Auch 2022 gibt es einen Kinderbonus - diesmal einmalig von 100 Euro pro Kind

Der Kinderbonus 2022 und das Entlastungspaket

Raus aus der Krise – rein in die nächste Krise. So fühlt es sich momentan an, wenn ich mir die Meldungen in den Medien anschaue. Kaum ist die C-Krise am Abklingen, kommt schon der nächste Schock in Form von stark gestiegenen und weiter steigenden Preisen. Für Alleinerziehende mit kleinem Budget stellt das eine massive Herausforderung dar. Daher wird es den Kinderbonus 2022 erneut geben und zusätzlich ein Entlastungspaket.

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Kinderbonus 2022

Wie schon in den Jahren 2020 und 2021 wird es auch dieses Jahr wieder einen Kinderbonus geben. Er heißt zwar nicht mehr Corona-Kinderbonus, aber das Auszahlungsprinzip bleibt das gleiche: Das Geld kommt einmalig mit dem Kindergeld über die Familienkassen aufs Konto.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass der Bonus aufgrund des Auszahlungsprinzips eigentlich Elternbonus statt Kinderbonus heißen müsste, da auch Eltern, die ihre Kinder nicht betreuen, davon profitieren.

Wie viel Kinderbonus gibt es 2022?

Während wir 2020 insgesamt 300 Euro Kinderbonus pro Kind ausgezahlt bekommen haben, waren es 2021 noch einmalige 150 Euro. Für 2022 wurde jetzt im Entlastungspaket eine Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind beschlossen (24.03.2022).

Was bringt der Kinderbonus 2022 und das beschlossene Entlastungspaket?
Das Entlastungspaket ist beschlossen und somit auch der Kinderbonus für 2022. Allerdings könnte sich noch etwas an der Summe für Alleinerziehende ändern.

Mehr Geld für Alleinerziehende?

Einer ganz aktuellen Meldung in der Kreiszeitung konnte ich entnehmen, dass es für Alleinerziehende eventuell einen höheren Kinderbonus geben soll. Statt der 100 Euro könnten wir einen Zuschlag von 150 Euro pro Kind erhalten. Verabschiedet ist das aber noch nicht.

„Alleinerziehende tragen alleine eine doppelte Verantwortung und schultern doppelte Sorgen. Sie verdienen deshalb auch doppelte Entlastung.“
Vize-Fraktionschefin Dorothee Bär

Ein schöner Satz – aber wenn ich jetzt mal nachrechne, dann sind 100 Euro x 2 = 200 Euro und nicht 150 Euro, oder Frau Bär?

Aber wie gesagt, dieser höhere Alleinerziehenden-Zuschlag ist noch nicht beschlossen, ebenso wie die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrag auf 5000 Euro für Alleinerziehende über die Steuerklasse 2. Weiterhin ist im Gespräch das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Das wäre doch mal was!

100 Euro mehr für Bezieher von Sozialleistungen

Was aber schon beschlossen ist, ist eine weitere Einmalzahlung von 100 Euro für die Bezieher von Sozialleistungen. Doch wer damit konkret gemeint ist, ist noch ungeklärt. Gilt es für alle Sozialleistungen – also auch für Bezieher*innen von Wohngeld bzw. dem Kinderzuschlag oder nur für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld und der Grundsicherung?
Quelle: Südwestpresse

20 Euro Sofortzuschlag monatlich für Kinder

Dank einem Hinweis in der Gut alleinerziehend Facebook Gruppe nehme ich den Sofortzuschlag für Kinder hier noch mit auf. Dieser ist zwar auch noch nicht beschlossen, stellt aber ab Juli 2022 monatlich 20 Euro mehr in Aussicht für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Erhalten soll man den Sofortzuschlag, wenn man Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) bezieht oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, soll dieser Sofortzuschlag ausgezahlt werden.
Quelle: BMFSFJ

Wann wird der Kinderbonus 2022 ausgezahlt?

Wann der Kinderbonus 2022 ausgezahlt wird, steht derzeit noch in den Sternen. Aus Regierungskreisen wird Juni 2022 angestrebt. Es ist aber auch schon von einer Auszahlung nicht vor September 2022 zu hören.

Update 4.6.22: Die Auszahlung des Kinderbonus soll im Juli 2022 zusammen mit dem Kindergeld erfolgen. Das wurde jetzt beschlossen.

Kinderbonus vs. Kinderfreibetrag

Wer gutes Geld verdient, wird von diesem Kinderbonus nur wenig haben oder ganz leer ausgehen. Denn durch die Koppelung mit dem Kindergeld wird der Kinderbonus wie auch schon 2020 und 2021 auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Was beinhaltet das Entlastungspaket 2022?

Neben dem Kinderbonus für Eltern umfasst das Entlastungspaket noch weitere Punkte, denn die steigenden Sprit-, Energie- und Lebenshaltungskosten betreffen derzeit alle Menschen in Deutschland.

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300 Euro Energiepreispauschale

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten alle Steuerzahler einen einmaligen Zuschuss von 300 Euro. Die Auszahlung wird über die Lohnabrechnung erfolgen, also über den Arbeitgeber.

Ob und wie dieser Zuschuss zu den Energiekosten auch für Selbständige zum Tragen kommt, konnte ich nicht rausfinden. Nur, dass es für alle Einkommenssteuerpflichtige gilt. Denn auch Rentner sollen die Energiepreispauschale erhalten. Und die sind ja oft nicht mehr erwerbstätig, aber steuerpflichtig!

Ich kann mir gut vorstellen, dass ich als Selbständige diese Pauschale dann einfach bei der Steuererklärung geltend machen kann. So läuft das nämlich auch mit dem steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Allerdings bekomme ich dann aktuell keinen Zuschuss für die Energiekosten, da ich meine Steuererklärung für 2022 frühestens 2023 machen kann – heizen muss ich aber trotzdem den ganzen Tag, denn ich arbeite von Zuhause. Aber auch für Angestellte steht der Auszahlungstermin noch nicht fest. Minijobber gehen bei dieser Energiepreispauschale leider leer aus.
Quelle: Kreiszeitung

Du kannst mir sehr gerne in die Kommentare schreiben, wenn du weißt, wie dieser Energiezuschlag bei Selbständigen und Rentnern geregelt wird.

Update vom 8.9.22: Meine Steuerberaterin hat mir folgende Information gegeben „Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mindert bei Selbstständigen die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2022 (Fälligkeit 12.09.2022). Wenn man jedoch keine Vorauszahlungen leistet, besteht zunächst keine Möglichkeit diese zu verrechnen. Erst bei Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 kann diese berücksichtigt werden.“

Billiger mit Bus und Bahn fahren

Und weiter geht es mit den geplanten Maßnahmen zur Entlastung unseres strapazierten Portemonnaies: Im Sommer soll es 90 Tage lang ein günstiges ÖPNV-Ticket geben, dass dann nur noch 9 Euro pro Monat kosten soll. Auch wenn du ein Monats- oder Jahresticket besitzt, sollst du von diesem Rabatt profitieren können. So wird es zumindest aktuell versprochen.

Update 4.6.22: Auch das 9-Euro-Ticket ist nun im Juni an den Start gegangen.

Weniger zahlen an der Tankstelle

Damit auch Autofahrer eine kleine Entlastung bekommen, sollen die Steuern auf Kraftstoffe für 3 Monate abgesenkt werden. Dadurch könnte Benzin um ca. 30 Cent pro Liter billiger werden und Diesel um ca. 14 Cent / Liter. Das sagt zumindest Christian Lindner.

Bis jetzt konnte ich von dieser Vergünstigung an der Tankstelle allerdings noch nichts spüren. Die Preise sind zwar einmal in der vergangenen Woche abgesunken, aber direkt danach wieder auf das hohe Niveau angestiegen. Ab wann gilt denn diese Steuerreduzierung?

Update 4.6.22: Seit dem 1. Juni 2022 gibt es den Tankrabatt. Zeitgleich sind die Spritpreise noch einmal kräftig angestiegen, so dass es nicht wirklich eine fürs Portemonnaie ist. Ein Schelm wer dabei Böses denkt!

Mein Fazit zum Entlastungspaket und dem Kinderbonus 2022

Du siehst, das groß verkündete Entlastungspaket und der Kinderbonus 2022 kommen mit viel Tam-Tam um die Ecke, aber bis jetzt ist konkret noch kein Geld geflossen.

Nicht nur das: Es steht noch nicht einmal fest, ab wann diese Entlastungen auch in unserer Haushaltskasse ankommen. Wer weiß, wie hoch die Preise bis Juni oder September gestiegen sind und wie viel die versprochenen Euros dann noch wert sind.

Komm in die Facebook Gruppe

Wenn du dich mit anderen Alleinerziehenden über den Kinderbonus 2022 oder andere Themen austauschen möchtest, dann komm in diese geschlossenen Facebook Gruppen:
Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas

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12 Kommentare zu “Der Kinderbonus 2022 und das Entlastungspaket

  1. Kerstin Baak sagt:

    Hallo ihr Beiden!
    Ich habe letztens diesen Podcast von euch gehört, wo es u.a. um den Kinderzuschlag ging/geht. Ihr habt gesagt – ich habe es leider nicht mehr genau im Kopf – dass nur unter bestimmten Umständen etwas von dem KiZu abgezogen wird. Bei mir ist die Situation wie folgt: ich bin in TZ-Festanstellung, beziehe Wohngeld und bekomme das Minimum an Kindesunterhalt vom Papa unserer Tochter. Von dem KiZu werden x % des Unterhalts angerechnet, sodass mein Auszahlbetrag nicht die 209 EUR sind, sondern leider nur 81 EUR. So hat mir die Dame von der Familienkasse das erklärt. Soweit ich euch verstanden habe, deckt sich meine Info von der Familienkasse nicht ganz mit dem, was ihr gesagt habt… falls ich euch missverstanden habe, ignoriert meinen Kommentar!!! Falls ich euch richtig verstanden habe, seht meinen Kommentar lediglich als Info. Soll keine Klugsch… sein! 😉
    Vielleicht hat sich die Situation zwischenzeitlich auch geändert und das ist an mir vorbei gegangen…?! Dann wäre ich über eine Info eurerseits dankbar!!! 🙂
    Danke für eure Mühe und eure Arbeit! Toll, wie ihr das hinbekommen habt! Ich bin noch nicht ganz an diesem Punkt… – aber auch das wird irgendwann kommen… 😉

    Herzlichen Gruß, Kerstin

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Kerstin,
      vielen lieben Dank für deinen Kommentar und dein Feedback zum Podcast. Den Podcast mache ich ja zusammen mit Sina Wollgramm, dieser Blog ist dagegen ganz allein auf meinem „Mist“ gewachsen 😉

      Ich denke, wir haben uns nicht so ganz klar in der angesprochenen Podcast-Folge von „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“ ausgedrückt. Denn leider wird oft nicht nur ein bisschen vom Kinderzuschlag abgezogen, sondern wie bei dir ein Großteil. Die Berechnungsformel ist uns bis heute schleierhaft. Fakt ist, wir kennen fast keine/n Alleinerziehende/n, die den vollen Kinderzuschlag erhält. Viele haben Anträge gestellt und sind dann ganz leer ausgegangen. Daher sehen wir den vollmundig angepriesenen Kinderzuschlag mittlerweile sehr kritisch. Denn er hält nicht das, was er verspricht. Zumindest für den Laien. Und so nehmen viele die arbeitsintensive Antragstellung auf sich und sind im Nachgang enttäuscht.

      Sina versteht bis heute nicht, warum die Beihilfen nicht alle zusammengelegt werden und die Daten einmal gespeichert werden, so dass die vielen Anträge wegfallen. Auch das ist uns ein Dorn im Auge. Denn Beschäftigung haben wir Alleinerziehenden genügend 🙂

      Ich danke dir für deine Informationen.
      Alles Liebe, Silke

  2. Liz sagt:

    Wird der kindersofortbonus dann auch beim unterhaltsvorschuss abgezogen? Wenn, dann bekommen einige alleinerziehende ihn nämlich garnicht da das Kindergeld auch zu 100% beim unterhaltsvorschuss angerechnet wird

    • Silke Wildner sagt:

      Hallo. Der Kinderbonus aus dem Entlastungspaket wird mit dem Kindergeld ausgezahlt und genau so gehandhabt wie in den letzten beiden Jahren als es noch der Corona-Kinderbonus war. Dort galt: Der Kinderbonus bleibt bei Sozialleistungen wie ALG2 / Hartz4, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder Elterngeld vollständig anrechnungsfrei!
      Nachzulesen ist das in diesem Blogbeitrag: https://gut-alleinerziehend.de/geld/was-ist-der-corona-kinderbonus/
      Liebe Grüße, Silke

  3. Sabine sagt:

    Muss man den Kinderbonus wieder mit dem anderen Elternteil teilen/vom Unterhalt abziehen wie in den letzten beiden Jahren?
    Könnte darüber nichts finden.

    Liebe Grüße

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Sabine. Vielen Dank für deinen Kommentar. Da der Kinderbonus wieder mit dem Kindergeld ausgezahlt wird, bleibt es bei der hälftigen Anrechnung. Hierzu hatte der VAMV bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, damit der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommt, ohne das Unterhaltsrecht grundlegend ändern zu müssen. Diese wurde aber von Regierungsseite nicht umgesetzt. Die Koppelung an das Kindergeld ist hier das Problem. Sollte es diesmal anders gehandhabt werden, freue ich mich über Rückmeldung.

      Hier der Beitrag vom Vamv: https://vamv-bw.de/energie-entlastungspaket-diesmal-vollen-familienzuschuss-fuer-alleinerziehende/

      Liebe Grüße
      Silke

  4. Julia sagt:

    Hallo,
    Weiß hier jemand ob und wie das Entlastungspaket bei alleinerziehenden getrennt lebenden Frauen ankommt?
    Ich erhalte Trennungsunterhalt, die Höhe ist weniger für eine Steuerpflicht und Höher für eine Bedürftigkeit/Aufstockung (Kinderzuschuss, Wohngeld fällt weg)
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.
    Lg

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Julia. Vielen Dank für deinen Kommentar. Um welchen Teil des Entlastungspakets geht es dir denn? Es umfasst ja mehrere Teile. Daher starte ich mal mit dem Kinderbonus. Den bekommst du ausbezahlt, wenn du das Kindergeld beziehst. Denn der Kinderbonus wird einfach über die Familienkassen ausgezahlt. In Juli, wenn der Kinderbonus ausgezahlt wird, bekommt der Kindergeldempfänger dann 100 Euro pro Kind mehr aufs Konto. Bei Alleinerziehenden darf dann der Unterhaltszahler die Hälfte mit dem Kindesunterhalt verrechnen und somit 50 Euro weniger pro Kind vom Zahlbetrag abziehen. Der Trennungsunterhalt ist hierfür unwichtig.

      Dann gibt es ja noch die 20 Euro extra pro Kind und die 100 Euro extra für die Bezieher:innen von Sozialleistung, aber die wirst du nicht bekommen, wenn du über dem Kinderzuschuss und Wohngeld liegst.

      Tankrabatt und Bahnticket hat ja nichts mit der finanziellen Situation zu tun und steht jedem zu. Daher bleiben noch die 300 Euro Energiepauschale, die allen Steuerzahlern zustehen soll. Da du jetzt schreibst, dass du keine Steuer zahlst, wirst du diese Pauschale vermutlich nicht bekommen. Denn die Auszahlung der Pauschale soll über die Arbeitgeber mit der Lohnsteuer erfolgen. Daher frage ich mich als Selbständige, wie ich in den Genuss komme, denn ich habe keinen Arbeitgeber, zahle aber Einkommenssteuer. Vermutlich werde ich diese Pauschale dann bei der Einkommenssteuererklärung für 2022 einfach direkt geltend machen können – ebenso wie den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende durch die Steuerklasse 2.

      Beides greift bei dir nicht, wenn du weder Lohnabrechnung hast noch Einkommensteuer. Andere Möglichkeiten sind beim Bezug nicht vorgesehen. Denn es handelt sich ja um keine echte Auszahlung, sondern um eine Verrechnung.

      Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
      Liebe Grüße
      Silke

  5. Julia sagt:

    Vielen Dank für deine Antwort. Diese Infos hatte ich auch… Hätte ja sein können das es noch irgendwas verstecktes gibt. Also bleiben wir auf der Strecke weil man zu keiner Gruppe gehört? Ich habe doch trotzdem höhere Lebenshaltungskosten und Energiebedarf. Wir sind schon immer ein sparsamer Haushalt gewesen und haben keine Optionen mehr zu sparen, ausser nichts mehr kochen und essen, keine Wäsche waschen oder die Körperhygiene aufs minimum zu reduzieren… echt erschreckend

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Julia. Ja, gute Regelungen sehen anders aus. Dieser Tatsache bin ich mir schon seit vielen Jahren bewusst – weshalb ich Gut alleinerziehend gegründet habe. Aktuell suche ich nach einer Möglichkeit einen unbürokratischen Spendentopf aufzubauen, damit wir uns einfach selbst helfen können, wenn das Geld für einen Einkauf fehlt und jemand den gerne übernehmen möchte. Freundlich, menschlich und ohne ellenlange Anträge und Militär-Ton in der Kommunikation. Die Zeit ist reif dafür. Wenn du Ideen dazu hast, lass es mich sehr gerne wissen. LG Silke

  6. Mona sagt:

    Hallo,
    Ich bin alleinerziehend und habe eine Beistandschaft beim Jugendamt. Der Vater meines Sohnes (9 Jahre alt) möchte keinen Umgang mit seinem Kind. Da ich es aber für wichtig halte, dass mein Sohn zum Vater regelmäßigen Kontakt hat und ich auch dachte das mein Sohn ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat, habe ich mehrfach versucht mit Hilfe des Jugendamt einen Umgang Vater – Kind einzurichten. Bedauerlicherweise hat dies nie dauerhaft funktioniert, da der Kindsvater den Kontakt nach ein paar Monaten immer wieder abgebrochen hat. Zusätzlich war das Jugendamt auch irgendwann nicht mehr bereit mich bzw. meinem Sohn beim Umgang mit seinem Vater zu unterstützen, wenn der Kontakt mal wieder von Seiten des Vaters abgebrochen/verweigert wurde. Aussage Jugendamt telefonisch:“ Sehr geehrte Frau F… man kann den Vater nicht zum Umgang zwingen und ich muss das jetzt so akzeptieren.“
    Das einzige, was er als Vater für sein Kind leistet ist den Mindestunterhalt zu zahlen. Er musste ein paar Jahre mehr als nur den Mindestunterhalt zahlen. Doch dann kam Corona und er hatte die Idee dass es jetzt ne gute Idee ist, sich als Koch in der Gastronomie zusammen mit seiner neuen Flamme selbständig zu machen. Er gründete mit 10.000 € im shutdown eine OHG und teilte dem Jugendamt mit, dass er nun leider keinen Unterhalt mehr zahlen kann, da sein Einkommen nur noch seinem mindest Selbsbehalt entspricht. Die zuständige Jugendamt Beistands Dame hat ihm dann erklärt, was in so einem Mangelfall auf ihn zukommt und siehe da auf einmal war er dann doch in der Lage den Mindestunterhalt zu zahlen. Wie er das jetzt macht, obwohl er ja nachgewiesen hat dass sein Einkommen so gering ist, dass es gerade so für seine Miete reicht, kann sich die Dame von der Beistandschaft auch nicht erklären. Sie meinte:“ er muss dem Jugendamt ja die gleichen Angaben machen, wie dem Jugendamt. Von daher muss Sie davon ausgehen, dass seine Angaben korrekt sind“
    Frage:“ Wer überprüft die Angaben die der Kindsvater gegenüber dem Jugendamt macht? Werden seine Angaben dem Jugendamt gegenüber mit seinen Angaben beim Finanzamt auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft? Gibt es überhaupt Konsequenzen für ihn, wenn seine Angaben beim Jugendamt nicht korrekt oder vollständig waren? Wenn ja wie sehen diese Konsequenzen aus?
    Warum darf er wegen des Kinderbonus 50€ im Juli weniger an Unterhalt zahlen, obwohl ihm ja schon jeden Monat das Kindergeld angerechnet wird und seinen Unterhaltszahlungen zu seinen Gunsten verringert? Zusammengefasst:“er muss sich das ganze Jahr nicht um sein Kind kümmern, hat deshalb auch keine zusätzliche Kosten die den Umgang mit seinem Kind betreffen, wie z.b. Fahrtkosten, Essen, Kleidung usw. Ihm wird ein Mindestselbstbehalt seines Einkommens zugesprochen, und muss einen Mindestunterhalt zahlen. Diesen Mindestunterhalt darf er zwei Jahre lang zahlen, weil ich max. alle zwei Jahre einen Einkommensnachweis von ihm verlangen darf. Sollte er während dieser zwei Jahre irgendwann ein höheres Einkommen erzielen, darf er sich also freuen. Und noch mehr freuen darf er sich, wenn ich ihn nicht nach zwei Jahren auffordere sein Einkommen erneut nachzuweisen. Was gut passieren kann, da ich als Alleinerziehende an 365 Tagen 24 tag und nacht im Jahr als Mama voll ausgelastet bin, zusätzlich noch 90% arbeiten muss um weniger Einkommen wie sein Mindestselbstbehalt zu erwirtschaften, trotz besserem Bildungsabschluss (ich Bachelor of Arts und er Koch). Dank den Sozialleistungen kommen noch eine Flut an bürokratischen Anträgen (Jugendhilfsantrag, Wohngeldzuschuss, Kinderzuschlag,….) dazu die mich auch noch Zeit, Geld und Nerven kosten und alle 6 Monate neu weiterbewilligt werden müssen. Jegliche Einkommensveränderungen müssen von mir zeitnah, selbständig und unaufgefordert angegeben werden. Hab ich mehr Einkommen, dann bekomme ich weniger und muss rückwirkend alles zurück bezahlen. Mach ich falsche, keine oder keine Fristgerechte Angaben drohen mir Steafen und Leistungen können mir versagt werden. Um Arbeiten gehen zu können bin ich auf einen Hortplatz angewiesen, auf den ich zwar einen Anspruch habe, was aber nicht heißt das ich den dann auch bekomme. Die Zu oder Absage eines Hortplatzes gibt’s natürlich erst nach Antrag für den ich weiter Zeit, Geld und Nerven investiert habe.
    Der Kindsvater bekommt nun mal wieder seine verdiente steuerliche 50€ Kinderbonus Entlastung. Und damit er auf keinen Fall vergisst im Juli22 50€ von seinen Kindesmindestunterhaltszahlung abzuziehen, schreibt ihn die Beistands Dame vom Jugendamt noch n Brief damit er seinen Bonus auch bekommt. Mir schreibt diese Dame nach zwei Jahren natürlich keinen Erinnerungsbrief, damit ich nicht vergesse sein Einkommen auf Veränderung überprüfen zu lassen! Aussage Jugendamt:“ Tja vielleicht ist es auch besser den Mindestunterhalt zu akzeptieren und keine Einkommensnachweise nach 2 Jahren zu verlangen! Weil es ja auch sein könnte, dass dabei herauskommt, dass er weniger verdient und Sie dann nur noch Unterhaltsvorschuss beantragen können, was weniger als der Mindestunterhalt ist!: „Äääähhh, wie bitte???““ Sollte er zahlungsunfähig werden, darf er sich jederzeit an die Beistandschaft wenden. Er muss keine Fristen einhalten!
    Meine Meinung dazu::,“ Er will keinen Umgang, kein Kontakt und bezahlt nur den Mindestunterhalt, dann steht ihm auch kein Bonus zu! Selbst diese Anrechnung vom Kindergeld finde ich nicht gerechtfertigt. Die steuerliche Anrechnung seines Sohnes auf seiner Lohnsteuerkarte ist absolut ausreichend in so einem Mangelfall Vater!
    Das Jugendamt handelt leider sehr oft nicht im Sinne des Kindes und kostet den Steuerzahler unnötiges Geld. Der deutsche Staat würde sich definitiv sehr viel Geld sparen, wenn er dieses Jugendamt schließt!!!! Unterhaltsberechnungen können vom Finanzamt vorgenommenen werden. Bei Umgansproblemen usw. helfen Caritas und Co
    Diese Männerpolitik muss aufhören! Aber es sind ja die bösen Frauen, die es den Männern schwer machen, Kindesumgang boykottieren und ihnen das Geld aus der Tasche ziehen. Kümmert euch richtig um eure Kinder! Unterstützt die Frau eures Kindes nach der Trennung .

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Mona.
      Ja, ja, ja… du hast mit deinem Kommentar in vielen Bereichen den Nagel auf den Kopf getroffen. Daher danke ich dir sehr für deinen sehr ausführlichen Erfahrungsbericht, der die unguten Regelungen sehr gut deutlich macht. Mich erreichen seit einiger Zeit viele dieser Hinweise, daher haben Sina und ich das im Podcast „Das AE-Team“ zur Sprache gebracht. Damit auch endlich mal ein Erkennen auf breiterer Front stattfindet – statt davon auszugehen, das es so am besten geregelt ist. Sobald die Podcast-Folge veröffentlicht ist, gebe ich hier noch einen Hinweis für alle, die an der Folge interessiert sind. Die Ausstrahlung erfolgt voraussichtlich im September 2022. Liebe Grüße, Silke

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