Kinder kosten Geld und werden nicht alleine von Luft und Liebe groß. Damit finanziell deine Luft nicht zu dünn wird, wenn der Kindesunterhalt ausbleibt, unregelmäßig gezahlt wird oder zu gering ausfällt, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Was das genau ist und was für Besonderheiten damit einhergehen, das erfährst du jetzt.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Du kannst ihn beantragen, wenn du dein Kind (überwiegend) alleine großziehst, aber der Kindesunterhalt vom anderen Elternteil nicht, unregelmäßig oder zu gering gezahlt wird.
Gleiches gilt wenn ihr als Eltern noch in Verhandlungen steht und die Höhe des Kindesunterhaltes noch nicht geklärt ist. Auch dann kannst du zur Überbrückung direkt nach der offiziellen Trennung (Definition Alleinerziehende) Unterhaltsvorschuss beantragen. Denn die Kosten für das Kind lassen sich ja nicht einfach anhalten.
Essen muss gekauft werden und aus der Kleidung wachsen die Kinder schneller raus, als man gucken kann. Auch Kita und Schule bringen regelmäßig Kosten mit sich und die Kosten für den Wohnraum fallen auch jeden Monat an.
Und genau dafür hat dein Kind immer einen Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn ihr als Eltern getrennte Wege geht. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Berechnungsgrundlage ist das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt. Auch das Alter des Kindes spielt eine Rolle bei der Berechnung.
Für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist dein eigenes Einkommen übrigens unerheblich. Es sei denn, du verdienst unverschämt viel. Aber dann würdest du diesen Artikel vermutlich nicht lesen 😉
Unterhaltsvorschuss und seine Besonderheiten
Der Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt. Ein Glück! Denn bis Juli 2017 war mit 12 Jahren Schluss – gerade dann, wenn Kinder anfangen richtig Geld zu kosten. Auch die zeitliche Begrenzung auf einen Bezugszeitraum von maximal sechs Jahren wurde aufgehoben.
Aber: Ist dein Kind 12 Jahre und älter, dann bekommst du den Unterhaltsvorschuss nur, wenn du selbst monatlich mindestens 600 Euro monatlich brutto verdienst. Und wenn dein Kind 18 Jahre alt wird, ist es vorbei mit dem Unterhaltsvorschuss. Aber nicht jedes Kind ist dann schon in der Lage sein eigenes Geld zu verdienen!
Das ist eine Ungerechtigkeit, auf die mich eine alleinerziehende Mutter aufmerksam machte, deren Kind gerade 18 Jahre alt wird. Denn ein Kind für das regulär Unterhalt gezahlt wird, bekommt Kindesunterhalt bis es die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat! (Quelle: Finanztip)
Vorsicht neue Ehe
Eine weitere Besonderheit entsteht, wenn du noch einmal heiratest. Denn dann gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr! Bekommt dein Kind hingegen regulär Kindesunterhalt von deinem Ex-Partner gezahlt, dann ändert sich mit der Eheschließung nichts. Der nichtbetreuende Elternteil muss weiterhin für sein Kind zahlen.
Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt
Den Unterhaltsvorschuss kannst du beim Jugendamt beantragen. Dort wirst du auch beraten. Das Jugendamt übernimmt ebenfalls die Einforderung des Kindesunterhaltes beim unterhaltspflichtigen Elternteil.
Beim Jugendamt lässt sich auch eine Beistandschaft einrichten. Darüber wird versucht, den Zahlungspflichtigen zur Zahlung des Kindesunterhalts zu bewegen. Was gut für dich wäre, denn der gezahlte Kindesunterhalt ist IMMER höher als der Unterhaltsvorschuss!
Um den Unterhaltsvorschuss zu bekommen ist auch kein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den Zahlungspflichtigen erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde deines Kindes und den Scheidungsbeschluss (falls vorhanden).
Es wird hier auch nach dem anderen Elternteil (Name, Geburtsdatum, Wohnort) gefragt. Wenn du keine Angaben zum Vater des Kindes machen kannst oder möchtest, wird es sehr schwierig Unterhaltsvorschuss zu bekommen.
Wenn du wissen möchtest, warum das so ist, dann lies im unteren Abschnitt „Unterhaltsvorschuss ohne Angaben zum Vater?“ dieses Blogbeitrags weiter: „Wie viel Unterhaltsvorschuss 2023?„
So berechnet sich der Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss basiert auf der eingangs erwähnten Düsseldorfer Tabelle. Die Berechnung ist Kindesmindestunterhalt (oberste Zeile in der Tabelle) MINUS ganzes Kindergeld. Leider!
Und da sind wir schon bei der größten Besonderheit, die viele nicht verstehen. Wieso wird für den Unterhaltsvorschuss vom Mindestunterhalt das ganze Kindergeld abgezogen? Würde es sich um einen vom Zahlungspflichtigen gezahlten Kindesunterhalt handeln, würde nur das halbe Kindergeld abgezogen werden (Zahlbetrag)!
Der Staat stellt hier also Personen schlechter, die auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind. Tut aber nichts, um die Zahlungsmoral bei den Zahlungspflichtigen anzukurbeln.
Und das, obwohl es um die Zahlungsmoral unter den Zahlungspflichtigen in Deutschland nicht gut bestellt ist. 50 Prozent der Kinder erhalten keinen Unterhalt und 25 Prozent der Kinder bekommen zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen gezahlt! (Quelle: Finanzplaner Alleinerziehende*)
Zur Auflösung folgender Hinweis: Diese Berechnung fußt auf der Tatsache, dass mit dem Kindergeld und dem Unterhaltsvorschuss zusammen NUR das reine Existenzminimum des Kindes gesichert ist.
Bis zum Unterhaltsvorschuss aufstocken
Wenn bei euch der Zahlungspflichtige nur sehr wenig Kindesunterhalt zahlt oder zahlen kann, dann kannst du diesen Betrag bis zum Unterhaltsvorschuss aufstocken. Denn durch den gestiegenen Selbstbehalt 2023 kommt das leider bei immer mehr alleinerziehenden Familien vor!
Halbwaisenrente und Unterhaltsvorschuss
Wenn dein Kind wenig Halbwaisenrente bezieht, nachdem ein Elternteil verstorben ist, dann kannst du ebenfalls bis zum Unterhaltsvorschuss aufstocken!
Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld
Der Unterhaltsvorschuss ist also an das gesamte Kindergeld geknüpft. Steigt das Kindergeld wie es im Juli 2019 der Fall war, dann sinkt gleichzeitig der Unterhaltsvorschuss um die volle Summe.
Da das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um 10 Euro gestiegen ist, sank der Unterhaltsvorschuss direkt um 10 Euro!
Die Kindergelderhöhung kommt in alleinerziehenden Familien mit Unterhaltsvorschuss also nicht an. Gleiches gilt bei Hartz-4-Bezug. Denn der Unterhaltsvorschuss wird bei Sozialleistungen als Einkommen betrachtet und somit auch bei Hartz4, Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe voll angerechnet.
Auch hier geht es nur um die Sicherung des ExistenzMINIMUMS. Hm, ein Existenzminimum lässt aber bestimmt noch Wünsche offen und ist kein Rund-um-Sorglos-Paket.
Wieso wird in Haushalten mit finanziellen Sorgen so auf jeden Euro geschielt, während das Kindergeld ansonsten fern des Existenzminimums auch an wohlhabende Familien ausgezahlt wird?
Podcast-Folge über Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss
Gemeinsam mit Sina habe ich mich in unserem Podcast „Das AE-Team“ über noch weitere Besonderheiten zum Kindesunterhalt und dem Unterhaltsvorschuss unterhalten. Hier kannst du direkt reinhören:
Laut werden gegen diese Ungerechtigkeit
Genau diese Ungerechtigkeit für Alleinerziehende mit Unterhaltsvorschuss bringt der WDR-Beitrag von FrauTV zur Sprache „Zehn Euro mehr Kindergeld, aber nicht für Alleinerziehende!“
Aber so ganz neu ist diese Erkenntnis nicht. Bei YouTube bin ich auf einen sage und schreibe über 10 Jahre alten Film gestoßen von Frontal21 (ZDF), der ebenfalls die Verrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen anprangert:
Mach mit bei der Petition!
Geändert hat sich bis heute nichts, daher wird es Zeit, dass sich wirklich was ändert. Elena Fronk aus dem WDR-Beitrag von FrauTV hat eine Petition mit dem Titel „Ungerechtigkeit stoppen: Trennungskinder gehen bei Kindergelderhöhung leer aus“ gestartet.
Mehr Unterhaltsvorschuss ab 1. Januar 2020
Kommen wir noch zu den guten Nachrichten rund um den Unterhaltsvorschuss: Wie das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berichtet, steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2020. Er beträgt dann monatlich für dein Kind:
0-5 Jahre bis zu 165 Euro
6-11 Jahre bis zu 220 Euro
12-17 Jahre bis zu 293 Euro
Allerdings wird diese Erhöhung nicht nur Beziehern des Unterhaltsvorschusses zuteil. Denn die ersten Infos zur neuen Düsseldorfer Tabelle für 2020 prognostizieren genau diese Steigerungen der Bedarfssätze:
„Es wird vermutet, dass der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 15 Euro angehoben wird. Eine Erhöhung von voraussichtlich 18 Euro wird es bei den Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr geben. Um 21 Euro wird vermutlich der Unterhaltsbetrag für die Kinder zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr steigen.“ (Quelle: anwalt.de)
Der 1.1.2020 bringt auch Neuerungen beim Kinderzuschlag
Fest steht auf jeden Fall jetzt schon, dass zum 1.1.2020 die Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag entfällt. Ein neuer Antrag kann sich hier für dich lohnen.
Und eine weitere Neuerung gibt es ab dem 1. Januar 2020. Ab diesem Zeitpunkt kannst du den Kinderzuschlag auch bekommen, wenn du mit Kinderzuschlag plus Wohngeld 100 Euro unter dem SGB II Anspruch bleibst.
Ausführliche Informationen zu den Neuerungen findest du im Blogbeitrag: „Kinderzuschlag und was sich zum 1.1.2020 ändert„
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Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas
Das ganze ist bisher wirklich nicht toll geregelt.
Ab 18 gibt es manchmal die Möglichkeit Schüler-BAFöG zu beantragen. Das muss nicht zurück gezahlt werden.
Infos hier: https://abi.unicum.de/leben/geld/schueler-bafoeg und hier: https://www.mystipendium.de/bafoeg/schueler-bafoeg
Bei einem zahlungsunwilligen Elternteil wird es zumindest im Studium leichter. Wenn ein Elternteil die Auskunft verweigert oder nicht zahlt, kann man das dem Bafög-Amt melden. Das Amt zahlt dann den fehlenden Teil mit aus und holt sich das Geld vom Zahlungsunwilligen zurück.
Hallo also ist wirklich sehr gut geschrieben und ich weiß wie es ist uvg zu beziehen da ich lang alleinerziehend war .nach meiner Trennung und räumlicher Trennung von 300 km wollte mir das zuständige Jugendamt keine uvg zahlen und auch das Jobcenters keinen alleinerziehenden Bedarf, da laut ihren Aussagen ich noch nicht geschieden bin und somit nicht alleinerziehend, ich hatte aber vom Finanzamt eine Dauer getrennt Meldung wo sich auch die Steuerklasse von 4 auf 1 ändert usw.es hat lang gedauert bis ich es endlich bekommen habe mit der Auflage ich soll Bewerbungen vorlegen das ich mich um Arbeit kümmer .jetzt ist es so das ich neu geheiratet habe und für mein Sohn keine uvg mehr beziehe da ich nicht alleinerziehend mehr bin und mein Mann für mein Sohn aufkommen muss,wir haben auch noch ein gemeinsames Kind mit im Haushalt, Aber ,mein Mann hat auch noch 3 weitere Kinder die bei seiner ex Partnerin leben .und jetzt ist es so das mein Mann vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen soll aber nur das halbe Kindergeld berücksichtig wird und das Jugendamt die Berechnung vom Bruttolohn macht ,Aber mein Mann hat auch schon seid Jahren Probleme und hatte auch kein Durchblick so recht was sie mit ihm da veranstalten und zwar hat seine expartnerin für die drei Kinder uvg bezogen obwohl er im Haushalt gelebt hat ,er sein Lohn für alle kosten aufgekommen und das Jugendamt der Rückgriff ihn gepfändet haben,somit leistungsmissbrauch vom Jugendamt und exparterin.aber interessiert irgendwie keinen hier. Auch jetzt pfänden sie den Lohn der rückgrisff haben sogar unterm Selbstbehalt „775“ Euro pfänden lassen ,obwohl er zahlen möchte nur in der Höhe wie er berechnet wird uns das nicht möglich ist da wir unsere Kosten nicht decken können .ich war im elternjahr hatte auch nur 776 Euro und es kindergeld von den zwei kids und es interessiert keinen wie wir unsere Kinder ernähren ,mein Kind bekommt vom leiblichen Vater keinen unterhalt weil er alg2 bekommt und das ist ok fürs Gericht und uvg bekomm mein Kind auch nicht und das gemeinsame Kind wird mit 5% naturalunterhalt berechnet ,wo ich mich Frage wie von 775 Euro und es schönste kommt ja noch das es jugentamt darum gebeten hat das ich nach dem elternjahr schnellstmöglich arbeiten gehen soll das sie nochmehr pfänden können🤦♀️also ich komm mir da echt verarscht vor und ich kennes von jeder Seiten, es gibt wirklich viele die keinen unterhalt zahlen oder nur zu wenige usw und es ist gut das es da sowas wie uvg gibt ,aus der jetzigem Situationen muss ich sagen stehen wir noch beschissener da wie Alleinerziehende .