich behalten. (Die niedrigere Zahl bezieht sich auf nicht erwerbstätige Zahlungspflichtige und die höhere Zahl auf Erwerbstätige.)“

      Um auf deine Frage zu antworten: Ja, es ist rechtens, dass du monatlich im Minus landest. Denn laut dieser Empfehlung – und das ist die Düsseldorfer Tabelle – darfst du 1160 Euro für deine gesamten Lebenshaltungskosten inklusive Miete / Immobilie, Essen, Tanken und Genussmittel von deinen Einnahmen behalten. Der Rest darf für die Unterhaltszahlungen verwendet werden.

      Du schreibst, dass du 2550 Euro Netto verdienst und obendrein noch 300 Euro Miete einnimmst. Damit müsstest du laut der Düsseldorfer Tabelle mehr Unterhalt an deine Kinder zahlen.

      Schau dir hierzu einfach den Blogbeitrag zur Düsseldorfer Tabelle und die vielen Hinweise im Text genauer an.
      Viele Grüße
      Silke

  19. Lena.mauri sagt:

    Es wäre schön, wenn man das ohne anwaltliche Hilfe regeln könnte, aber dies ist bei vielen Sachen der Fall. Wenn der Ex-Mann eben nicht zahlen will, muss ein Anwalt her. Ich konnte es zum Glück ohne Anwalt klären, meine Schwester braucht da unbedingt ein Anwalt für Familienrecht.

  20. Andreas Averkov sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Schreiben vom Jugendamt bekommen und dort werde ich aufgefordert Einkommensnachweis der letzten 12 Monaten vorzulegen. Aber soll ich meine Ausgaben auch vorlegen? Fahrten zur Arbeit, Versicherungen, Kredit und Tilgung des Hauses oder überhaupt vorzulegen was relevant ist?. Das Kind lebt 300km bei ihrer Mutter in Rheinland Pfalz, ich in Bayern

    Gruß
    Andreas

    • Silke Wildner sagt:

      Lieber Andreas. Vielen Dank für deinen Kommentar. Ich nehme an, dass mit deinen Angaben der Kindsunterhalt berechnet wird. Daher frag doch einfach direkt beim Jugendamt nach, ob du jetzt schon deine Ausgaben mit dazulegen sollst oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Denn dir steht ein Selbstbehalt zu, der nicht für Unterhaltszahlungen verwendet werden darf. Dieser bemisst sich auch an deinen benötigten Ausgaben.
      Viele Grüße
      Silke

      • Alexander Matthes sagt:

        Hallo, Ich bin deutscher Staatsbürger ,lebe in Österreich und bin zum 2.mal verheiratet. Aus meiner 1. Ehe habe ich zwei Kinder. Ich verdiene 1700 € netto. Zahle für meine beiden Kinder monatlich 850 €. Mein Selbstbehalt ist damit deutlich unterschritten. Ich arbeite 40 Stunden die Woche. Durch meine Arbeitszeiten ist ein zusätzlicher Job, den das Jugendamt fordert nicht möglich.
        Gibt es die Möglichkeit, dass ich auf meinen vollen Selbstbehalt komme?
        Mit freundlichen Grüßen
        Matthes

        • Silke Wildner sagt:

          Lieber Matthes,
          vielen Dank für deine Nachricht. Am einfachsten ist es, wenn du dich dazu einmal anwaltlich beraten lässt. Denn jede Berechnung ist individuell und kann von uns nicht vorgenommen werden. Viele Grüße, Silke

  21. Soma Niro sagt:

    Hallo, danke für deinen Beitrag.
    Die Eltern einer Freundin Eltern sich bei der Scheidung als sie ca. 7 war auf die Düsseldorfer Danelle Stand 2006 geeinigt. Seitdem zahlt ihr Vater diesen Betrag (nicht ans Alter angepasst, nicht ans Gehalt) einfach jeden Monat die gleiche Summe. Mittlerweile ist sie 23 und studiert und der Betrag liegt immer noch bei den 275€… kann das sein?
    Und wenn nicht… wie klärt man das, sodass es für die Zukunft richtig wird, ohne das der Vater Schwierigkeiten bekommt.

    • Silke Wildner sagt:

      Lieben Dank für deinen Kommentar. Der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ist eine Empfehlung, die jährlich an die Bedarfe der Kinder angepasst werden. Es ist Geld, was dem Kind als Barunterhalt zusteht. Als Elternteil hat man die Aufgabe, darauf zu achten und die Rechte des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil zu wahren und ggf. durchzusetzen. Wenn beide Eltern sich nicht darum kümmern, dann passiert genau das. Daher wäre meine Empfehlung sich zu informieren und dann das Gespräch zu suchen. Aber beachte: Für ein „Kind“ über 18 Jahren sind beide Eltern barunterhaltspflichtig!

  22. Kira N. sagt:

    Vielen Dank für diesen Artikel zum Kindesunterhalt nach Scheidung. Gut zu wissen, dass man das auch unter sich regeln kann, wenn man sich einig wird und alles schriftlich festhält. Ich kann mir momentan nicht vorstellen, mir mit meiner Ex einig zu werden und werde mich von einem Fachmann für Familienrecht beraten lassen.

  23. Gut für mich zu wissen, dass der Zahlbetrag nie in Stein gemeißelt ist. Ich soll nun mehr Unterhalt zahlen und mir erschließt sich nicht ganz, wie die zukünftigen Kosten zustande kommen. Am besten werde ich mich diesbezüglich von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen.

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