Nach einer Trennung Zeit und Geld sparen bei der Scheidung mit einer Scheidungsvereinbarung vom Notar

Geld sparen mit einer Scheidungsvereinbarung?

Eine Scheidung kann ziemlich teuer werden und lange dauern, wenn man alles über das Gericht und per Anwalt nach der Trennung regeln lässt. Aus diesem Grund hatten mein Ex-Mann und ich das Wichtigste mit einer Scheidungsvereinbarung im Vorfeld geklärt, so dass die eigentliche Scheidung dann nur 10 Minuten gedauert hat. Was eine Scheidungsvereinbarung ist und wie sich damit wirklich Zeit und Geld sparen lässt, das berichte ich hier aus eigener Erfahrung.

Was ist eine Scheidungsvereinbarung?

Ob nun Scheidungsvereinbarung oder (in Langform) Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, mit diesen Begriffen ist das gleiche gemeint. Wie der Name schon sagt, geht es hier um die gemeinsame Vereinbarung, wie bestimmte Dinge nach eurer Trennung bzw. Scheidung geregelt werden sollen und wie beispielsweise die Güter (Hausstand) und Gelder aufgeteilt werden.

Was genau mit dieser Vereinbarung geregelt wird, liegt ganz bei euch. Wichtig ist nur, dass ihr mit den festgelegten Inhalten beide unstrittig einverstanden seid. Damit eure Scheidungsvereinbarung vor Gericht dann wirklich Zeit und Geld spart, sollte sie die wichtigsten Punkte beinhalten.

Mögliche Inhalte einer solchen Vereinbarung sind:

Auch Schulden, die der eine beim anderen hat und Rückzahlungspläne lassen sich mit aufnehmen. Das geht aber nur, wenn ihr geliehenes Geld auch beide als Schulden anerkennt. Gibt es keine Dokumentation darüber fallen Geldtransfers innerhalb einer Ehe schnell unter eheliche Zuwendungen und ist somit geschenkt!

Damit du weißt, was diese Punkte bedeuten, informiere dich zunächst gründlich, was eine Scheidung für dich für Auswirkungen hat.

Eine Scheidungsvereinbarung ist der Grundstein für eine einvernehmliche Scheidung

So sparst du Geld bei einer Scheidung - mit einer Scheidungsvereinbarung vom Notar
Eine notariell beglaubigte Scheidungsvereinbarung ist eine gute Basis für eine einvernehmliche Scheidung.

Wenn ihr euch also schon vor Beginn des eigentlichen Scheidungsverfahrens klar darüber seid, wie die oben genannten Punkte bei euch geregelt werden sollen, dann ist das die beste Voraussetzung für eine Scheidungsvereinbarung und eine einvernehmliche Scheidung.

Und genau hier sind wir beim Knackpunkt: Denn wenn ihr euch nicht einigen könnt oder du Angst hast, dass die Vereinbarungen zu deinen Ungunsten ausfallen, dann verursacht eine Scheidungsvereinbarung nur Mehrkosten.

Denn hierbei geht es nicht um das, was einem nach der Scheidung rechtlich (maximal) zusteht, sondern wie ihr es untereinander regeln wollt. So haben wir in dieser Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufgrund unserer kurzen Ehe auf den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich verzichtet. Denn besonders das Aufteilen der Rentenpunkte frisst bei einer Scheidung noch einmal Zeit und Geld.

Du solltest auf die Rentenpunkte aber nicht verzichten, wenn ihr länger verheiratet wart und du in dieser Zeit weniger gearbeitet hast! Daher informiere dich selbst über die Inhalte und entscheide, was für dich sinnvoll ist.

Wo kann man eine Scheidungsvereinbarung machen?

Für unsere Vereinbarung sind wir damals direkt zu einem Notar gegangen, denn die notarielle Beurkundung gilt vor Gericht als verbindlich. Wir sind also beide gemeinsam zu einem Notar gegangen. Das ist etwas anderes als eine anwaltliche Beratung, bei der es oft ratsam ist, das jeder seinen eigenen Anwalt hat.

Ihr könnt euch für eine Scheidungsfolgenvereinbarung aber auch bei einem Anwalt gemeinsam oder getrennt beraten lassen oder euch im Internet eine Mustervorlage für eine Scheidungsvereinbarung herunterladen und ausfüllen. Beides gilt aber vor Gericht nicht als „offizielle“ Regelung, wenn es nicht noch einmal von einem Notar beglaubigt wurde.

Was kostet eine Scheidungs- und Trennungsvereinbarung?

Um Geld zu sparen, beachte bitte folgendes: Wie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird zur Berechnung der Notar-Kosten der Verfahrenswert aus der Scheidungsvereinbarung als Basis genommen.

Je mehr ihr also über diese Vereinbarung regelt, desto mehr kostet sie dann auch.

Wir haben daher nicht alles mit einfließen lassen, wohl aber die Zahlung des Kindesmindestunterhalts festschreiben lassen. Ich war dann allerdings ziemlich erstaunt, wie das in den Verfahrenswert eingeflossen ist. Denn es wurde hochgerechnet, wie viel Mindestunterhalt für beide Kinder bis zu ihrem 18. Geburtstag zu zahlen ist. Berechnet nach der damals zu Grunde liegenden Düsseldorfer Tabelle.

Die Kosten der Scheidungsvereinbarung haben wir dann 50:50 aufgeteilt. Aber auch hier möchte ich dich noch auf eine finanzielle Gefahr hinweisen: Denn wenn der andere seinen Anteil an den Notar nicht zahlt, dann stehst du komplett in der Kreide. Der Notar holt sich das Geld dann von dir, wenn der andere nicht zahlen kann. So wäre es mir fast ergangen. Daher überleg dir gut, ob du deinem Ex-Partner noch soweit vertrauen kannst. Denn mit einer Trennung fällt meist auch noch der letzte Schleier und der gute Wille ist weg.

Ablauf unserer Scheidungsvereinbarung – so viel Zeit muss sein

Damit du dir vorstellen kannst, wie viel Zeit eine Scheidungsvereinbarung in Anspruch nimmt, schildere ich hier kurz unseren Ablauf:

Nachdem wir einen Notar rausgesucht und einen Termin gemacht hatten, sind wir zu dritt – mein Ex und ich mit unserer Babytochter – dort zu einem ersten Gesprächstermin im Büro erschienen.

Bei diesem ersten Gespräch haben wir unsere Situation geschildert und was wir gerne geregelt haben möchten. Dabei hat uns der Notar sehr gut beraten und beide Seiten auf eventuelle Vor- und Nachteile hingewiesen.

Dann ist er mit uns sämtliche mögliche Inhalte durchgegangen, so dass wir die für uns nötigen Punkte erkennen, gemeinsam besprechen und festhalten konnten.

Danach hat der Notar die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung ohne unser Beisein einmal aufgesetzt und jedem zugeschickt. Fragen wurden per E-Mail oder telefonisch geklärt und Inhalte final geändert.

Beim zweiten und letzten Termin vor Ort wurde die fertige Scheidungsvereinbarung noch einmal laut vom Notar vorgelesen, anschließend von mir, meinem Ex und dem Notar unterschrieben und beglaubigt.

Für unsere Unterlagen hat jeder noch eine beglaubigte Kopie der Vereinbarung erhalten. Das war’s.

Die Macht einer Scheidungsvereinbarung

Eine Scheidungsvereinbarung ist zwar nicht gleichbedeutend mit einer gerichtlichen Vereinbarung, aber sie ist mächtig genug, um hieraus beispielsweise einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.

Wenn also einer von euch sich nicht an finanzielle Verpflichtungen hält, die ihr in der Vereinbarung festgehalten habt, dann sollte man das dem Notar melden. Denn dann kann der einen Titel aus der Scheidungsvereinbarung ausstellen.

Hinweis von Alexander (Kommentare): „Unser Notar sagte uns, dass wir zwar Umgangsrecht und Unterhalt mit vereinbaren können, das Ganze aber nicht direkt mit einem vollstreckbaren Titel belegt werden kann.“

Da ich diesen Schritt tatsächlich gemacht habe – allerdings nicht für den Unterhalt sondern eine andere finanzielle Verpflichtung, weiß ich, dass das ganz reibungslos funktioniert. Mit diesem Titel kann man dann das zuständige Amtsgericht in Kenntnis setzen und dann mit dem Vollstreckungsauftrag des Amtsgerichts einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Wichtig: Es ist das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners zuständig.

Ich hatte mich allerdings erst etwas davor gefürchtet, diesen Stein ins Rollen zu bringen. Rückblickend bin ich aber froh, es getan zu haben. Denn der Gerichtsvollzieher hatte scheinbar eine so abschreckende Wirkung, dass das Geld seitdem pünktlich gezahlt wird.

Die Scheidung mit einer Scheidungsvereinbarung

Abschließend möchte ich noch über die eigentlich Scheidung berichten. Denn durch die Scheidungsvereinbarung hatten wir ja schon das Wichtigste geklärt und so war die Scheidung ein Kinderspiel.

Da für eine einvernehmliche Scheidung nur ein Anwalt benötigt wird, hatte ich einen Anwalt beauftragt und ihn beim Scheidungstermin mit dabei. Mein Ex-Mann kam allein.

Der Richter sah sich die vorliegenden Unterlagen nur kurz durch. Dann stellte er uns die Frage, ob wir geschieden werden wollen und nach 10 Minuten war die Sache durch.

Damit hatte ich nicht gerechnet, denn aus dem Fernsehen ist man anderes „gewohnt“, und war sehr erleichtert. Die Anwalts- und Gerichtskosten lagen insgesamt im unteren dreistelligen Bereich, während die Scheidungsvereinbarung im unteren vierstelligen Bereich lag. Den Anwalt habe ich alleine bezahlt, die Kosten des Amtsgerichts haben wir beide getragen. That’s it.

P.S. Es gibt auch noch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst. Das und noch viele weitere Infos gibt es hier: „Scheidung günstig und gut vorbereiten“.

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30 Kommentare zu “Geld sparen mit einer Scheidungsvereinbarung?

  1. A sagt:

    Hallo Silke, wir haben auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar aufsetzen lassen, sind allerdings noch nicht geschieden. Wie ihr, haben auch wir auf Zugewinn- sowie Versorgungsausgleich verzichtet. Trennungsunterhalt gab es auch keinen. Unser Notar sagte uns, dass wir zwar Umgangsrecht und Unterhalt mit vereinbaren können, das ganze aber nicht direkt mit einem vollstreckbaren Titel belegt werden kann. Mit anwaltlicher Beratung habe ich daher im Nachgang beides privatschriftlich vereinbart, was im Ernstfall eine zivilrechtliche Auseinandersetzung nach sich ziehen würde.

    Die Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung hängen sehr stark vom auseinanderzusetzenden Vermögen ab. Sobald also Vermögen und vor allem eine Immobilie oder auch Autos und teurer Hausstand Bestandteil sind, dann steigen die Kosten für den Notar deutlich. Uns ereilte ein Jahr später eine böse Überraschung, da bei der jährlichen Prüfung des Notars durchs Amtsgericht, aufgefallen war, dass er zu wenig für die Immobilie angesetzt hatte und wir mussten dann nochmals fast das gleiche an Notarkosten nachzahlen. Damit waren wir fast im mittleren vierstelligen Bereich. Sollte eine der Ehepartner die Kosten nicht zahlen, dann vollstreckt der Notar diese dann selbst, da jeder eine eigene Rechnung bekommt.

    Zu den Anwalts- und Gerichtskosten hat mir mein Anwalt vorgerechnet, dass wir auch im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich landen, da für die Berechnung die letzten drei Monatsgehälter beider Ehepartner addiert werden. Davon leiten sich dann die Kosten ab, auch wenn es nichts mehr zu verhandeln gibt. Wenn man sich einigt, die Kosten 50:50 zu teilen, aber nur einer den Anwalt beauftragt, dann muss man zusehen, dass der andere auch wirklich die Kosten bezahlt. Ansonsten holt sich der Anwalt erstmal alles bei demjenigen, der ihn beauftragt hat. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt und jeder erhält auch seine eigene Rechnung.

    • Silke Wildner sagt:

      Lieber Alexander. Vielen Dank für deinen Kommentar und dass du deine Erfahrungen mit uns teilst. Besonders den Hinweis zum vollstreckbaren Titel finde ich sehr gut und werde ihn im Blogbeitrag direkt so noch mit aufnehmen. Darauf hat uns unser Notar nämlich nicht verwiesen – vielleicht hat sich hier auch rechtlich etwas geändert in der Zwischenzeit. Und ja, Immobilien mit aufzunehmen ist teuer – auch bei einer Scheidung. Daher haben wir die damals draußen gelassen und uns ohne Notar und Anwalt darüber geeinigt. Aber rechtlich sicher war das natürlich nicht und wäre jederzeit anfechtbar gewesen. Daher empfehle ich die Scheidungsvereinbarung auch nur, wenn man dem anderen noch menschlich und finanziell trauen kann.

      Liebe Grüße
      Silke

  2. Interessant, dass die Anwalts- und Gerichtskosten weniger Geld gekostet haben, als die Scheidungsvereinbarung. Ich möchte meine Ehe zeitnah auflösen lassen. Hoffentlich finde ich noch heute einen idealen Scheidungsanwalt dafür.

  3. Interessant zu wissen, dass man bei der Scheidung zu einem Notar geht, da die notarielle Beurkundung vor Gericht als verbindlich gilt. Meine Schwester muss leider auch eine Scheidung erleben und sucht auch einen Notar. Danke für den Beitrag!

  4. Jan Dijkstra sagt:

    Vielen Dank für den Erfahrungsbericht! Gut zu wissen, dass die Prozedur beim Richter selbst nur 10 Minuten gedauert hat. Ich habe ebenfalls vor, mich scheiden zu lassen. Hoffentlich habe ich bis Ende der Woche auch einen passenden Anwalt für Scheidung gefunden.

  5. Elsa Horneke sagt:

    Vielen Dank für den interessanten Beitrag! Mein Ex-Mann und ich haben uns nach einer anwaltlichen Beratung dazu entschieden, eine Scheidungsvereinbarung abzuschließen. Eine Scheidung muss nicht immer kompliziert oder überwältigend sein, solange man einen kompetenten Rechtsanwalt für Scheidungsrecht an seiner Seite hat.

    LG

  6. Nikita sagt:

    Das hast Du aber ganz toll erklärt.

    Nikita

  7. Bei der Aufteilung sollte man wirklich fair sein. Deswegen braucht man einen Anwalt für Scheidungen, der sich gut auskennt. Sonst wird man nachher über den Tisch gezogen, wenn der andere emotionsgeladen handelt.

  8. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidung. Gut zu wissen, dass eine Scheidungsvereinbarung in vielen Fällen definitiv helfen kann. Ich möchte meinen Trennungsunterhalt einklagen.

  9. Paul Trabb sagt:

    Eine Freundin möchte auch die Scheidung und hat sich einen Scheidungsanwalt genommen. Wegen der Kosten macht sie sich allerdings noch Sorgen. Gut zu wissen, dass man mit einer Scheidungsvereinbarung Geld sparen kann.

  10. clara grün sagt:

    Danke für den Beitrag. Gut zu wissen, dass ein Notar die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung aufsetzten kann. Ich und mein Mann wollen uns auch scheiden lassen und wir wussten nicht, dass es auch mit einem Notar geht.

  11. Harry sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag. Da ich mich vor Kurzem von meiner Ehefrau getrennt habe und wir beide zu dem Entschluss gekommen sind, dass eine Scheidung für uns Sinn ergibt, beschäftige ich mich nun ausführlich mit der Thematik. Da wir gemeinsame Kinder haben, interessiere ich mich insbesondere auch für Familienrecht. Zu den spezifischen Fragen, wie Unterhalt, werde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.

  12. Laura Krone sagt:

    Wir wollen uns scheiden lassen. Interessant, dass man mit einer Scheidungsvereinbarung viel Geld sparen kann. Aber der Rechtsanwalt für Scheidungsrecht wird uns nun unterstützen.

  13. Lisa sagt:

    Ich wusste nicht, dass eine Scheidung teuer werden kann. Meine Tochter überlegt, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen, und möchte nächste Woche zu ihrem Anwalt. Interessant ist, dass man im Vorfeld auch eine Scheidungsvereinbarung treffen kann. Leider hat meine Tochter das nicht gemacht

  14. Danke für diesen Beitrag und die mir vorher unbekannte Thematik zur Scheidungsvereinbarung. Ich muss mich noch dieses Jahr von meinem Mann scheiden lassen. Morgen werde ich mir einen passenden Anwalt suchen, der mich auch gut berät.

  15. Ich glaube auch, dass es Vorteile hat, wenn man gute Absprachen treffen kann, um alles zu teilen. Ein Mediator ist dann eine gute Wahl. Das scheint mir ein friedlicher Weg zu sein, der für alle Parteien und Beteiligten das Beste ist.

  16. Stefan Weber sagt:

    Danke für den Beitrag. Interessant, dass sich auch Rückzahlungspläne mit aufnehmen lassen. Ich suche aktuell einen Fachmann für Scheidungsrecht. Hoffentlich finde ich bald jemanden.

  17. Bei mir wird es nun auch ernst und die Scheidung steht im Raum. Meiner Meinung nach ist eine solche Scheidungsvereinbarung sinnvoll, damit man ganz objektiv alle Aspekte regeln kann. Ich werde das direkt mal mit meinem Anwalt für Familienrecht besprechen, um alle Möglichkeiten zu wissen. Vielen Dank für die Informationen!

  18. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidungsvereinbarung. Ich suche schon lange nach einem geeigneten Notariat. Interessant, dass eine Scheidungsvereinbarung nicht gleichbedeutend mit einer gerichtlichen Vereinbarung ist, aber mächtig genug, um hieraus beispielsweise einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.

  19. Maria sagt:

    Danke für den informativen Beitrag und gut zu wissen, in welchen Fällen eine Scheidungsvereinbarung sinnvoll ist. Es sind mittlerweile fast 3 Jahre vergangen, seitdem ich nicht mehr mit meinem Mann zusammenlebe. Ich habe die Entscheidung getroffen, mich nun bei einem Anwalt für Familienrecht scheiden zu lassen.

  20. Nils E. sagt:

    Vielen Dank für diesen Artikel zur Scheidungsvereinbarung. Gut zu wissen, dass diese teurer wird, je mehr dort geregelt werden soll. Ich werde mich an einen Experten für Familienrecht wenden und fragen, ob so eine Vereinbarung bei meiner Trennung in Betracht kommt.

  21. KIm sagt:

    Ich war bis jetzt erst einmal in einem Notariat. Damals habe ich eine Unterschriftenbeglaubigung benötigt. Ich wusste nicht, dass ein Notar auch für Scheidungsinhalte zuständig ist.

  22. Dass man mit einer Scheidungsvereinbarung Geld einsparen kann und zusätzlich viel Zeit, wusste ich nicht. Ich werde mich von meiner Frau scheiden und bin froh, diesen Beitrag vorher gefunden zu haben. Demnächst wende ich mich dafür an einen guten Anwalt für Scheidungsrecht.

  23. Detlef sagt:

    Interessant, das Vorgehen könnte wirklich Geld einsparen. Vielleicht kann man es mit seinem
    Anwalt für Scheidungen ja auch vorbesprechen bevor es zu Gericht geht. Aber ist das Verfahren teuer oder der Anwalt?

    • Silke Wildner sagt:

      Hallo Detlef, am teuersten ist das „Sich nicht einigen“. Eine Scheidungsvereinbarung setzt voraus, das sich beide Seiten einig sind. Beim Aufsetzen der Scheidungsvereinbarung wird diese Einigung niedergeschrieben. Der Notar oder Anwalt weißt lediglich noch auf Dinge hin, die man besser regeln sollte. Strittige Getrennte sollten diesen Weg daher nicht einschlagen. Viele Grüße, Silke

  24. Mein Cousin möchte sich von seiner Frau scheiden lassen. Sie haben bereits ausgiebig miteinander gesprochen und seine Frau akzeptiert diese Entscheidung. Jedoch möchte sich mein Cousin vorsichtshalber von einem Fachanwalt beraten lassen.

  25. Vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Mein Mann und ich sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns scheiden lassen möchten. Die Scheidungsvereinbarung möchten wir selbstverständlich noch klären. Hoffentlich klappt alles.

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