Die Zahlen der Düsseldorfer Tabelle mit dem veränderten Zahlbetrag ab Juli 2019 ist da.
Update: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag findest du hier.
Mehr Kindergeld, weniger Unterhalt
Zum 1. Juli 2019 wird das Kindergeld pro Kind um 10 Euro erhöht. Dadurch ändert sich der Zahlbetrag des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle 2019.
Kindergeld ab 1. Juli 2019:
- 204 Euro für das 1. und 2. Kind
- 210 Euro für das 3. Kind
- 235 Euro ab dem 4. Kind
Was ist ein Zahlbetrag?
Der Zahlbetrag gibt die Höhe des Kindesunterhalts an, den du vom anderen Elternteil überwiesen bekommst. Vorausgesetzt du bist alleinerziehend und der Ex-Partner zahlt.
Für den Zahlbetrag wird das halbe Kindergeld vom angegebenen Wert aus der Düsseldorfer Tabelle 2019 abgezogen. Bei „Kindern“ ab 18 Jahren kann auch das ganze Kindergeld abgezogen werden. Warum das so ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen!
Was die Erhöhung des Kindergeldes für den Unterhalt deines Kindes bedeutet, kannst du in der Tabelle ablesen. Der Wert der Düsseldorfer Tabelle ist vorne in Schwarz zu sehen, dahinter folgen die Zahlbeträge gestaffelt nach Kindern:
Der Unterhaltsvorschuss sinkt zum 1. Juli 2019
Der Unterhaltsvorschuss basiert auf der Düsseldorfer Tabelle 2019. Die Berechnung ist hier Kindesmindestunterhalt (1. Zeile in der Tabelle) MINUS ganzes Kindergeld. Leider!
Da das Kindergeld ab 1. Juli 2019 um 10 Euro steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss um 10 Euro!
Mehr Informationen hierzu findest du im Blogbeitrag „Unterhaltsvorschuss und seine Besonderheiten“.
Basiswissen Düsseldorfer Tabelle
- Nicht jedes Kind bekommt gleich viel Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und nimmt als Ausgangsbasis das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind bzw. die Kinder nicht überwiegend leben. Auch das Alter des Kindes spielt eine Rolle bei der Berechnung.
- Deine eigenen Einkünfte spielen bei der Berechnung keine Rolle, selbst wenn du mehr verdienen solltest als der unterhaltspflichtige Elternteil.
- Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern nur eine Zahlungsempfehlung, an die sich die Gerichte als Maßstab halten. Das liegt daran, dass die Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf kommt und mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmt ist.
Kindesunterhalt beim Wechselmodell?
Solltest du dich mit deinem Ex-Partner für die Kinderbetreuung auf das Wechselmodell geeinigt haben, dann ist es nicht so, dass sich eure Zahlungspflichten gegenseitig aufheben. Vielmehr seid ihr beide dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig. Dazu werden eure beiden Einkommen als Grundlage genommen und der Unterhalt berechnet. Der der mehr verdient, zahlt dann meist die Differenz, da die Zahlungspflichten miteinander verrechnet werden können. Mehr dazu findest du hier.
Buch-Tipp: „Alleinerziehend auf der sicheren Seite“
Für diesen 2024 erschienenen Rechts- und Finanzratgeber haben sich der Jurist Otto N. Bretzinger und die langjährige Alleinerziehende mit zwei Kindern und eigener Community Silke Wildner zusammen getan, um echte Hilfe zur Selbsthilfe und wertvolle Tipps und Tricks aufzubereiten.
In diesem Buch findest du alles, was du für euch brauchst und geht auf die echte Lebenswirklichkeit Alleinerziehender ein. Gelegentliche Dialoge zwischen den Autoren und Hinweise aus Silkes Community runden das Buch als umfassendes Nachschlagewerk ab. Juristische Sicherheit nach aktuellem deutschen Recht!
Alleinerziehend auf der sicheren Seite
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Grundlagen-Wissen zum Einkommen nach Düsseldorfer Tabelle
Festes Beschäftigungsverhältnis:
Klare finanzielle Verhältnisse!
Ist der Ex-Partner in einem oder mehreren festen Beschäftigungsverhältnissen, dann hat er einen monatlichen Lohnnachweis. Diesen kannst du dir vorlegen lassen, wenn du dir nicht ganz sicher bist, wie hoch sein Einkommen ist. Von dem dort aufgeführten Nettogehalt musst du nochmal 5% als Pauschalbetrag abziehen. Das ergibt dann in etwa das der Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegte Nettoeinkommen. Im Einzelfall sind noch weitere Abzüge möglich. Mehr dazu erfährst du hier.
Unstetes Beschäftigungsverhältnis:
Mangelfallberechnung und der Unterhaltsvorschuss
Ist der andere Elternteil nicht langfristig in einem Job angestellt oder hält sich mit vielen kleinen Jobs über Wasser, dann kann es passieren, dass er zu wenig Geld hat, um den Kindermindestunterhalt zahlen zu können. 1.080 Euro wird dem Ex-Partner als Selbstbehalt zugestanden, um sein eigenes Leben zu finanzieren. In diesem Fall kommt es zu einer Mangelfall-Berechung. Dadurch muss er nicht den vollen Mindestunterhalt bezahlen, sondern nur so viel, wie nach Abzug des Selbstbehalts übrig ist.
Damit dich diese wirtschaftlich prekäre Lage nicht mit in die Tiefe reißt, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Mehr zum Unterhaltsvorschuss sowie einen kurzen Film dazu findest du in meinen Blogbeitrag „Welches Geld steht Alleinerziehenden zu?“
Arbeitslos:
Gar kein eigenes Einkommen
Wie heißt es so schön, einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen. Wer arbeitslos ist, der hat kein Einkommen, dass in der Düsseldorfer Tabelle abgebildet wird. Sollte er dennoch Einnahmen haben, steht ihm ein Selbstbehalt von 880 Euro zu, wenn er nicht erwerbstätig ist.
In diesem Fall solltest du Unterhaltsvorschuss beantragen. Dank einer Neuregelung 2017 kannst du den Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bekommen. Mehr dazu in meinem Blogbeitrag „Welches Geld steht Alleinerziehenden zu?“
Selbständige Ehepartner:
Geregeltes monatliches Einkommen = Fehlanzeige!
Ist der ehemalige Partner beruflich selbständig oder bezieht sein Einkommen aus passiven Geldquellen (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Verpachtungen), dann ist es gar nicht so einfach, das exakte monatliche Einkommen herauszufinden. Oft können das die Verdiener selbst nicht so genau sagen, da es Schwankungen unterworfen ist und nicht von Monat zu Monat gleich hoch ist.
Ein Hinweis an dieser Stelle: Selbständige können auch ganz einfach ihre Einkünfte klein rechnen, in dem sie urplötzlich ganz viel in die Firma investieren.
Hier hilft der Gang zum Anwalt, denn an dieser Stelle kann dir auch das Jugendamt nicht weiterhelfen. Oder ihr einigt euch auf einen monatlichen Zahlbetrag. Was es da für Möglichkeiten gibt, steht in meinem Blogbeitrag „Kindesunterhalt regeln – auch ohne Anwalt„
Keine Angst vor horrenden Anwaltskosten!
Wenn du selbst keine großen finanziellen Rücklagen hast und wenig Einkommen, dann kann dein Anwalt eine kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein beantragen. Genaueres erfährst du beim Anwalt.
Wenn sich die Einnahmen beim Zahlungspflichtigen ändern
Wenn du das Gefühl hast, die Einnahmen haben sich bei deinem Ex-Partner geändert oder er hat einen Karriere-Sprung hingelegt, dann kannst du alle 2 Jahre Auskunft zum Einkommen verlangen. Ergibt sich eine Veränderung, dann muss sich auch der Kindesunterhalt ändern. Hast du einen Titel zum Kindesunterhalt, dann lass diesen abändern.
Eine Abänderung ist aber auch vor Ablauf der 2 Jahre möglich, wenn es offensichtlich ist, dass dein Ex wesentlich mehr verdient. Die 2-Jahres-Frist gilt nur für die Auskunft, nicht für die Abänderung! (Quelle: Finanzplaner Alleinerziehende)
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