Über Frau Giffey, den Spitzenvater des Jahres, die braven Väter und die angekündigten Reformen zum Unterhaltsrecht

Frau Giffey und die braven Spitzenväter

In den letzten Wochen raschelte es ganz gewaltig im Blätterwald. Ausgerechnet am diesjährigen Weltfrauentag (8. März) war es unserer sozialdemokratischen Familienministerin Franziska Giffey unheimlich wichtig den „Spitzenvater des Jahres“ zu küren und eine neue Gesetzgebung zur finanziellen Entlastung für „Brave Väter“ anzukündigen. Noch ist nicht viel über Details bekannt, aber eins verstehe ich nicht: Wieso ist am Weltfrauentag nur von Vätern die Rede?

Schließlich sind fast 90% der Alleinerziehenden Frauen. In Zahlen ausgedrückt 1,5 Millionen (Quelle: wir-sind-alleinerziehend.de)! Frauen, die täglich fast Unmögliches schaffen – misst man sie an den Richtlinien, an denen brave Spitzenväter gemessen werden. Ein guter Grund, diese Frauen und ihre Verdienste um die Familie und die Zukunft der Kinder einmal gebührend zu feiern. Aber Frau Giffey erwähnt die Wörter „Frauen, Mütter, Alleinerziehende“ nicht und hebt stattdessen die Väter aufs Podest.

Frau Giffey und der Spitzenvater des Jahres

Und so wurde am Weltfrauentag unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey ein Vater zum Spitzenvater des Jahres“ gekürt, dessen besondere Leistung darin besteht, mehr als 2 Monate in Elternzeit zu sein und, nun ja, ein Kind davor gezeugt zu haben. Dieser Preis ist auch noch mit 5.000 Euro dotiert. Sauber! Das nenne ich mal leicht verdientes Geld.

Dass sich die Frau des „Spitzenvaters“ Insa Thiele-Eich derweil als allererste deutsche Frau darauf vorbereitet, 2020 als Astronautin ins Weltall zu fliegen, das wird nur im Nebensatz erwähnt. Schließlich muss man ja wissen, was der Grund für die lange Elternzeit des Kindsvaters ist. Ähm, brauchen Männer für den Gang in die Elternzeit denn immer einen Grund? Und dann ist dieser Grund auch noch so überaus herausragend, dass es mir wirklich die Sprache verschlägt, dass nicht Frau Insa Thiele-Eich selbst am Weltfrauentag von Frau Giffey eine dicke Auszeichnung bekommt.

Wer selbst noch nie schwanger war, kann gar nicht ermessen, was DAS für eine übermenschliche Leistung ist. Denn kurz nach einer Schwangerschaft, wäre ich niemals in der Lage gewesen auch nur annähernd ein Astronauten-Training zu absolvieren. Ich empfand Schaukeln schon als mörderisch!

Wenn wir mal ganz ehrlich sind, dann hat einzig und alleine die Strahlkraft IHRES Lebenswegs den Ausschlag für die Preisverleihung gegeben. Nicht weil er eine großartige Leistung erbringt. Väter mit mehr als zwei Monaten Elternzeit gibt es öfter in Deutschland. Aber eine Frau im All bisher nicht. Dank seiner Frau bekommt Daniel Eich diesen Preis und die 5.000 Euro. Das ist ein erschreckendes Beispiel dafür wie gering unsere Gesellschaft Frauen wertschätzt.

Das Brave-Väter-Gesetz der Franziska Giffey

Damit nicht genug, legt Frau Giffey direkt am Weltfrauentag dann auch noch direkt eins drauf. Sie kündigte das sogenannte „Brave-Väter-Gesetz“ an, bei dem Väter nach der Trennung von den Unterhaltszahlungen mehr entlastet werden sollen, wenn sie sich über Norm um ihr Kind kümmern. Auch ein Extra-Kinderzimmer in der Wohnung des Vaters wird hierbei lobend erwähnt.

Verstehe ich das richtig? Väter, die sich nach der Trennung mehr in die Kinderbetreuung einbringen, sollen finanziell entlastet werden? Aber wer wird dann im Gegenzug stärker belastet? Ich hoffe nicht, dass damit die alleinerziehenden Mütter gemeint sind. Denn ein Kind lebt nicht nur von Luft, Liebe und gemeinsam verbrachter Zeit. Da gehört schon ordentlich Peripherie dazu. Und leider ist es jetzt schon Fakt, dass viele Alleinerziehende in zu kleinen Wohnungen leben, weil sie sich mehr nicht leisten können (Quelle: zeit.de). Wer weiter an der Geldschraube dreht, der setzt damit das Kindswohl in vielen Fällen aufs Spiel. Denn irgendwann fehlt dann auch das Geld für das Nötigste.

Zahlenspiele à la Giffey

Und was genau ist denn die Norm bei der Kinderbetreuung der Trennungseltern? Was genau ist denn mit der Unterhaltszahlung nach Düsseldorfer Tabelle zwischen dem zahlenden und dem überwiegend betreuenden Elternteil abgegolten? Es gibt keine Gesetzgebung, die eine Norm vorgibt und somit beispielsweise ein Umgangsrecht oder besser gesagt eine Umgangspflicht von jedem 2. Wochenende und der halben Ferienzeit des Kindes vorschreibt.

40:60 – spart Geld

Plötzlich taucht bei Frau Giffey der Verteilungsschlüssel 40:60 auf. Also ein Elternteil betreut das Kind 40 Prozent und das andere Elternteil 60 Prozent. Das gilt jetzt also als das Markenzeichen der modernen Väter. Aber wie soll das nachgewiesen werden? Fahrtenbuch fürs Kind oder doch gleich elektronisch chippen lassen? Denn viel Spielraum ist da nicht. Wer 50:50 betreut, der lebt das Wechselmodell. 30:70 ist hingegen die Definition für die oben beschriebene Betreuung an jedem 2. Wochenende und in der halben Ferienzeit.

Klar, können die Mütter dann mehr Arbeiten gehen, wenn die Väter mehr Kinderbetreuung übernehmen. Aber wie soll die zeitliche Verteilung kontrolliert werden? Diese Reform öffnet Tür und Tor für Trittbrettfahrer. Für Väter, die ihr Arbeitszimmer kurzerhand zum Kinderzimmer erklären und der Mutter direkt den Unterhalt zusammenstreichen. Oder erweiterten Umgang einklagen, sich aber nicht die Bohne um das Kind kümmern.

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Ab 29:71 Zuzahlungspflicht beim Unterhalt?

Die Frage, die sich für mich aus dieser Zeitaufteilung stellt, ist auch folgende: Was ist mit den Vätern, die sich weniger oder gar nicht an der Kinderbetreuung beteiligen? Wenn wir schon mit Zahlen jonglieren, dann wird aber jenseits der 30:70 Aufteilung der Kinderbetreuungszeiten eine anteilig höhere Unterhaltszahlung an den betreuenden Elternteil fällig. Auch die Aufteilung des Kindergeldes und des Steuerkindes darf dann nicht mehr einfach so Halbe-Halbe sein. Ich würde das dann das Brave-Mütter-Gesetz nennen. Denn die Mütter sind es großteils, die diesen Mangel des anderen Elternteils mit ihrer Zeit ausbaden. Das wäre dann einfach nur fair.

Aber Moment mal, die Hälfte der Trennungsväter zahlt ja eh schon keinen Kindesunterhalt und ein weiteres Viertel zu wenig. Vater Staat holt gerade mal 13% der säumigen Unterhaltszahlungen bei den nicht zahlungswilligen Elternteilen zurück und speist die so häufig betroffenen Mütter mit dem Trostpflaster Unterhaltsvorschuss ab. Dieser liegt dann auch noch unter dem Kindesmindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. „Aber besser als nichts“, denkt sich die Alleinerziehende und stemmt den Alltag jeden Morgen aufs Neue irgendwie.

Es gibt auch betreuungsunwillige Väter, Frau Giffey!

Dass der Kindsvater sich auch mal wie bei uns einfach so für 8 Wochen aus dem Umgang verabschiedet, wird überhaupt nicht „geahndet“. Ebenso gibt es viele Väter die sich noch seltener blicken lassen. Wir Frauen haben das bis jetzt in Kauf genommen. Was soll man sich auch darüber aufregen? Bringt ja nix und die Energie wird an anderer Stelle gebraucht.

Aber jetzt mit diesem Rechenexempel von Frau Giffey geht nicht nur mir der Hut hoch. Es ist einfach ungerecht, wenn finanzielle Anreize auf Kosten der Hauptbetreuungsperson in den Raum gestellt werden, ohne die Rückseite der Medaille zu betrachten. Zu oft wird das Bild der Alleinerziehenden zitiert, die die Kinder vom Vater fern hält. Im Ernst? Ich wäre sehr froh, wenn sich der Vater bei uns mehr einbringen würde. Das es überhaupt Umgangstermine gibt, liegt an meinem dauerhaften Nachbohren.

Sieht so ein Umgangsrecht aus? Väter können einfach von ihrem Umgang keinen Gebrauch machen und streckenweise untertauchen? Wieso geht sowas? Wieso muss ich die Zeit dann selbst ausgleichen, ohne einen Ausgleich dafür vom Kindsvater oder vom Staat zu bekommen? Wer bezahlt mir den teuren Babysitter, den ich jetzt für meine geplanten Termine brauche? Aber statt hier rechtliche Regeln aufzustellen, bleibt der Unterhalt ein zeitliches All-inclusive-Paket für den zahlenden Elternteil.

Frau Barley und die steuerliche Entlastung von Trennungseltern

Mit diesen Äußerungen hat sich Frau Giffey viele Feinde gemacht. Da verwundert es dann nicht, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley ebenfalls von der SPD dann wieder ein Stück zurückrudert und sich für eine steuerliche Entlastung von Trennungsfamilien ausspricht. Endlich fühle ich mich als Alleinerziehende wenigstens ein bisschen verstanden. Ich denke direkt an die Abschaffung des veralteten Ehegattensplittings oder von der Gleichstellung der Steuerklasse 2 mit der Steuerklasse 3.

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Aber Halt! Wieder scheint es nur um einen Anreiz für eine gemeinsame Erziehung des Kindes nach der Trennung zu gehen. Ja, was kann ich denn dafür, dass mein Ex-Mann da keinen besonderen Wert drauf legt? Statt mit Unterhaltsrabatt wird diesmal mit Steuervergünstigungen gelockt.

Wer nicht zahlt, den lockt Ersparnis auch nicht

Diese finanziellen Anreize sind meiner Meinung nach der falsche Weg, um Väter zu mehr Kinderbetreuung zu bewegen. Wer nichts zahlt, den juckt das nicht. Der hat doch schon die maximale Ersparnis. Oder wollen wir zukünftig Vätern Geld geben, weil sie sich kümmern? Daniel Eich als „Spitzenvater des Jahres“ ist dafür ja schon eine prima Vorlage.

Die Lösung liegt für mich genau auf der anderen Seite: Härtere Sanktionen gegen Unterhaltsprellerei und höherer Unterhalt für betreuungsunwillige Väter. Das wird Väter schneller auf den guten Weg führen, dass Kinder und Kindererziehung nicht nur Frauensache ist.

Aus diesem Grund unterstütze ich die Petition „Unterhaltsprellen verhindern – Kinderarmut stoppen!“. Das Aktionsbündnis gegen Unterhaltsprellen wird getragen von den bekannten Bloggerinnen und Aktivistinnen Dr. Christine Finke und Claire Funke.

Mein Fazit

Frau Giffey und Frau Barley – zwei Frauen an der politischen Spitze Deutschlands und beide von der SPD. Zwei Frauen, die den Belangen von Frauen mehr Nachdruck verleihen und für etwas mehr soziale Gerechtigkeit sorgen könnten – aber beide scheitern am Patriarchat. Wenn so ein gelungener Weltfrauentag aussieht, dann sollte Deutschland ehrlich zu sich sein und diesen Feiertag hierzulande aus den Kalendern streichen. Denn da gibt es nichts zu feiern. Ein paar Blümchen hier oder Pralinen da ist nicht das, was Frauen in unserer „modernen“ Gesellschaft brauchen.

Wieso sind diese beiden angekündigten Reformen jetzt eigentlich so wichtig? Wo ist die längst überfällige Abschaffung des Ehegattensplittings hin zu einer gerechteren Familienbesteuerung? Brauchen wir mehr Ehen oder mehr Kinder in diesem Land? Wenn ich als Alleinerziehende dadurch mehr von meinem erwirtschafteten Geld behalten kann, dann bin ich weniger auf die Unterhaltszahlungen für die Kinder angewiesen. Weniger Bittstellerei und mehr Unabhängigkeit wären die Folge. Das wäre für alle fairer!

Frau Giffey und die braven Spitzenväter - Was ich als Alleinerziehende von der Unterhaltsreform halte
Die erste deutsche Frau fliegt ins All und ihr Mann wird dafür prämiert. Was noch alles schief geht bei unserer Familienministerin Giffey, das erfährst du hier.

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8 Kommentare zu “Frau Giffey und die braven Spitzenväter

  1. Julia sagt:

    Da hat sich jemand nicht die Zeit gemacht und ordentlich recherchiert. Schade, denn mittlerweile gibt es diverse Stellungnahmen zu dem Preis, dessen Ziel es ist die Gleichberechtigung zu fördern und den es gerade nicht dafür gab, dass hier jemand mehr als zwei Monate in Elternzeit gegangen ist 🙄

    • Silke Wildner sagt:

      Liebe Julia.
      Ich habe die Begründung der Auszeichnung gelesen. Aber so kommt das Thema nicht bei mir an! Gut gemeint ist und bleibt das komplette Gegenteil von gut. Alleine dass es diverse Stellungnahmen dazu braucht, zeigt ja, dass hier was schief gelaufen ist 😉
      Liebe Grüße Silke

  2. Thomas sagt:

    Einfach schlecht und einseitig.

    Setzen – 6.

    Es geht hier weder um Unterhaltspreller noch um Umgangsverweigerer.

    Es geht hier – diesmal – um die Menschen die ZAHLEN UND sich um ihre Kinder kümmern.

    Und bei denen soll es dynamisch geregelt werden.

    Modern.

    2019

    • Silke Wildner sagt:

      Modernität. Ein großartiges Wort. Ja, bitte. Ich bin ganz stark dafür, dass die Politik und die Gesellschaft endlich im Jahr 2019 ankommen. Denn es gibt viel zu tun, damit nicht nur die kleine Gruppe von kümmernden und zahlungswilligen getrennten Elternteilen in den Genuss von modernen Zeiten kommt. Nur hier etwas zu regeln, wäre dann schon sehr, sehr einseitig und komplett an der Lebenswirklichkeit vieler vorbei!

      Weg mit der staatlichen Subvention von Alleinverdiener-Ehen ohne Kind und Umverteilung in eine gerechte Familienbesteuerung. Beim Gedanken an das uralte Ehegattensplitting staubt es schon in meinem Kopf. Weg mit der proportional zu hohen Besteuerung der Steuerklasse 2 für Alleinerziehende. Hier müssen Anreize gesetzt werden, die Mut machen beruflich vorwärts zu kommen. Weg mit dem immer noch vorhandenen Gender Pay Gap. Braucht keiner und ist total unmodern! Weg mit familienunfreundlichen Arbeitsstrukturen, her mit den modernen, digitalen und unlokalen Arbeitsplätzen für eine moderne Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denn das geht heute alles schon. Wenn die Denke in vielen Firmen nicht so unmodern und von gestern wäre!

      Es gibt viel zu tun!

  3. Alleinerziehende sagt:

    Dieser Beitrag strotzt leider nur so von Fehlern.
    Zum Beispiel wird beschrieben, dass Alleinerziehende mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle kommen. Das stimmt zwar so, wenn man außer Acht lässt, dass das Kindergeld noch addiert wird. Unterhaltsvorschuss plus Kindergeld ist gleich der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Bitte korrigieren oder Finger weg vom Thema.

    • Silke Wildner sagt:

      Ach ich liebe diese Kommentare auf MEINEM Blog. Mir vorgeben zu wollen, worüber ich schreibe oder nicht und sich dann hinter einem fadenscheinigen Profil mit garantiert falscher Mailadresse zu verstecken, ist keine Art. Ich habe meine Meinung, ich bin Alleinerziehende und ich werde kein Blatt vor den Mund nehmen. Du musst meinen Blog nicht lesen, wenn er dir nicht gefällt.

      Nun zum angeblichen Fehler:
      Beim Unterhaltsvorschuss wird das GESAMTE Kindergeld abgezogen – somit kommt eine Kindergelderhöhung beispielsweise auch NIE bei Familien an, die auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind. Da ich selbst den Kindesmindestunterhalt vom Vater meiner Kinder beziehe weiß ich, dass vom Wert laut Düsseldorfer Tabelle hier nur die HÄLFTE des Kindergeldes abgezogen wird und der Zahlbetrag somit höher liegt als beim Unterhaltsvorschuss.

      Der Unterhaltsvorschuss für ein Kind zwischen 0-5 Jahre liegt bei: 354 Euro (laut Düsseldorfer Tabelle) – 204 Euro Kindergeld = 150 Euro
      Der Zahlbetrag für ein Kind zwischen 0-5 Jahren liegt bei: 354 Euro (laut Düsseldorfer Tabelle) – 102 Euro halbes Kindergeld = 252 Euro

      In beiden Fällen bekommt der/die Alleinerziehende noch das ganze Kindergeld ausbezahlt. Daher sind Kinder mit Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt.

      Bitte das nächste Mal besser recherchieren und erst dann einen Kommentar hinterlassen. Danke!

  4. Zitat: „Dieser (Unterhaltsvorschuss) liegt dann auch noch unter dem Kindesmindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.“ – Natürlich liegt dieser darunter, denn es wird das Kindergeld addiert.
    Ich wiederhole gerne mit meiner zierlichen Stimme, dass damit der Mindestunterhalt für das Kind gesichert ist. Dass der Mindestunterhalt gleichzeitig mit der Erhöhung des Kindergeldes (unabhängig davon) von Jahr zu Jahr steigt, bleibt auch außer Acht. Damit soll gerade gewährleistet werden, dass niemand schlechter gestellt ist.
    Ich wünsche eine wohlwollende Erkenntnis.
    Friede sei mit dir.

    • Silke Wildner sagt:

      Lass mich raten: Du bist weder alleinerziehend noch beziehst du den Unterhaltsvorschuss, oder?

      Zitat:“Zitat: „Dieser (Unterhaltsvorschuss) liegt dann auch noch unter dem Kindesmindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.“ – Natürlich liegt dieser darunter, denn es wird das Kindergeld addiert. Ich wiederhole gerne mit meiner zierlichen Stimme, dass damit der Mindestunterhalt für das Kind gesichert ist.“ Es hört sich wirklich super an, dass der Mindestunterhalt GESICHERT ist – auf dem Papier und mit mathematischen Zahlenspielen. Fakt ist, dass der Unterhaltsvorschuss immer noch ein halbes Kindergeld hinter dem Kindermindestunterhalt liegt, wie ihn Alleinerziehende ohne Unterhaltsvorschuss beziehen. Und es ist ganz und gar nicht beruhigend, wenn das Geld Monat für Monat knapp ist. Aber hauptsache auf dem Papier passt es.

      Zitat: „Dass der Mindestunterhalt gleichzeitig mit der Erhöhung des Kindergeldes (unabhängig davon) von Jahr zu Jahr steigt, bleibt auch außer Acht.“ Hier muss ich ganz klar widersprechen. Der Mindestunterhalt steigt keineswegs mit der Erhöhung des Kindergeldes. Das hat man jetzt im Juli 2019 bei der letzten Kindergelderhöhung gesehen. Des Kindergeld wurde komplett abgezogen und die Bezieher des Unterhaltsvorschusses hatten beispielsweise statt 160 Euro wie noch im Juni, nur noch 150 Euro Unterhaltsvorschuss ab Juli bei einer Kindergelderhöhung von 10 Euro. Da hat sich gar nichts erhöht. Und gerade diese Ungerechtigkeit kann keiner gut finden, der selbst Unterhaltsvorschuss bezieht! Ich habe jetzt noch den lauten Aufschrei aus meiner 1300 Mitglieder starken Facebook Gruppe im Ohr.

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