Das Starke Familien Gesetz öffnet den Kinderzuschlag seit dem 1. Juli 2019 für Alleinerziehende

Starke Familien Gesetz: Kinderzuschlag beantragen

Seit dem 1. Juli 2019 ist das Starke Familien Gesetz in Kraft. Alleinerziehende haben jetzt die Chance, Kinderzuschlag zu bekommen. Denn das Einkommen des Kindes (Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss) wird nur noch zu 45% angerechnet.

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Durch das vollmundig genannte „Starke Familien Gesetz“ wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet. Das Gesetz möchte Familien mit geringem Einkommen stärken. Gleichzeitig steht den Beziehern des Kinderzuschlags auch das Paket für Bildung und Teilhabe offen.

Allerdings ist mit „Familie“ oft die klassische Kernfamilie mit zwei Elternteilen gemeint. Das lässt uns Alleinerziehende die Politik immer wieder spüren. Warum erst jetzt der Kinderzuschlag für Alleinerziehende möglich ist, kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

Erst kürzlich ist mir diese Ungleichbehandlung durch das zum 1. Juli 2019 angehobene Kindergeld aufgefallen. Denn alleinerziehende Familien mit Unterhaltsvorschuss oder Hartz4 erreicht diese Erhöhung nicht, da das Kindergeld zu 100% angerechnet wird.

Kinderzuschlag für Alleinerziehende ab Juli 2019 - 185 Euro mehr durch das Starke Familien Gesetz
Maximal 185 Euro mehr im Monat – das verspricht das Starke Familien Gesetz mit dem Kinderzuschlag für jedes Kind.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist für berufstätige Eltern, die ihr Einkommen selbst erwirtschaften, aber durch die Kinder finanziell kaum über die Runden kommen.

Mit dieser im Gesetz verankerten Feinheit wird Aufstockern, die dank Niedriglöhnen zu wenig Einkommen erzielen, der Kinderzuschlag verwehrt. Egal, wie viel sie arbeiten! Denn manche Berufe bringen auch in Vollzeit nicht mehr als Hartz4 ein! Ist das fair? Auch reine Hartz4-Bezieher können keinen Kinderzuschlag erhalten.

Der Kinderzuschlag beträgt ab 1. Juli 2019 monatlich maximal 185 Euro pro Kind.

So wird die Familienkasse aufgebessert und die Gefahr gemindert, dass man nur wegen des Kindes finanziell in eine Notlage gerät. Der Staat fördert somit die Berufstätigkeit und bestärkt Eltern darin, ihr Einkommen auch zukünftig selbst zu erwirtschaften.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

  1. Du erhältst Kindergeld für dein Kind.
  2. Dein Kind ist nicht älter als 25 Jahre und unverheiratet.
  3. Das monatliche Familieneinkommen darf eine Mindesteinkommensgrenze nicht unterschreiten und die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten.
  4. Die Mindesteinkommensgrenze liegt für Alleinerziehende bei 600 Euro brutto monatlich.
  5. Die Höchsteinkommensgrenze wird individuell geprüft, Wohnkosten und die Anzahl der Kinder sind hier mitentscheidend.
  6. Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss wird zu 45% (statt bisher 50%) angerechnet.

Die Änderungen des Kinderzuschlags durch das Starke Familien Gesetz im Film:

Der Kinderzuschlag und die Änderungen durch das Starke Familien Gesetz als Erklärfilm des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)

Wie bekomme ich den Kinderzuschlag?

Den Kinderzuschlag musst du schriftlich beantragen. Zuständig sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Kinderzuschlags findest du hier.

Habe ich Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Wenn du nicht sicher bist, ob sich der Antrag auf Kinderzuschlag lohnt, dann kannst du mit dem „KiZ-Lotsen“ der Familienkasse eine erste Prüfung vornehmen: Kinderzuschlag ermitteln mit dem „KiZ-Lotse“

Der „KiZ-Lotse“ geht leider nicht ins Detail. Als Selbständige bin ich nicht sehr weit gekommen, da ich bei den Angaben zu den Einkünften direkt an die Familienkasse verwiesen wurde.

Wie bist du mit dem „KiZ-Lotsen“ klar gekommen? Schreib deine Meinung einfach in die Kommentare. Ich danke dir!

Was ist das Paket für Bildung und Teilhabe?

Wen dein Antrag auf Kinderzuschlag Erfolg hatte, dann kannst du für dein Kind auch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bekommen. Mit dieser staatlichen Beihilfe soll bedürftigen Kindern die gesellschaftliche Teilhabe und Bildung ermöglicht werden.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören: Schulmaterialien, Mittagessen in Kita oder Schule, Nachhilfe, Vereinsbeiträge und die finanzielle Förderung von Klassenfahrten und Ausflügen.

Das BuT-Paket bekommst du für dein Kind, wenn du Kinderzuschlag, Hartz4, Wohngeld, Sozialgeld / Sozialhilfe ODER Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhältst.

Für diese Beihilfe musst du auch einen Antrag stellen. Je nach Wohnort ist es das Landratsamt oder das Sozial- und Jugendamt. Beziehst du Hartz4, dann ist das JobCenter zuständig. (Quelle: Finanzplaner Alleinerziehende von Stiftung Warentest)

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Welche staatlichen Beihilfen kommen noch in Betracht?

Wenn du dich generell informieren möchtest, welche Beihilfen für dich und dein Kind möglich sind, dann kannst du dich mit dem „Info-Tool Familie“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) online informieren.

Durch ein paar Eingaben zu deiner Person und deinem Kind bewertet das Info-Tool deine Lebenssituation und gibt Hilfestellung und viele Informationen zu möglichen finanziellen Beihilfen: Info-Tool Familie

Eine Übersicht über mögliche Geldquellen für Alleinerziehende habe ich in diesem Blogbeitrag für dich zusammen gestellt: „Welches Geld steht Alleinerziehenden zu?

Mein Buchtipp:

Wen du lieber ein Buch in der Hand hast und ein gutes Nachschlagewerk suchst, dann empfehle ich dir den Finanzplaner Alleinerziehende von der Stiftung Warentest*. Hier findest du viele Antworten auf rechtliche und finanzielle Fragen, sowie staatliche Beihilfen:

Meine Rezension zum Buch findest du hier: „Finanzplaner Alleinerziehende Rezension

Starke Familien Gesetz: Das kommt noch

Das Starke Familien Gesetz tritt in mehreren Stufen in Kraft. Das hier sind die nächsten, wichtigen Termine:

Zum 1. August 2019 wird das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert. Das Schulstarterpaket wird auf 150 Euro aufgestockt und in den nächsten Jahren weiter angehoben. Die Schülerbeförderung und das Mittagessen in Kita oder Schule sind kostenlos. Bezieher des Kinderzuschlags werden zusätzlich von den Kita-Gebühren befreit. Darüber hinaus kann dein Kind Nachhilfe bekommen, auch wenn die Versetzung nicht direkt gefährdet ist. (Quelle: BMFSFJ)

Zum 1. Januar 2020 entfällt die Höchsteinkommensgrenze für den Bezug des Kinderzuschlags. Das heißt, deine Chancen steigen, den Kinderzuschlag doch noch zu erhalten. Wenn es also aktuell nicht klappt, dann lohnt sich zum 1.1.2020 ein neuer Antrag.

Und eine weitere Neuerung gibt es ab dem 1. Januar 2020. Ab diesem Zeitpunkt kannst du den Kinderzuschlag auch bekommen, wenn du mit Kinderzuschlag plus Wohngeld 100 Euro unter dem SGB II Anspruch bleibst.

Ausführliche Informationen zu den Neuerungen findest du im Blogbeitrag: „Kinderzuschlag und was sich zum 1.1.2020 ändert

Kinderzuschlag für Kinder Alleinerziehender?

Laut dem Bundesfamilienministerium soll durch das Starke Familien Gesetz der Kinderzuschlag nun auch bei den Alleinerziehenden und ihren Kindern ankommen.

Bisher konnte ich aber noch keine Alleinerziehende sprechen, die den neukonzipierten Kinderzuschlag erhält. Viele haben den Antrag gestellt. Teilweise dauert die Bearbeitung noch oder die Antragstellerin lag über der sehr undurchsichtigen Einkommenshöchstgrenze.

Zum Glück fällt diese obere Einkommensgrenze ab dem 1. Januar 2020 weg. Was das konkret bedeutet und wie viel man wirklich verdienen darf, um den Kinderzuschlag zu erhalten, das wird vom Bundesfamilienministerium (noch) nicht klar kommuniziert!

Ich hoffe bald schon die ersten positiven Rückmeldungen von Alleinerziehenden zu bekommen. Wie sind deine Erfahrungen mit dem Antrag auf Kinderzuschlag?

Komm in die Facebook Gruppe

Wenn du deine Erfahrungen zum „Starke Familien Gesetz“ mit anderen Alleinerziehenden teilen möchtest, dann komm in diese geschlossenen Facebook Gruppen:
Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas

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2 Kommentare zu “Starke Familien Gesetz: Kinderzuschlag beantragen

  1. Andrea sagt:

    Eben Antrag von Juli bewilligt bekommen, 3 Monate Diskussion! Gern mehr Infos per PN.

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