Umgangsrecht in Deutschland - Infos im Überblick

Umgangsrecht in Deutschland – Wichtige Infos im Überblick

Diese Woche freue ich mich über einen Gastbeitrag der Familienrechtsinfo.de auf meinem Blog. In der Facebook Gruppe Gut alleinerziehend hatte ich vor kurzem gefragt, welches Thema einmal rechtlich beleuchtet werden soll. Die Mehrzahl von euch wünschte sich das Umgangsrecht. Here we go!

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Update: Seit dem 19. Mai 2022 gibt es eine kostenlose Rechtsberatung für Alleinerziehende, die die Stiftung Alltagsheld:innen ins Leben gerufen hat. Hier kannst du dich von Anwält:innen für Familienrecht per Hotline beraten lassen.

Was ist das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht in Deutschland regelt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit Eltern, Verwandten und auch Dritten. Dabei gilt das Umgangsrecht beiderseits und stellt auch ein Recht der Eltern und Verwandten mit dem Kind dar.

Deshalb steht das Umgangsrecht auch einem Elternteil nach der Trennung zu, der z.B. nach strittiger Scheidung kein Sorgerecht für das Kind hat. Ein Umgangsrecht befugt den Betreffenden, regelmäßige persönliche Begegnungen mit dem Kind zu haben, sowie auch Kontakt per Telefon, Brief oder E-Mail zu pflegen.

Wichtige Informationen zum Umgangsrecht in Deutschland
Das Umgangsrecht wirft bei getrennten Eltern immer wieder Fragen auf. Was ist gesetzlich geregelt und was nicht?

Wer hat ein Umgangsrecht?

Ein Kind hat ein Umgangsrecht mit beiden Elternteilen. Dies gilt auch, wenn z.B. eine Mutter alleinerziehend mit Kleinkind oder alleinerziehend mit 2 Kindern ist. Dabei hat jeder Elternteil das Recht und die Pflicht zu einem Umgang mit dem Kind.

Deshalb kann ein Elternteil auch von einem Familiengericht verpflichtet werden, Umgang mit dem Kind zu pflegen, wenn es dem Kindeswohl dient. Ein Elternteil kann deshalb nicht das Umgangsrecht verweigern, wird es ihm verweigert, kann er ein Umgangsrecht einklagen.

Zusätzlich haben folgende Personen ein Umgangsrecht mit dem Kind:

  • Seine Großeltern
  • Seine Geschwister 
  • Weitere enge Bezugspersonen des Kindes, wenn sie für ein Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben. Dabei ist dies i.d.R. anzunehmen, wenn sie mit dem Kind längere Zeit in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben.

Weiteren Personen steht meist kein eigenes Umgangsrecht zu. Jedoch kann es auch dem Kindeswohl dienen, wenn es Umgang mit anderen Personen hat. Deshalb müssen Eltern den Umgang mit diesen Personen möglich machen und fördern. 

Umgangsrecht – Wie lange kann es beansprucht werden? 

§ 1684 BGB benennt das Umgangsrecht ausdrücklich, jedoch gibt es keine ausdrückliche Regelung, wann, wie oft und lange dieses ausgeübt werden kann. Deshalb ist es Aufgabe der Eltern, eine angemessene Umgangsregelung zu finden für Vater, Mutter, Kind. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, kann ein Familiengericht entscheiden. 

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Besuche und Übernachtungen

Wichtig für eine Vereinbarung beim Umgangsrecht ist immer, dass sie dem Kindeswohl dient. Dabei sind sowohl Alter und Belastbarkeit des Kindes als auch die Bindungsstärke zur umgangsberechtigten Person und die Distanz der Wohnorte zu berücksichtigen. 

Deshalb sollten für ein angemessenes Umgangsrecht bei einem Baby oder Kleinkind die Besuche beim umgangsberechtigten Elternteil kürzer, jedoch dafür aber häufiger sein. Feste Umgangsregelungen sind flexiblen vorzuziehen, da gerade kleine Kinder klare Strukturen brauchen.

Außerdem ist auch im Einzelfall zu entscheiden, ob und wie oft ein Kind beim umgangsberechtigten Elternteil übernachten darf. Auch Kleinkinder können nach dem Umgangsrecht des Vaters schon bei diesem Übernachten, wenn der Kontakt eng und vertrauensvoll ist. 

Terminverschiebungen bei Umgangsregelungen

Können vereinbarte Besuchstermine nicht wahrgenommen werden, weil ein Kind krank ist oder mit dem Elternteil in den Urlaub fährt, sollten Eltern rechtzeitig regeln, wann und wie die ausgefallenen Termine nachgeholt werden.

Dabei sollte dies natürlich so gestaltet werden, dass es dem Kindeswohl nicht entgegensteht und das Kind überfordert ist. Zum Beispiel sollten nicht mehrere ausgefallene Termine in einer Woche nachgeholt werden. 

Umgangsrecht: Feiertage und Ferien

In den Ferien gilt, dass ein umgangsberechtigter Elternteil Anspruch darauf hat, sowohl Feiertage als auch einen gemeinsamen Urlaub mit seinem Kind zu verbringen. Er darf also allein reisen mit Kind. Auch dies sollten die Eltern individuell vereinbaren. So können beispielsweise die Weihnachtsfeiertage geteilt werden.

Außerdem kann ein umgangsberechtigter Elternteil ein gemeinsames Urlaubsziel mit seinem Kind selbst bestimmen, auch wenn er kein Sorgerecht hat. Jedoch muss die Wahl des Urlaubsziels und die Art des Urlaubs dabei dem Kind entsprechen und vorab mit dem sorgeberechtigten Elternteil vereinbart worden sein. 

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Lieben Dank für diesen informativen Gastbeitrag an die Beitragsverfasserin der Familienrechtsinfo.de 🙂

Es gibt also einen gesetzlichen Rahmen zum Umgangsrecht, aber die Ausgestaltung ist euch als Eltern selbst überlassen. Daher wirst du auch zukünftig nicht um Gespräche mit dem Ex-Partner drum herum kommen. Wie die Kommunikation mit dem Ex gut werden kann, das erfährst du hier.

Komm in die Facebook Gruppe

Wenn du dich jetzt mit anderen Alleinerziehenden über das Umgangsrecht und seine Anwendung austauschen möchtest, dann komm in diese geschlossenen Facebook Gruppen:
Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas

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14 Kommentare zu “Umgangsrecht in Deutschland – Wichtige Infos im Überblick

  1. Conni sagt:

    Dankeschön für diesen informativen und gut formulierten Text.
    Da waren Aspekte dabei, die mir zuvor nicht so klar waren.

    Im Streitfall entscheidet das Familiengericht, das stimmt.
    Leider sind dessen Entscheidungen zum Teil sehr kontrovers, sodass man sich auf die genannten Punkte auch nicht wirklich verlassen kann.

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Conni, vielen Dank für deinen Kommentar. Du hast recht: Das Familiengericht entscheidet im Einzelfall und der Familienrichter bestimmt den Ausgang. Was beim einen Richter so entschieden wurde, würde ein anderer Richter anders entscheiden. Gerade weil der Gesetzestext so „schwammig“ formuliert ist, ist der Interpretationsspielraum für den Richter groß.

  2. Ein guter Freund steht nun vor der Scheidung und macht sich Gedanken über das Umgangsrecht. Erfahrungsgemäß ist sind die Kinder ja bei einer Scheidung eher bei der Mutter, er wünscht sich da aber auch regelmäßigen Kontakt. Besonders die Ferien und Feiertage sind ein Thema, was noch geklärt werden muss. Es ist beruhigend zu lesen, dass er einen Anspruch darauf hat. Sein Anwalt ist spezialisiert auf Familienrecht und steht ihm da wirklich gut zur Seite.

  3. Gut zu wissen, dass auch Kleinkinder nach dem Umgangsrecht des Vaters schon bei diesem Übernachten können, wenn der Kontakt eng und vertrauensvoll ist. Meine Tante hat sich von ihrem Ex-Freund getrennt, mit dem sie ohne Ehe zusammen gelebt hat. Sie wehrt sich aber dagegen nicht ein, dass ihr gemeinsamer Kind bei seinem Vater ab und zu übernachtet.

  4. Gut zu wissen, dass die Vereinbarung des Umgangsrechts zwischen den Elternteilen immer dem Kindeswohl dienen soll. Mein Onkel hat sich von seiner Exfrau neulich scheiden lassen. Zum Glück bekommt er ein Umgangsrecht über ihren gemeinsamen Sohn, da sich beide Elternteile einig sind, dass dies im Interesse des Kindes liegt.

  5. Mein Mann und ich lassen uns scheiden und eines der wichtigsten Punkte dabei ist das Umgangsrecht für unsere Kinder. Unsere Kinder sind noch recht klein, umso interessanter finde ich, dass hier auch die Empfehlung ist, dass die Besuche für Babys und Kleinkinder eher kurz gehalten werden, dafür aber öfter. Ich werde das mal genauer mit meinem Anwalt für Familienrecht besprechen, vielen Dank für die Infos.

  6. Gut zu wissen, dass die Vereinbarung des Umgangsrechts stets dem Kindeswohl dienen soll. Mein Onkel möchte Umgangsrecht über seinen Sohn nach der Scheidung mit seiner Ehefrau bekommen. Er findet daran kein Problem, da dies nach seiner Ansicht dem Wohl seines Sohnes dienen würde.

  7. Vielen Dank für diesen Beitrag über das Familienrecht. Ich wusste nicht, dass es möglich ist, sich von Anwält:innen für Familienrecht per Hotline beraten lassen. Eine gute Freundin steht kurz vor der Scheidung und möchte Informationen über das Familienrecht erhalten.

  8. clara grün sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag. Besonders interessant für mich war, dass das Umgangsrecht beinhaltet, dass man mit seinem Kind alleine reisen darf. Mein Freund würde gerne mit seinem Sohn aus erster Ehe verreisen, aber die Mutter erlaubt es nicht. Er wird daher einen Rechtsanwalt für Familienrecht kontaktieren und sich beraten lassen.

  9. Danke für den Beitrag zum Thema Umgangsrecht und Familienrecht. Ich bin schon länger auf der Suche nach weiteren Informationen hierzu. Der Beitrag hilft mir wirklich sehr!

  10. Marie Busch sagt:

    In der Familie einer Freundin von mir gibt es öfters Streitigkeiten. Diese familienrechtlichen Angelegenheiten möchte sie nun bald klären. Ich wusste allerdings nicht, dass es auch ein spezielles Umgangsrecht gibt.

  11. DETTE sagt:

    Solange die Streitigkeiten nicht zu groß sind. Ich schätze, wenn man miteinander umgehen kann auch nach einer Trennung. Ich denke, es gibt Fälle da redet man nur noch mit Anwalt für Familienrecht.

  12. Paul Baumann sagt:

    Leider möchte meine Exfrau kein Umgangsrecht für mich. Deswegen werde ich zu einem Anwalt gehen. Der kann mich beraten und hier schlichten.

  13. Laura Krone sagt:

    Meine Freundin streitet ziemlich oft mit ihrem Mann. Diese familienrechtlichen Angelegenheiten möchte sie nun bald klären. Ich wusste allerdings nicht, dass es auch ein spezielles Famileinrecht gibt.

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