Seit Monaten wirbelt Corona unsere Pläne durcheinander und schafft neue Probleme, wo es vorher keine gab – so auch beim Elterngeld. Daher gibt es eine aktuelle Neuregelung vom Gesetzgeber, die bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist.
Alles anders als geplant im Corona-Jahr
Aufmerksam geworden bin ich auf die aktuelle Problematik beim Elterngeld durch unsere Podcast-Folge „Alleinerziehend mit Baby“ von Das AE-Team.
Denn alleinerziehend mit Baby zu sein, trifft leider sehr, sehr viele Elternteile – zumeist Frauen. Das bestätigt auch meine kleine Umfrage bei Instagram:
Und so trifft es dieses Jahr frisch getrennte oder in der Schwangerschaft verlassene Mütter besonders hart, wenn die im Vorfeld lange und oft gut durchdachte Arbeits- und Finanzsituation mit Baby zusätzlich durch Corona komplett ins Wanken gerät.
Denn die Arbeitswelt wird momentan ganz schön durchgerüttelt. Was gestern noch ein sicherer Job war, ist heute vielleicht nur noch eine Kurzarbeitsstelle oder unterliegt einem Berufsverbot. Da bliebe vom eingeplanten Elterngeld nicht mehr viel übrig.
Damit nun aber keine Nachteile durch die aktuelle Lage entstehen, sind diese vorübergehenden Regelungen von Bundesrat und Bundestag gebilligt worden:
Neue Regelungen beim Elterngeld 2020
Die nachfolgenden Regelungen gelten für Eltern und Alleinerziehende und sind auf den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 begrenzt:
1. Verschiebung des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat des Kindes
Wer in einem systemrelevanten Beruf bzw. in einer entsprechenden Branche arbeitet, soll seine Elterngeld-Monate verschieben können. Bisher konnte man nur bis zum 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld beziehen, aber das ändert sich nun temporär. Grund wird der eventuell größere Bedarf an deiner Arbeitskraft sein.
Daher kannst du die noch nicht genommenen Monate bis spätestens Juni 2021 schieben. Diese verschobenen Monate verringern bei einem weiteren Baby auch nicht die Höhe des Elterngeldes.
Aber Achtung: Der Knackpunkt ist hier das Wort „systemrelevant“! Nicht systemrelevante Berufstätige sind hiervon scheinbar ausgenommen – egal wie deren Arbeitssituation durch Corona aktuell aussieht!
2. Was passiert bei der Elterngeld-Berechnung mit Einkommensersatzleistungen?
Diese Frage stellen sich bestimmt viele, die momentan ein Kind erwarten und Angst haben durch beispielsweise Kurzarbeitergeld weniger Elterngeld zu bekommen. Die gute Nachricht: Dem ist NICHT so! Du kannst diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes rauslassen.
Solltest du schon Elterngeld bekommen, dann reduzieren die Einkommensersatzleistungen, die durch Corona entstanden sind, die Höhe deines Elterngeldes nicht.
Selbständige haben hier aber meines Erachtens nach in den sauren Apfel zu beißen, denn Verdienstausfälle durch Corona werden in der Neuregelung nicht erwähnt! Kann man nur hoffen, dass es ein Bundes-Töpfchen gibt, dass deine entstandenen Schäden auffängt. Das Infoportal zum IfSG ist einen Besuch wert.
3. Partnerschaftsbonus
Dieser Punkt ist für Alleinerziehende vermutlich weniger wichtig, er sei der Vollständigkeit halber aber genannt:
Der Partnerschaftsbonus fördert bei Eltern die parallele Teilzeit und soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden, falls Eltern durch Corona anders als geplant mehr oder weniger arbeiten.
Weitere Infos zur Neuregelung des Elterngeldes durch Corona
Diese und weitere Infos zum Elterngeld findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ)
Hier findest du auch ein Broschüre zum Thema „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ zum Bestellen, Runterladen oder Vorlesen lassen.
Das sagt die Bundesfamilienministerin zum Corona Elterngeld
„Trotz Corona-Krise müssen sich Eltern und die, die es demnächst werden, keine Sorgen ums Elterngeld machen. Es ist krisenfest. Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen. (…) Mit dem krisenfesten Elterngeld, dem Notfall-Kinderzuschlag, dem Kurzarbeitergeld und den Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz unternehmen wir viel, um die wirtschaftliche Stabilität unsere Familien zu sichern.“Dr. Franziska Giffey
Wieso ist der Doktor-Titel bei Frau Giffey durchgestrichen?
Falls du es nicht mitbekommen hast: Seit letztem Jahr werden immer wieder Plagiatsvorwürfe zu Frau Giffeys Doktorarbeit laut – und scheinbar zurecht, wie man der Tagesschau vom 13.11.2020 entnehmen kann.
Statt nun aber ihren Schwindel mit allen Konsequenzen zuzugeben und zurückzutreten, hat Frau Giffey lediglich dieser Tage darauf verzichtet, ihren Doktortitel weiter zu führen. Also ist wohl was Wahres dran.
Aber reicht das? In meinen Augen nicht! Denn was ist das für eine Vorbildfunktion? Erst Schummeln und dann einfach so „Schwamm drüber“ und die Sache unter den Tisch fallen lassen? Was ist das für eine Doppelmoral?
Nein, das geht nicht. Zumal die Bürger derzeit immer mehr das Vertrauen in die Politiker verlieren. Daher nehmen Sie ihren Hut, Frau Giffey und stehen Sie zu ihrer Fehlleistung. Schließlich haben Sie selbst gesagt, dass sie zurücktreten, sollte ihnen der Doktortitel aberkannt werden! (Quelle)
Weitere Blogbeiträge zum Elterngeld, Corona und Frau Giffey
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