Hast du gewusst, dass es Hartz4 bzw. Hartz IV zur Grundsicherung seit 2023 gar nicht mehr gibt? Dann lass dich in diesem Gastbeitrag der lieben Katja von AmiKi – das steht für Allein(erziehend) mit Kind – darüber informieren, was sich geändert hat durch das neue Bürgergeld und wie du es bekommen kannst, wenn du es brauchst.
2023 bringt uns das Bürgergeld
Das seit 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) ist in die Jahre gekommen. Daher wurde es reformiert und ist zum 1. Januar 2023 als neues Bürgergeld in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen fast fünf Millionen Leistungsbezieher:innen, darunter auch viele Alleinerziehende.
Mehr Bürgergeld durch neue Regelsätze
Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt mit dem Bürgergeld um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro. Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten 420 Euro (bisher 376 Euro). Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro).
Voraussetzungen für das Bürgergeld
Kurz gesagt: Anspruch auf Bürgergeld hat, wer bedürftig ist und seinen regelmäßigen Aufenthaltsort in Deutschland hat.
Dies ist dann der Fall, wenn eine erwerbsfähige Person zwischen dem 15. Lebensjahr und der Regelaltersgrenze nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie durch das eigene Einkommen zu sichern. Dazu zählen auch Asylbewerber.
Wie beantragt man das Bürgergeld
Wie schon zuvor bei Hartz IV wird das Bürgergeld nur auf Antrag beim zuständigen Jobcenter gewährt.
Dazu genügt ein formloses Schreiben, es geht aber auch in digitaler Form (z.B. online auf dem entsprechenden Portal).
Eine Checkliste für die notwendigen Nachweise und Unterlagen für einen Erstantrag auf Bürgergeld findest Du bei der Bürger-Geld-Info: Checkliste für den Erstantrag auf Bürgergeld
Wenn du bereits Hartz IV bezogen hast, geht dies automatisch in das Bürgergeld über. Du musst also keinen neuen Antrag mehr stellen.
Das solltest du zum Bürgergeld wissen
Wie immer bei staatlichen Leistungen gibt es neben den Grundvoraussetzungen auch ein Regelwerk, das es einzuhalten gilt, wenn man das Bürgergeld beziehen möchte:
Zuverdienstgrenze: Höhere Freibeträge beim Einkommen
Der Gesetzgeber möchte mit dem neuen Bürgergeld einen Anreiz für die Aufnahme einer Arbeit schaffen. Daher ist die bisherige Zuverdienstgrenze angehoben worden.
Bei einem Verdienst zwischen 520 und 1.000 Euro wurden die Freibeträge auf 30 Prozent angehoben. Schüler:innen sowie Studierende können jetzt bis zu 520 Euro dazuverdienen.
Was darf ich besitzen?
Karenzzeiten
Mit dem neuen Bürgergeld ist auch eine Karenzzeit für Vermögen von 12 Monaten eingeführt worden. Hier gilt, das Ersparnisse bis zu 40.000 Euro und für jede weitere Person im Haushalt 15.000 Euro, nicht angerechnet werden. Außerdem werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr vollständig berücksichtigt.
Schonvermögen
Auch jenseits der Zwei-Jahres-Schonfrist wurde das Schonvermögen erhöht. Danach bleiben bis zu 15.000 Euro pro Person geschützt, bisher waren es nur 150 Euro pro Lebensjahr.
Immobilien
Sofern du eine eigene Eigentumswohnung oder ein Haus hast, das die „angemessene Größe“ nicht überschreitet, gilt dies nicht als anrechenbares Vermögen. Dabei wird eine Eigentumswohnung mit maximal 130 m² oder ein Eigenheim mit maximal 140 m² als angemessen definiert, unabhängig von der Anzahl der Bewohner.
Sanktionen
Die bisher möglichen Sanktionen bei Melde- und Pflichtverletzungen wurden deutlich reduziert und reichen gestaffelt bis maximal 30% Abschlag auf das Bürgergeld.
Die Existenzsicherung mit dem Bürgergeld ist nur eine finanzielle Unterstützung bzw. staatliche Beihilfe von vielen, die Dir dabei helfen können in finanziell unruhigen Zeiten wieder „ruhige Nächte“ zu haben.
Über Katja und ihr Projekt AmiKi
Endet eine Beziehung mit Kindern, bleibt in dem Leben, welches man bis dahin kannte, kein Stein auf dem anderen. Zumindest in meinem Fall war dies so.
Ich bin Katja und als ehemalige Alleinerziehende habe ich meine persönlichen Erfahrungen, und die vieler Betroffener, mit über 3 Jahren Recherchearbeit verbunden und als Ergebnis nun die Website www.AmiKi.de ins Leben gerufen. Dabei steht AmiKi für „Allein(erziehend) mit Kind“.
Denn nach einer Trennung mit Kind ist man häufig mental, physisch und psychisch überlastet. Man weiß nicht, wo man zuerst anpacken soll, um das eigene Leben und das des Kindes/der Kinder in geordnete Bahnen zu bekommen:
Wohnungssuche, unklare finanzielle Situation, Arbeitssuche und passende Betreuungsmöglichkeit für das Kind/die Kinder finden, Behördengänge, häufig konfliktreiche Umgänge, Scheidung und nicht zuletzt noch den ganz normalen Alltag alleine meistern.
Genau hier setzt nun das Hilfeportal AmiKi an. Umfassend wird auf dieser Internetseite das ganze Spektrum an (finanziellen) Förderungen und Unterstützungen für Alleinerziehende strukturiert und beleuchtet.
Weit über 1000 Links führen zu Informationsseiten und gesetzlichen Grundlagen, bis hin zu Antragsformularen. Flankiert werden diese Informationen von vielen „Mutmachern“, denn Alleinerziehende sollen sich auf keinen Fall unterkriegen lassen.
Die finanzielle Grundsicherung ist sicher eines der gravierendsten Themen, die es zu lösen gilt, denn es ist ein existenzielles Bedürfnis.
Weitere Hilfestellungen findest Du auf Katjas Website www.amiki.de. AmiKi freut sich auf Deinen Besuch!
Buch-Tipp: „Alleinerziehend auf der sicheren Seite“
Für diesen 2024 erschienenen Rechts- und Finanzratgeber haben sich der Jurist Otto N. Bretzinger und die langjährige Alleinerziehende mit zwei Kindern und eigener Community Silke Wildner zusammen getan, um echte Hilfe zur Selbsthilfe und wertvolle Tipps und Tricks aufzubereiten.
In diesem Buch findest du alles, was du für euch brauchst und geht auf die echte Lebenswirklichkeit Alleinerziehender ein. Gelegentliche Dialoge zwischen den Autoren und Hinweise aus Silkes Community runden das Buch als umfassendes Nachschlagewerk ab. Juristische Sicherheit nach aktuellem deutschen Recht!
Alleinerziehend auf der sicheren Seite
Der einzige Rechts- und Finanz-Ratgeber, den du für euch brauchst von Bloggerin und Podcasterin Silke Wildner und Jurist Otto N. Bretzinger.
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