Kindkranktage und krankes Kind daheim lässt Alleinerziehenden keine Wahl. Sie müssen sich kümmern.

Wie sich Kindkranktage und Beruf vereinbaren lassen

Während ich diesen Blogbeitrag schreibe, liegt meine Tochter krank im Bett. Zum Glück arbeite ich als Freiberuflerin viel von daheim aus, und so bekomme ich durch ein krankes Kind keine allzu großen organisatorischen Probleme. Aber wie lassen sich Kindkranktage für Alleinerziehende mit Festanstellung bewerkstelligen?

Kindkranktage – was tun?

In den letzten 7 Jahren konnte ich sehr gut beobachten, dass Kinder gerne direkt NACH dem Wochenende oder VOR dem Urlaub krank werden. Also immer dann, wenn man als berufstätige Alleinerziehende eigentlich arbeitet.

Plötzlich ruft der Kindergarten oder die Krippe an und bittet das kranke Kind abzuholen. Das ist leider keine Seltenheit, denn 10 Infekte sind bei Kindern in dieser Altersklasse völlig normal. Damit du für die Kindkranktage keinen Urlaub nehmen musst, gibt es diese gesetzlichen Regelungen:

Wenn die Kita auf der Arbeit anruft

Wenn dein Kind aus dem Kindergarten oder der Schule abgeholt werden muss und du deswegen angerufen wurdest, dann hat das Vorrang. Du musst nicht warten, bis deine Arbeitszeit beendet ist. Denn ein krankes Kind ist ansteckend und hat daher in einem Haufen anderer Kinder nichts verloren. Informiere deinen Vorgesetzten direkt und mach dich auf den Weg zu deinem Kind.

Anders sieht es aus, wenn in deinem Haushalt noch eine weitere Betreuungsperson lebt, die das Kind betreuen kann – beispielsweise ein Au-Pair. Dann ist diese Personen jetzt für dein Kind zuständig.

Mit dem Kind gleich zum Arzt oder nicht?

Auch wenn der Infekt deines Kinds harmlos erscheint und du dir den Weg zum Arzt sparen möchtest, so ist es für die Kindkrankmeldung leider ab dem ersten Tag erforderlich den Arzt aufzusuchen.

Der Arzt stellt dir dann die Bescheinigung über die Kindkranktage aus. Diese Bescheinigung beinhaltet gleichzeitig den Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse.

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Wie viele Kindkranktage kann ich nehmen

Als Elternteil hast du eine gesetzlichen Anspruch auf 10 Arbeitstage im Jahr, um dein krankes Kind daheim pflegen zu können. Als Alleinerziehende stehen dir auch die 10 Tage des anderen Elternteils zu. Somit verdoppeln sich deine Kindkranktage auf 20 Arbeitstage pro Kind, pro Jahr!

Bei zwei Kindern sind es somit 40 Arbeitstage im Jahr, die dir für die Kinderkrankenpflege zur Verfügung stehen. Solltest du 3 oder mehr Kinder haben, dann sind es 50 Kindkranktage insgesamt. Mehr werden nicht übernommen.

Alles was du für den Übertrag der gesamten elterlichen Kindkranktage auf dich machen musst, ist auf der Rückseite der ärztlichen Bescheinigung anzugeben, dass du alleinerziehend bist.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit du auf die gesetzlich geregelten Kindkranktage zugreifen kannst, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dein Kind ist jünger als zwölf Jahre.
  • Arztbesuch ab dem ersten Tag der Krankheit und Attest vom Arzt, dass dein Kind krank ist.
  • Ihr seid beide (du und dein Kind) gesetzlich krankenversichert.
  • Es gibt keine weitere Betreuungsperson, die in deinem Haushalt lebt.

Alle Infos zu den Kindkranktagen zum Nachhören

Wenn du gerne Podcasts hörst statt zu lesen, dann habe ich diesen Tipp für dich. Denn das Basiswissen zu den Kindkranktagen kannst du auch einfach bei unserem Podcast „Das AE-Team“ nachhören:

Dank der Corona-Krise gibt es 2021 ein Update zu den Kindkranktagen. Diese kannst du jetzt auch für gesunde Kinder beantragen. Echt verrückt!

Bekomme ich für die Kindkranktage weiter meinen Lohn?

Für die Kindkranktage bekommst du Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, wenn dein Arbeitgeber dich nicht bei vollem Lohnausgleich freistellt. Es gibt hierzu leider keine gesetzliche Verpflichtung, die es regelt, dass du dein volles Gehalt weiter bezahlt bekommst. Daher gibt es von Betrieb zu Betrieb Unterschiede, auch was die Anzahl der Tage bei voller Gehaltszahlung anbelangt. Häufig werden die Regelungen hierzu im Tarifvertrag oder den Betriebsvereinbarungen festgehalten. Es lohnt sich also für dich, hier einmal einen Blick hineinzuwerfen.

Manchmal hat der Arbeitgeber aber auch direkt im Arbeitsvertrag die Entgeltfortzahlung durch eine besondere Formulierung ausgeschlossen, ohne dass du es gemerkt hast. Dann hast du aber dennoch das Recht, dein krankes Kind daheim zu pflegen. Du wirst dann vom Arbeitgeber unbezahlt freigestellt und bekommst von der Krankenkasse dann das Kinderkrankengeld.

Wie viel Geld bekomme ich beim Kinderkrankengeld?

Im Schnitt bekommst du mit dem Kinderkrankengeld ca. 75 Prozent deines Nettoeinkommens ausbezahlt. Das ist in etwas so hoch wie dein eigener Krankengeldbezug.

Das gilt übrigens auch für Freiberufler, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Für mich ein sehr guter Hinweis, den ich selbst noch nicht kannte.

Wie fülle ich den Antrag auf Kinderkrankengeld aus?

Die Bescheinigung vom Arzt ist gleichzeitig der Antrag auf das Kinderkrankengeld. Auf der Rückseite kannst du die notwendigen Daten eintragen – also Namen, Geburtsdatum und Krankenversicherungsnummer, ebenso die Adresse und deine Bankdaten. Wenn du weißt, ob dein Arbeitgeber Lohnausgleich zahlt, kannst du das ankreuzen. Wichtig ist auch das Kreuz bei Alleinerziehende! Nur so bekommst du die vollen Kindkranktage zuerkannt.

Bereits genommene Kindkranktage des kranken Kindes kannst du weiter unten vermerken und deine Unterschrift nicht vergessen. Diesen Antrag kannst du dann per Post an deine Krankenkasse schicken. Manche Krankenkassen erlauben auch das Hochladen des Formulars per Web oder App.

Das Kind ist krank, aber du hast alle Kindkranktage aufgebraucht?

Wenn dein Kind mal wieder in Dauerschleife krank ist, dann sind 20 Tage pro Kind und Jahr auch schnell mal vor dem Jahresende weg. In diesem Fall hilft es nur mit offenen Karten vor deinen Arbeitgeber zu treten und eine gemeinsame Lösung anzustreben. Vielleicht erlaubt dir deine Firma für die Zeit der Krankheit deines Kindes aus dem Home Office zu arbeiten oder Überstunden abzubauen. Geht das nicht, dann musst du tatsächlich deinen Urlaub dafür verwenden. Auch unbezahlter Urlaub könnte eine Option sein. Es besteht aber kein gesetzlicher Anspruch darauf.

Vorsicht: Wer sich selbst krank meldet, um sein Kind zu betreuen, der riskiert eine fristlose Kündigung.

Schöpft dein Arbeitgeber Verdacht, dass du nicht wirklich krank bist, dann kann er vom ersten Krankheitstag an ein Attest von dir einfordern.

Was tun, wenn mein krankes Kind 12 Jahre alt ist?

Die Regelung der gesetzlichen Krankenkassen gilt nur für Kinder unter 12 Jahren. Ab dem 12. Geburtstag ist dein krankes Kind scheinbar nicht mehr pflegebedürftig. Das kann ich aus eigenen Erfahrungen allerdings nicht bestätigen. Je nach Krankheit (vor allem beim Magen-Darm-Infekt) brauche sogar ich manchmal Hilfe, wenn ich krank bin. Und ich bin weit über 12 Jahre alt 😉

Daher gibt es hier eine Möglichkeit mit dem § 616 BGB. „Diese Vorschrift sieht bei einer vorübergehenden Verhinderung etwa wegen der Pflege eines nahen Angehörigen die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung vor.“ (Quelle: nettolohn.de) Dadurch kannst du dein älteres Kind 5 Tage lang daheim pflegen und behältst deinen Anspruch auf Entgeltzahlung.

Aber: Der § 616 BGB wird von einigen Arbeitgebern im Arbeitsvertrag direkt ausgeschlossen. Daher sieh bitte erst einmal nach, was du unterschrieben hast!

„Bei sehr schweren Erkrankungen auch gerade älterer Kinder finden weiterhin die Regelungen des Pflegezeitgesetzes Anwendung. 10 Tage unbezahlte Freistellung sind nach dessen Vorschriften möglich.“ (Quelle: nettolohn.de)

Alleinerziehend mit krankem Kind? Wie sich Kindkranktage und Beruf vereinbaren lassen.
Wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus, damit du als berufstätige Alleinerziehende die Pflege deines kranken Kindes übernehmen kannst?

Und wenn ich oder mein Kind nicht gesetzlich versichert ist?

Dann gilt die gesetzliche Regelung der Kindkranktage nicht für dich. Privat Krankenversicherte können nur über eine zusätzliche Versicherung Krankentagegeld bekommen.

Bei Beamten greift noch einmal eine andere Regelung und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier bleibt nur die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen, um das kranke Kind daheim zu pflegen. Ob dieser gewährt wird, liegt aber in der Hand deines Vorgesetzten. Der Sonderurlaub sieht auch kein vermindertes Krankengeld vor, du erhältst in dieser Zeit deine vollen Bezüge.

Sollte dein Kind jetzt längerfristig krank sein, dann kannst du als Beamtin nur noch Erholungsurlaub nehmen. Das gilt jedoch nicht für Lehrer/innen, weil hier der Erholungsanspruch schon mit den Schulferien aufgebraucht ist.

Wenn nichts mehr geht: Notfallbetreuung organisieren!

Sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dann hilft nur eine Notfallbetreuung weiter. Wenn du auf ein privates Netzwerk zugreifen kannst und sich vielleicht eine liebe vertraute Nachbarin oder ein Verwandter um dein krankes Kind kümmern kann, dann ist das viel wert.

In manchen Städten gibt es auch Notmütter-Stellen, an die du dich wenden kannst. Auch über die Tagespflege gibt es Möglichkeiten. Hier handelt es sich aber immer um eine fremde Person. Gerade für ein krankes Kind nicht die beste Lösung.

Leider springt eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe nicht ein. Die kommt erst, wenn du (schwer) krank bist und dich nicht um den Haushalt und die Kinder kümmern kannst.

Danksagung

Wie eingangs schon erwähnt, hatte ich mich mit der Krankmeldung eines Kindes bisher noch nicht groß beschäftigt. Die Frage danach wird aber oft gestellt und ist für berufstätige Alleinerziehende für die Organisation immens wichtig. Schließlich gibt es hier keinen Partner, der helfend unter die Arme greifen kann und die eigene Familie ist oft weit weg.

Daher möchte ich mich für die inhaltliche Fachkompetenz ganz herzlich bei den tollen Frauen aus der Facebook Gruppe Gut alleinerziehend bedanken. Dank vieler Erfahrungsberichte und versammelten Fachwissens, wurde mir inhaltlich direkt weitergeholfen und meine Fragen prompt beantwortet.

Weitere inhaltliche Quellen dieses Blogposts sind: Eltern.de, impuls.de, gew.de, nettolohn.de

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Wenn du auch Fragen zum Thema „Kindkranktage“ oder andere Themen hast, dann komm für direkten Austausch mit mir und vielen anderen Alleinerziehenden in die geschlossenen Facebook Gruppen:
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