Mehr Kindesunterhalt dank der Düsseldorfer Tabelle 2022

Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbetrag ab 1.1.2022

Alle Jahre wieder gibt es auch dieses Jahr rund um die Weihnachtszeit eine neue Düsseldorfer Tabelle. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022. Im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle von 2021 steigen die Bedarfssätze allerdings nur minimal, so dass noch nicht einmal die Inflation von derzeit ca. 5% ausgeglichen wird! Auch das Kindergeld wird nicht erhöht! Da frage ich mich, auf welcher Grundlage die neuen Zahlen entstanden sind?

Update: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 findest du hier.

Wie viel Geld bekommt mein Kind?

Was das genau für den auszuzahlenden Kindesunterhalt (Zahlbetrag) ab 1.1.2022 bedeutet, kannst du direkt in der unten stehenden Tabelle ablesen. Der neue Bedarfssatz aus der Düsseldorfer Tabelle 2022 ist in der entsprechenden Altersspalte ganz vorne in Schwarz abzulesen, dahinter folgen die Zahlbeträge je nach Kindergeld.

Ganz neu sind die unteren Zeilen, denn erstmals wurden in der Düsseldorfer Tabelle auch Nettoeinkommen zwischen 5.501 Euro und 11.000 Euro mit aufgenommen. Bis 2021 galt ab 5.501 Euro eine gesonderte Einzelfallentscheidung. (Quelle)

Mein Tipp: Download funktioniert ganz einfach per Klick auf die Tabelle!

Düsseldorfer Tabelle 2022 mit Zahlbetrag
Wie viel Unterhalt bekommt mein Kind ab Januar 2022? Anhand der Düsseldorfer Tabelle 2022 mit Zahlbetrag von Gut alleinerziehend lässt sich der Betrag für jedes Kind ganz einfach ablesen. Hier muss nicht gerechnet werden!

Tipp: Hier geht es zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2023 inklusive der Zahlbeträge

Was ist der Zahlbetrag nach Düsseldorfer Tabelle?

Der Zahlbetrag gibt die Höhe des Kindesunterhalts an, den du vom zahlungspflichtigen Elternteil überwiesen bekommst. Vorausgesetzt du bist alleinerziehend und der Kindsvater oder die Kindsmutter zahlt den Kindesunterhalt.

Für den Zahlbetrag wird das halbe Kindergeld vom angegebenen Wert aus der Düsseldorfer Tabelle 2022 abgezogen. Bei „Kindern“ ab 18 Jahren kann das ganze Kindergeld abgezogen werden. Warum das so ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Kindergeld (seit 1. Januar 2021):

  • 219 Euro für das 1. und 2. Kind
  • 225 Euro für das 3. Kind
  • 250 Euro ab dem 4. Kind

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf

Nachtrag zu den über 18-Jährigen: Der VAMV hat sich gemeldet und mir folgendes mitgeteilt: „Deine Frage, warum das Kindergeld bei volljährigen Kindern ganz vom Unterhalt abgezogen wird, können wir dir beantworten: Es hat etwas mit der Gleichwertigkeit von Betreuung und Barunterhaltspflicht zu tun. 18-jährige müssen laut Gesetz nicht mehr betreut werden, deshalb sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.“ Lieben Dank dafür!

Weitere Anmerkung: Bei Kindern ab 18 Jahren gilt auch der Stand der Ausbildung. Studiert das Kind, hat Bafög oder einen Werkvertrag-Nebenjob? Wohnt es noch bei einem Elternteil? Oder hat es eine berufliche Ausbildung angetreten (Lehrvertrag mit Unterteilung der Einkommenshöhe je Lehrjahr)? Je nachdem wird das Einkommen anteilig oder ganz in Abzug gebracht. Lieben Dank für diese Infos, Birgit!

Kindesunterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2022 mit Zahlbetrag direkt zum Ablesen
Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da und bringt minimal mehr Kindesunterhalt ab Januar 2022.

Der Unterhaltsvorschuss steigt

Ab dem 1. Januar 2022 steigt auch der Unterhaltsvorschuss mit der Düsseldorfer Tabelle 2022 an.

Denn der Unterhaltsvorschuss basiert ebenfalls auf der Düsseldorfer Tabelle. Die Berechnung ist hier Kindesmindestunterhalt (1. Zeile in der Tabelle) minus GANZES Kindergeld. Leider! (Quelle: Bundesfamilienministerium)

Der Unterhaltsvorschuss ab 1.1.2022 sieht so aus:

  • 177 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren
  • 236 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren
  • 314 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren

Im Vergleich zu 2021 steigt der Unterhaltsvorschuss teilweise nur um 3 Euro! Wie schon im Eingangstext geschrieben, ist das ein absoluter Hohn, da diese „Erhöhung“ noch nicht einmal die derzeitige Inflation von ca. 5% in Deutschland abdeckt! (Quelle: Statista)

Volljährige Kinder

„Kinder“ ab 18 Jahren werden in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt, aber nicht beim Unterhaltsvorschuss berücksichtigt. Hier ist ab dem 18. Geburtstag deines Kindes Schluss.

Aber nicht jedes Kind ist dann schon in der Lage sein eigenes Geld zu verdienen und befindet sich wohlmöglich noch in der Schule, Ausbildung oder im Studium. Das ist ein großer Nachteil gegenüber dem regulären Kindesunterhalt!

Mehr Informationen hierzu findest du im Blogbeitrag „Unterhaltsvorschuss und seine Besonderheiten“.

Der Selbstbehalt bleibt

2022 wird der Selbstbehalt nicht erhöht. Der Zahlungspflichtige darf weiterhin 960 Euro bzw. 1160 Euro von seinen Einkünften für sich behalten. (Die niedrigere Zahl bezieht sich auf nicht erwerbstätige Zahlungspflichtige und die höhere Zahl auf Erwerbstätige.)

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt wird auch „notwendiger Eigenbedarf“ genannt und sichert für den Zahlenden die eigenen Lebenshaltungskosten ab.

Der Selbstbehalt ist ein geschützter Raum. Dieses Geld steht dem Zahlungspflichtigen zu und kann nicht angefochten werden. Daher kann es dazu kommen, dass dein Kind weniger Unterhalt bekommt, als ihm laut Düsseldorfer Tabelle zusteht. (Siehe Mangelfall-Berechnung weiter unten)

Basiswissen Düsseldorfer Tabelle

  1. Nicht jedes Kind bekommt gleich viel Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und nimmt als Ausgangsbasis das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind bzw. die Kinder nicht überwiegend leben. Auch das Alter des Kindes spielt eine Rolle bei der Berechnung.
  2. Deine eigenen Einkünfte spielen bei der Berechnung keine Rolle, selbst wenn du mehr verdienen solltest als der unterhaltspflichtige Elternteil.
  3. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern nur eine Zahlungsempfehlung, an die sich die Gerichte als Maßstab halten. Das liegt daran, dass die Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf kommt und mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmt ist.

Hinweis: Für besondere Feinheiten lohnt sich ein Blick in die Ursprungsdatei der Düsseldorfer Tabelle 2022 (PDF) und dort ins „Kleingedruckte“.

Anmerkung: Susan hat mich darauf hingewiesen, dass der Unterhaltspflichtige in eine höhere Gehaltsklasse der Düsseldorfer Tabelle gestuft wird, wenn er nur für eine Person Unterhalt zahlt. Denn die Düsseldorfer Tabelle „weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.“ Das kann man so im „Kleingedruckten“ zur Tabelle nachlesen 😉 Lieben Dank für diese Zusatz-Infos!

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Kindesunterhalt beim Wechselmodell?

Solltest du dich mit deinem Ex-Partner für die Kinderbetreuung auf das Wechselmodell geeinigt haben, dann ist es nicht so, dass sich eure Zahlungspflichten gegenseitig aufheben. Vielmehr seid ihr beide dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig.

Dazu werden eure beiden Einkommen als Grundlage genommen und der Unterhalt berechnet. Derjenige der mehr verdient, zahlt dann meist die Differenz, da die Zahlungspflichten miteinander verrechnet werden können. Mehr dazu findest du hier.

Einkommensverhältnisse und die Düsseldorfer Tabelle

Festes Beschäftigungsverhältnis: Klare finanzielle Verhältnisse!

Ist der Ex-Partner in einem oder mehreren festen Beschäftigungsverhältnissen, dann hat er einen monatlichen Lohnnachweis. Diesen kannst du dir vorlegen lassen, wenn du dir nicht ganz sicher bist, wie hoch sein Einkommen ist.

Von dem dort aufgeführten Nettogehalt musst du nochmal 5% als Pauschalbetrag abziehen. Das ergibt dann in etwa das der Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegte Nettoeinkommen. Im Einzelfall sind noch weitere Abzüge möglich.

Mangelfall-Berechnung und Unterhaltsvorschuss

Ist der andere Elternteil knapp bei Kasse, dann kann es passieren, dass er zu wenig Geld hat, um den Kindesmindestunterhalt zahlen zu können. 1160 Euro wird dem zahlungspflichtigen Elternteil als Selbstbehalt zugestanden, um sein eigenes Leben zu finanzieren.

In diesem Fall kommt es zu einer Mangelfall-Berechung. Dadurch muss er nicht den vollen Mindestunterhalt bezahlen, sondern nur so viel, wie nach Abzug des Selbstbehalts übrig ist. Damit dich diese wirtschaftlich prekäre Lage nicht mit in die Tiefe reißt, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Arbeitslos: Gar kein eigenes Einkommen

Wie heißt es so schön: Einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen. Wer arbeitslos ist, der hat kein Einkommen, dass in der Düsseldorfer Tabelle abgebildet wird. Sollte derjenige dennoch Einnahmen haben, steht ihm ein Selbstbehalt von 960 Euro zu.

In diesem Fall solltest du Unterhaltsvorschuss beantragen. Dank einer Neuregelung von 2017 kannst du den Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bekommen.

Weitere finanzielle Beihilfen findest du im Blogbeitrag „Welches Geld steht Alleinerziehenden zu?“

Selbständige Ehepartner: Geregeltes monatliches Einkommen = Fehlanzeige!

Ist der ehemalige Partner beruflich selbständig oder bezieht sein Einkommen aus passiven Geldquellen (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Verpachtungen), dann ist es gar nicht so einfach, das exakte monatliche Einkommen herauszufinden. Oft können das die Verdiener selbst nicht so genau sagen, da es Schwankungen unterworfen ist und nicht von Monat zu Monat gleich hoch ist.

Ein wichtiger Hinweis: Selbständige können auch ganz einfach ihre Einkünfte klein rechnen, in dem sie urplötzlich ganz viel in die Firma investieren.

Hier hilft der Gang zum Anwalt, denn an dieser Stelle kann dir auch das Jugendamt nicht weiterhelfen. Oder ihr einigt euch auf einen monatlichen Zahlbetrag. Was es da für Möglichkeiten gibt, steht in meinem Blogbeitrag „Kindesunterhalt regeln – auch ohne Anwalt“

Keine Angst vor horrenden Anwaltskosten!

Wenn du selbst keine großen finanziellen Rücklagen hast und wenig Einkommen, dann kann dein Anwalt eine kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein beantragen. Genaueres erfährst du beim Anwalt. 

Wenn sich die Einnahmen beim Zahlungspflichtigen ändern

Wenn du das Gefühl hast, die Einnahmen haben sich bei deinem Ex-Partner geändert oder er hat einen Karriere-Sprung hingelegt, dann kannst du alle 2 Jahre Auskunft zum Einkommen verlangen. Ergibt sich eine Veränderung, dann muss sich auch der Kindesunterhalt ändern. Hast du einen Titel zum Kindesunterhalt, dann lass diesen abändern.

Eine Abänderung ist aber auch vor Ablauf der 2 Jahre möglich, wenn es offensichtlich ist, dass dein Ex wesentlich mehr verdient. Die 2-Jahres-Frist gilt nur für die Auskunft, nicht für die Abänderung! (Quelle: Finanzplaner Alleinerziehende*)

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Wer informiert den Zahlungspflichtigen?

Diese Frage bekomme ich immer wieder gestellt, wenn sich das Kindergeld oder die Düsseldorfer Tabelle und somit der Zahlbetrag ändert. Da die Zahlung des Kindesunterhalts in der Pflicht des Elternteils liegt, bei dem das Kind nicht überwiegend wohnt, sollte sich dieser auch entsprechend informieren und die Überweisungen selbständig abändern.

Theoretisch! In der Praxis sieht das oft anders aus. Daher habe ich mir angewöhnt, Änderungen an meinen Ex-Mann zum Zahlbetrag einfach per E-Mail mit der Verlinkung auf die Informationsquelle weiterzuleiten.

Wenn ihr den Kindesunterhalt über das Jugendamt geregelt bzw. du eine Beistandschaft dort eingerichtet hast, dann informiert das Jugendamt den Zahlungspflichtigen vorab per Brief.

Steuervergünstigungen 2022

2022 gibt es noch diese erwähnenswerten steuerlichen Vergünstigungen:

  1. Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt 2022 auf 9.984 Euro/Jahr an. Auf diesen Betrag muss keine Lohnsteuer gezahlt werden. (Quelle)
  2. Durch die Corona-Krise stieg der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für 2020 und 2021 an. Dieser Entlastungsbetrag von 4008 Euro/Jahr bleibt ab 2022 nun dauerhaft erhalten, wenn du mit deinem Kind in einem Haushalt wohnst und du den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld bekommst. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro/Jahr. (Quelle)

Kennst du schon den Podcast „Das AE-Team“ für Alleinerziehende?

„Das AE-Team“ ist der positive Podcast für Alleinerziehende und greift regelmäßig auch wichtige Finanzthemen und aktuelle Rechtslagen auf. Du findest „Das AE-Team“ bei allen großen Podcast-Anbietern wie z.B. Spotify:

Wer hinter dem AE-Team steckt, das erfährst du hier: „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“.

Komm in die Facebook Gruppe

Wenn du Fragen zur Düsseldorfer Tabelle hast oder dich mit anderen Alleinerziehenden austauschen möchtest, dann komm in diese geschlossenen Facebook Gruppen:
Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas

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10 Kommentare zu “Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbetrag ab 1.1.2022

  1. Wirth sagt:

    Einen wunderschönen guten Tag,

    ich bin seit 16 Jahren Unterhaltszahler . Der Zahlbetrag ist langsam nicht mehr finanzierbar. Der Selbstbehalt in Höhe von 1060 Eur ist ein absoluter Witz . Allein die Miete hier kostet 650 Eur warm hinzukommen noch Nebenkosten wie Müll ,GEZ, Telefon leider auch Geld für Benzin um zur Arbeit zukommen um Unterhalt zahlen zu können. Macht zusammen 950 Eur. Jetzt erzählt mir Mal bitte wie das funktioniert? Und ja ich arbeite Vollzeit zwischen 42 und 51 h . Vom Jugendamt hört man da müssen sie eine günstiger Wohnung suchen . Hab ich gemacht ,bedeutet 200 km weiter weg d.h. mehr Geld für Benzin bedeutet noch weniger zum leben. Von der Mutter meines Kindes höre ich “ ich hab die Gesetze nicht gemacht“ . Ich kenne keinen Unterhaltsberechtigten mit dem man normal über die Situation sprechen kann . Alle wirklich alle sind nur darauf aus dem Unterhaltszahler den größtmöglichen Finanziellen „Schaden “ zuzufügen . Ich für meinen Teil bin mit Mitte 40 körperlich völlig am Ende . Aber genau das interessiert keinen , Hauptsache zahlen ! Übrigens ich bin nicht davon gelaufen und habe mir einen anderen gesucht , ich bin immer schön brav arbeiten gewesen um der Familie ein möglichst angenehmes Leben zu ermöglichen.

    • Silke Wildner sagt:

      Vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar. Ich gebe dir völlig recht. Das funktioniert so nicht mehr – weder für den Unterhaltszahler als auch den anderen Part. Denn auch hier steigen die Mieten, Stromkosten etc. Die Inflation kommt noch on top. Und je größer die Wohnung und je mehr Familienmitglieder, desto mehr potenziert es sich. Lass uns daher zusammen die Daumen drücken, dass sich diese finanzielle Endzeit für uns alle in etwas Positives transformiert. Die Zeit ist reif. Es gibt so viel, was sich wandeln darf. Liebe Grüße, Silke

  2. Tobias sagt:

    Es reicht und es geht nicht mehr.
    Ich bin unterhaltszahler und mache inzwischen Monat für Monat Miese. Mein erspartes frisst sich auf.
    Die Kindesmutter bekommt stütze vom Amt und wenn ich mehr zahlen muss gemäß Düsseldorfer Tabelle wird ihr das entsprechend vom Amt gekürzt.
    Ergo ich habe weniger, die Kindesmutter das gleiche wie vorher und der Staat spart und freut sich.

    Ich Pendel jeden Tag 50 km zur Arbeit und wieder zurück. 100 km am Tag, 500 km die Woche, über 2000 km pro Monat. Ich fahre nen Diesel und habe jetzt bald Spritkosten von 300 bis 350 Euro jeden Monat nur für den Beruf. Da kommen noch private Fahrten hinzu.

    Klar ich kann direkt in die Nähe zu meiner Arbeit ziehen und dann…? Weiterer Weg zum Kind, weiterer Weg zur neuen Partnerin und was ist mit meinem Recht das ich mir meinen Wohnort selbst aussuchen darf…?

    Bekommt man Gehaltserhöhung, steigt der Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle, so daß man die anderen steigenden Kosten nicht mehr mit der Gehaltserhöhung auffangen kann. Strom, Gas, Sprit, Lebensmittel, Versicherungen, Miete…. Ich habe 40 Euro mehr je Monat vom Arbeitgeber bekommen und aufgrund aller Preissteigerungen seit Beginn 2022 jetzt etwa 180 Euro jeden Monat weniger als noch 2021. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Die Unterhaltsempfänger müssen ja die Inflation ausgleichen aber denkt mal jemand daran das die Unterhaltszahler ebenso mit der Inflation kämpfen. Dieser Personenkreis wird doppelt bestraft.
    Unterhalt ist definitiv angebracht und muss sein und muss fortlaufend angepasst werden. Aber bitte so das auch der Unterhaltszahler noch überleben kann.
    Die Politik muss unbedingt handeln.

    • Silke Wildner sagt:

      Lieber Tobias, ich kann deinen Unmut sehr gut verstehen und danke dir für deine ehrlichen Worte. Es wird wirklich Zeit, dass sich etwas ändert und zwar für alle zum Besseren. So wie es aktuell geregelt ist, ist es keine gute Lösung. Auch wenn du die Steigerung der Düsseldorfer Tabelle als zu viel empfindest, so sind es ab 1.1.2022 nur 3-5 Euro pro Kind und Monat. Damit lässt sich auch für die Unterhaltsempfänger die Inflation nicht „ausgleichen“. Je mehr Personen im Haushalt, desto mehr werden die Haushalte durch die Preissteigerungen belastet.

      Ich denke, wir müssen langsam raus aus dem Dornröschenschlaf, dass es die Politik schon im Guten für uns regeln wird. Seit 7 Jahren habe ich als Alleinerziehende ein waches Auge auf die Abläufe und wundere mich von Anbeginn über die vielen leeren Versprechungen und schlechten Regelungen.

      Was also können wir gemeinsam tun, um wirklich etwas zu erreichen oder besser für uns selbst und die anderen sorgen zu können?
      Liebe Grüße
      Silke

  3. Tobias sagt:

    Hallo Silke, ich noch mal…

    Ja es muss was getan werden.
    Gerade in Sachen Unterhalt trifft es jeden einzelnen in anderer Art und Weise. Den einen hart, den anderen weniger hart.

    Es gibt halt manchmal Umstände wo ich zum Teil kein Verständnis für habe.
    Ein Beispiel aus eigener Erfahrung…

    Im Oktober 2020 wurde mein Sohn 12 Jahre.
    Unterhalt somit ab sofort ca. 85 Euro mehr.
    Januar 2021 wurde der Kindesunterhalt ziemlich stark angezogen, ca 18 Euro mehr.
    April 2021 habe ich die Grenze von 2701 Euro netto Einkommen erreicht und somit nochmal gut 20 Euro mehr Unterhalt für das Kind.
    Ergibt binnen 6 Monaten ca. 120 mehr Unterhalt.
    Das sind dann Sprünge da kann eine Einkommenserhöhung nicht mithalten.
    Des Weiteren habe ich einen zweiten Sohn und ich muss gestehen dass ich froh bin mit der Mutter aktuell das Wechselmodell führen zu können. Aber auch das könnte mal irgendwann hinfällig sein, aus welchen Umständen auch immer. Wenn ich nur daran denke das ich dann für 2 Kinder in Zukunft über 1000 Euro pro Monat zahlen muss…. Puuuhhh…

    Ich persönlich bin der Meinung das es dem betreuenden Elternteil zuzumuten ist mit steigendem Kindesalter auch finanziell zum Unterhalt des Kindes beitragen zu können. Einer Erwerbstätigkeit nachzukommen und Arbeitszeiten zu erhöhen um so älter das Kind wird halte ich für möglich. Es darf nicht sein das der betreuende Elternteil lediglich eben durch die Betreuung seinen Unterhalt gegenüber dem Kind vollständig ableistet.
    Bitte nicht falsch verstehen, auch möchte ich hier differenzieren. Es gibt Elternteile die zu 100% alleinerziehend sind weil der andere Teil sich nicht schert.
    Das sind dann andere Einzelfälle.
    Aber ich habe beide meine Söhne regelmäßig bei mir. Den einen durch das Wechselmodell zu teilen von 50%.
    Was mich stört ist das bei Kindesunterhalt ja alle Kosten einkalkuliert sind und u. a. auch Miete für mehr Wohnraum wegen Kinderzimmer. Nur mal so am Rande erwähnt, auch ich als Unterhaltszahler muss meine Söhne bei mir unterbringen für die Zeit wo sie bei mir sind. Sprich ich habe selber höhere Mietkosten wegen der Kinderzimmer und das berücksichtigt wieder keiner.
    Jedenfalls ist das ganze Thema gewaltig und tatsächlich auch viel von einzelschicksalen behaftet.
    Dennoch bin ich fest davon überzeugt und davon bringen mich keine Argumente ab… Der jenige Elternteil der Zahlen muss, der zahlt meiner Meinung nach zu viel.

    VG Tobias

    • Silke Wildner sagt:

      Lieber Tobias.
      Vielen Dank für deinen ausführlichen und anschaulichen Kommentar. Ich kann deine Sicht auf die Dinge sehr gut nachvollziehen, möchte aber auch noch einmal meinen Blickwinkel mit reinbringen. Denn nur 25% der Unterhaltspflichtigen zahlen überhaupt nur den vollständigen Kindesunterhalt. Bei weiteren 25% ist es weniger, als dem/der Alleinerziehenden bzw. dem gemeinsamen Kind zustehen würde. 50% zahlen überhaupt keinen Kindesunterhalt.

      Ja, ich denke auch, dass Eltern mit Kind auch erwerbstätig sein können und es Lösungen für eine gute Vereinbarkeit gibt. Aber es ist nicht so, dass mit dem Kindesunterhalt alles hälftig abgeglichen ist. In meinem Fall macht der Kindesunterhalt für meine Kinder gerade mal die Mietmehrkosten für die beiden Kinderzimmer aus. Alles andere fällt dann schon zusätzlich zur Kinderbetreuung auf meine Ausgaben. Also Essen, Kleidung, Schuhe, Schulmaterial, Sport und Hobbies etc. Darüber hinaus betreue ich die Kinder ca. 90%. Das erhöht zusätzlich meine Ausgaben.

      Ja, es ist der Wurm drin in diesem System. Es wird Zeit, dass Familien anders oder vielleicht auch gar nicht besteuert werden. Dann haben sie das Geld, das sie brauchen, um eine gute Vereinbarkeit mit den Kindern zu leben. Egal ob getrennt oder zusammen.

      Viele Grüße, Silke

  4. Heine sagt:

    Liebe Silke,
    es ärgert mich wenn es Unterhaltspflichtige gibt die es schaffen ihr Einkommen klein zurechnen und teilweise ganz oder nur 2€ Unterhalt zahlen müssen. Mir persönlich bekannt.
    Hier greift dann der Unterhaltsvorschuss, jetzt auch bis zum 18. Lebensjahr.

    Meine Tochter geschieden 2 Kinder Leben beim Vater eins bei Ihr. Sie bezieht Hartz IV es kommt zum Auszug der Tochter die bei ihr lebte. Von der Unterhaltsvorschusskasse kam es dann auch noch zur Rückforderung von ca 4500€ für die Kinder die beim Vater leben.

    Einkommen zur Zeit Regelsatz Hartz IV 449€ + 686€ Warmmiete = 1135€
    Unterhaltsvorschusskasse rechnet 1135€ – 960€ Selbstbehalt =175€ für beide Zahlung sofort oder Ratenzahlung.
    Seit 2 Jahre liege ich mit denen für meine Tochter im Klinch, jetzt wollen Sie nur noch ca 900€ zurück.
    4x wurde es neu berechnet und jedes mal beanstande ich es mit erfolgt.

    Dies ist nur die vereinfachte Darstellung da sie auch mal ein Jahr 4 Jobs hatte aber immer weiter Hartz IV Anspruch hatte, ist die Berechnung vielleicht komplexer.
    Bis heute weigert man sich mir zu erklären welche Werte aus den Hartz IV Bescheiden genommen wird wenn auch Einnahmen und Rückzahlung wegen Überzahlung vom Amt angesetzt werden.

    Mein Erfahrung: 52% der Hartz IV Bescheide sind fehlerhaft und 99% der Bescheide von der Unterhaltsvorschusskasse.

    Ich hatte gehofft hier mehr zu erfahren aber dies würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen.

    Gesunde Grüße
    Opa Michi

    • Silke Wildner sagt:

      Lieber Opa Michi.

      Vielen lieben Dank für deinen ausführlichen Kommentar. Ich finde es großartig, dass du dich für deine Tochter stark machst und den Behörden die Stirn bietest. Tausend Dank für das Weitergeben deiner Erfahrung und dass so viele Bescheide deiner Meinung nach fehlerhaft sind.

      Ich wünschte, ich könnte mehr Licht ins Dunkel bringen. Aber ich schüttel auch nur noch den Kopf über die ganze Bürokratie, die Anforderungen und die teilweise nicht nachzuvollziehenden Entscheidungen.

      Damit könnte man Bücher füllen. Aber das ist nicht der Anspruch von Gut alleinerziehend – denn das ist alles andere als gut. Daher konzentriert sich dieser Blog darauf, wie man trotz des Irrsinns und Widerspruch nicht verzweifelt und sich runterziehen lässt.

      Für den Austausch und das Besprechen genau solcher Inhalte, die du hier schilderst, gibt es die Facebook-Gruppen zu Gut alleinerziehend. Da kann sich deine Tochter gerne anmelden und sich über ihre Erfahrungen austauschen. Dort gibt es bestimmt noch mehr Eltern mit ähnlichen Erlebnissen.

      Liebe Grüße
      Silke

  5. Carmen sagt:

    Hallo,

    ich bin mit einem Unterhaltszahlenden zusammen und wir haben nun ein gemeinsames Kind. außerdem lebt noch mein Sohn bei uns der aus einer vorherigen Beziehung stammt. Für ihn bekomme ich ein wenig Unterhalt. meine Frage ist nun: hätte der Unterhalt, den mein Partner zahlt, nicht neu berechnet werden müssen, mit der Geburt unseres Kindes? Er zählt nämlich mehr, als ich für meine beiden Kindern zur Verfügung habe. Ihm wurde gesagt, das sei Pech und ich müsse halt für unser Kind mit aufkommen. Das kann ich mir aber nicht vorstellen. Das Gesetz sagt doch alle Kinder seien gleich gestellt. Gilt das nur bei Trennung?

    Mir geht es nicht darum das ich seinem Kind weniger gönne, aber mit etwas mehr für uns, könnten wir mit dem Kind auch mal was machen, Schwimmbad, Kino, etc…

    ich finde einfach nichts im Internet, was meiner Situation nahe kommt und würde mich freuen da eine Antwort zu bekommen.

    mit freundlichen Grüßen
    Carmen

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Carmen.
      Vielen Dank für deine Frage. Da ich keine Rechtsberatung bin und ich mir auch nicht ganz sicher bin, wie in deinem/eurem Fall offiziell/rechtlich verfahren wird, möchte ich dich bitten deine Frage in der Gut alleinerziehend Mixed Gruppe zu stellen. Dort kannst du auf die Erfahrung von über 3000 getrennt- und alleinerziehenden Mamas, Papas und Patchwork-Familien zugreifen. Ich denke, deine Frage ist dort auch schon anderen begegnet und sie können dir weiterhelfen.

      Die Gruppe findest du hier: https://www.facebook.com/groups/766623993724920

      Viele Grüße
      Silke

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