Es ist wieder soweit: Zum 1. Januar 2021 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle. Im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle von 2020 steigen sowohl für minderjährige Kinder als auch für Volljährige die Bedarfssätze im zweistelligen Bereich! Auch das Kindergeld und die Kinderfreibeträge werden 2021 erhöht.
Update: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag findest du hier.
Wie viel Geld bekommt mein Kind?
Was das genau für den auszuzahlenden Kindesunterhalt (Zahlbetrag) ab 1.1.2021 heißt, kannst du direkt in der unten stehenden Tabelle ablesen. Der neue Bedarfssatz aus der Düsseldorfer Tabelle 2021 ist in der entsprechenden Altersspalte ganz vorne in Schwarz abzulesen, dahinter folgen die Zahlbeträge je nach Kindergeld.
Mein Tipp: Download funktioniert ganz einfach per Klick auf die Tabelle!
Tipp: Hier geht es zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2023 inklusive der Zahlbeträge
Was ist der Zahlbetrag nach Düsseldorfer Tabelle?
Der Zahlbetrag gibt die Höhe des Kindesunterhalts an, den du vom zahlungspflichtigen Elternteil überwiesen bekommst. Vorausgesetzt du bist alleinerziehend und der Kindsvater oder die Kindsmutter zahlt den Kindesunterhalt.
Für den Zahlbetrag wird das halbe Kindergeld vom angegebenen Wert aus der Düsseldorfer Tabelle 2021 abgezogen. Bei „Kindern“ ab 18 Jahren kann das ganze Kindergeld abgezogen werden. Warum das so ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen!
Kindergeld (ab 1. Januar 2021):
- 219 Euro für das 1. und 2. Kind
- 225 Euro für das 3. Kind
- 250 Euro ab dem 4. Kind
Quelle: Bundesregierung
Nachtrag zu den über 18-Jährigen: Der VAMV hat sich gemeldet und mir folgendes mitgeteilt: „Deine Frage, warum das Kindergeld bei volljährigen Kindern ganz vom Unterhalt abgezogen wird, können wir dir beantworten: Es hat etwas mit der Gleichwertigkeit von Betreuung und Barunterhaltspflicht zu tun. 18-jährige müssen laut Gesetz nicht mehr betreut werden, deshalb sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.“ Lieben Dank dafür!
Weitere Anmerkung: Birgit hat mich in den Kommentaren zu diesem Beitrag wissen lassen, dass bei Kinder ab 18 Jahren nicht nur der Grundsatz gilt, dass beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, sondern auch der Stand der Ausbildung wichtig ist.
Studiert das Kind, hat Bafög oder einen Werkvertrag-Nebenjob? Wohnt es noch bei einem Elternteil? Oder hat es eine berufliche Ausbildung angetreten (Lehrvertrag mit Unterteilung der Einkommenshöhe je Lehrjahr)? Je nachdem wird das Einkommen anteilig oder ganz in Abzug gebracht. Vielen Dank, liebe Birgit für diese zusätzlichen Infos.
Der Unterhaltsvorschuss steigt wieder
Ab dem 1. Januar 2021 steigt auch der Unterhaltsvorschuss mit der Düsseldorfer Tabelle 2021 an.
Denn der Unterhaltsvorschuss basiert ebenfalls auf der Düsseldorfer Tabelle. Die Berechnung ist hier Kindesmindestunterhalt (1. Zeile in der Tabelle) minus GANZES Kindergeld. Leider!
Der Unterhaltsvorschuss ab 1.1.2021 sieht so aus:
- 174 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren
- 232 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren
- 309 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren
Quelle: Familienportal des Bundesministeriums
„Kinder“ ab 18 Jahren werden in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt, aber nicht beim Unterhaltsvorschuss berücksichtigt. Hier ist ab dem 18. Geburtstag deines Kindes Schluss.
Aber nicht jedes Kind ist dann schon in der Lage sein eigenes Geld zu verdienen und befindet sich wohlmöglich noch in der Schule, Ausbildung oder im Studium. Das ist ein großer Nachteil gegenüber dem regulären Kindesunterhalt!
Mehr Informationen hierzu findest du im Blogbeitrag „Unterhaltsvorschuss und seine Besonderheiten“.
Der Selbstbehalt bleibt
Ab Januar 2021 wird im Gegensatz zu 2020 der Selbstbehalt nicht erhöht. Der Zahlungspflichtige darf weiterhin 960 Euro bzw. 1160 Euro von seinen Einkünften für sich behalten. (Die niedrigere Zahl bezieht sich auf nicht erwerbstätige Zahlungspflichtige und die höhere Zahl auf Erwerbstätige.)
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt wird auch „notwendiger Eigenbedarf“ genannt und sichert für den Zahlenden die eigenen Lebenshaltungskosten ab.
Der Selbstbehalt ist ein geschützter Raum. Dieses Geld steht dem Zahlungspflichtigen zu und kann nicht angefochten werden. Daher kann es dazu kommen, dass dein Kind weniger Unterhalt bekommt, als ihm laut Düsseldorfer Tabelle zusteht. (Siehe Mangelfall-Berechnung weiter unten)
Basiswissen Düsseldorfer Tabelle
- Nicht jedes Kind bekommt gleich viel Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und nimmt als Ausgangsbasis das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind bzw. die Kinder nicht überwiegend leben. Auch das Alter des Kindes spielt eine Rolle bei der Berechnung.
- Deine eigenen Einkünfte spielen bei der Berechnung keine Rolle, selbst wenn du mehr verdienen solltest als der unterhaltspflichtige Elternteil.
- Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern nur eine Zahlungsempfehlung, an die sich die Gerichte als Maßstab halten. Das liegt daran, dass die Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf kommt und mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmt ist.
Hinweis: Für besondere Feinheiten lohnt sich ein Blick in die Ursprungsdatei der Düsseldorfer Tabelle 2021 (PDF) und dort ins „Kleingedruckte“.
Anmerkung: Susan hat mich über die Kommentare unter diesem Beitrag darauf hingewiesen, dass der Unterhaltspflichtige in eine höhere Gehaltsklasse der Düsseldorfer Tabelle gestuft wird, wenn er nur für eine Person Unterhalt zahlt. Denn die Düsseldorfer Tabelle „weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.“ Das kann man so im „Kleingedruckten“ zur Tabelle nachlesen 😉 Lieben Dank, Susan für diese Zusatz-Infos!
Kindesunterhalt beim Wechselmodell?
Solltest du dich mit deinem Ex-Partner für die Kinderbetreuung auf das Wechselmodell geeinigt haben, dann ist es nicht so, dass sich eure Zahlungspflichten gegenseitig aufheben. Vielmehr seid ihr beide dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig.
Dazu werden eure beiden Einkommen als Grundlage genommen und der Unterhalt berechnet. Derjenige der mehr verdient, zahlt dann meist die Differenz, da die Zahlungspflichten miteinander verrechnet werden können. Mehr dazu findest du hier.
Einkommensverhältnisse und die Düsseldorfer Tabelle
Festes Beschäftigungsverhältnis: Klare finanzielle Verhältnisse!
Ist der Ex-Partner in einem oder mehreren festen Beschäftigungsverhältnissen, dann hat er einen monatlichen Lohnnachweis. Diesen kannst du dir vorlegen lassen, wenn du dir nicht ganz sicher bist, wie hoch sein Einkommen ist.
Von dem dort aufgeführten Nettogehalt musst du nochmal 5% als Pauschalbetrag abziehen. Das ergibt dann in etwa das der Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegte Nettoeinkommen. Im Einzelfall sind noch weitere Abzüge möglich. Mehr dazu erfährst du hier.
Mangelfall-Berechnung und Unterhaltsvorschuss
Ist der andere Elternteil knapp bei Kasse, dann kann es passieren, dass er zu wenig Geld hat, um den Kindesmindestunterhalt zahlen zu können. 1160 Euro wird dem zahlungspflichtigen Elternteil als Selbstbehalt zugestanden, um sein eigenes Leben zu finanzieren.
In diesem Fall kommt es zu einer Mangelfall-Berechung. Dadurch muss er nicht den vollen Mindestunterhalt bezahlen, sondern nur so viel, wie nach Abzug des Selbstbehalts übrig ist. Damit dich diese wirtschaftlich prekäre Lage nicht mit in die Tiefe reißt, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen.
Arbeitslos: Gar kein eigenes Einkommen
Wie heißt es so schön: Einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen. Wer arbeitslos ist, der hat kein Einkommen, dass in der Düsseldorfer Tabelle abgebildet wird. Sollte derjenige dennoch Einnahmen haben, steht ihm ein Selbstbehalt von 960 Euro zu.
In diesem Fall solltest du Unterhaltsvorschuss beantragen. Dank einer Neuregelung von 2017 kannst du den Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bekommen.
Weitere finanzielle Beihilfen findest du im Blogbeitrag „Welches Geld steht Alleinerziehenden zu?“
Selbständige Ehepartner: Geregeltes monatliches Einkommen = Fehlanzeige!
Ist der ehemalige Partner beruflich selbständig oder bezieht sein Einkommen aus passiven Geldquellen (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Verpachtungen), dann ist es gar nicht so einfach, das exakte monatliche Einkommen herauszufinden. Oft können das die Verdiener selbst nicht so genau sagen, da es Schwankungen unterworfen ist und nicht von Monat zu Monat gleich hoch ist.
Ein wichtiger Hinweis: Selbständige können auch ganz einfach ihre Einkünfte klein rechnen, in dem sie urplötzlich ganz viel in die Firma investieren.
Hier hilft der Gang zum Anwalt, denn an dieser Stelle kann dir auch das Jugendamt nicht weiterhelfen. Oder ihr einigt euch auf einen monatlichen Zahlbetrag. Was es da für Möglichkeiten gibt, steht in meinem Blogbeitrag „Kindesunterhalt regeln – auch ohne Anwalt“
Keine Angst vor horrenden Anwaltskosten!
Wenn du selbst keine großen finanziellen Rücklagen hast und wenig Einkommen, dann kann dein Anwalt eine kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein beantragen. Genaueres erfährst du beim Anwalt.
Wenn sich die Einnahmen beim Zahlungspflichtigen ändern
Wenn du das Gefühl hast, die Einnahmen haben sich bei deinem Ex-Partner geändert oder er hat einen Karriere-Sprung hingelegt, dann kannst du alle 2 Jahre Auskunft zum Einkommen verlangen. Ergibt sich eine Veränderung, dann muss sich auch der Kindesunterhalt ändern. Hast du einen Titel zum Kindesunterhalt, dann lass diesen abändern.
Eine Abänderung ist aber auch vor Ablauf der 2 Jahre möglich, wenn es offensichtlich ist, dass dein Ex wesentlich mehr verdient. Die 2-Jahres-Frist gilt nur für die Auskunft, nicht für die Abänderung! (Quelle: Finanzplaner Alleinerziehende*)
Wer informiert den Zahlungspflichtigen?
Diese Frage bekomme ich immer wieder gerne gestellt, wenn sich das Kindergeld oder die Düsseldorfer Tabelle und somit der Zahlbetrag ändert. Da die Zahlung des Kindesunterhalts in der Pflicht des Elternteils liegt, bei dem das Kind nicht überwiegend wohnt, sollte sich dieser auch entsprechend informieren und die Überweisungen selbständig abändern.
Theoretisch! In der Praxis sieht das oft anders aus. Daher habe ich mir angewöhnt, Änderungen an meinen Ex-Mann zum Zahlbetrag einfach per E-Mail mit der Verlinkung auf die Informationsquelle weiterzuleiten.
Wenn ihr den Kindesunterhalt über das Jugendamt geregelt bzw. du eine Beistandschaft dort eingerichtet hast, dann informiert das Jugendamt den Zahlungspflichtigen vorab per Brief.
Weitere Steuervergünstigungen 2021
Neben den oben aufgezählten Veränderungen für 2021 gibt es noch weitere erwähnenswerte steuerliche Vergünstigungen (Quelle: Bundesregierung):
- Der Kinderfreibetrag steigt auf 8388 Euro.
- Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls schrittweise an. 2022 sind es dann 9.984 Euro pro Jahr auf die keine Lohnsteuer gezahlt werden muss.
- Und nicht zu vergessen: Durch die Corona-Krise stieg der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für 2020 und 2021 auf 4008 Euro/Jahr an. (Quelle: Bundesfamilienministerium)
Im Spiegel munkelt man sogar, dass dieser steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dauerhaft so hoch bleiben soll.
Weitere finanzielle Änderungen ab 2021 für Familien findest du hier
Kennst du schon unseren Podcast „Das AE-Team“ für Alleinerziehende?
Wer hinter dem AE-Team steckt und welche weiteren Folgen es von diesem Podcast gibt, das erfährst du hier: „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“.
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Ich bin seit einem Jahr alleinerziehend. Es gibt für meine Kinder eine dynamische Urkunde vom Jugendamt über den Unterhalt. Muss ich tätig werden also mich z. B. beim Jugendamt melden damit der Unterhalt an die neue Düsseldorfer Tabelle angepasst wird? Oder wird mein Mann automatisch informiert dass der Unterhalt steigt?
Liebe Ariane. Vielen Dank für deine Nachricht. Wenn der Unterhalt über das Jugendamt läuft, dann wird er vom Jugendamt auch benachrichtigt. Am besten fragst du in deinem zuständigen Jugendamt einmal nach, wie das in eurem Fall geregelt ist. Grundsätzlich muss sich eigentlich der Zahlungspflichtige informieren und den Unterhalt anpassen. In der Realität geschieht das aber leider zu selten. Alles Liebe und Grüße, Silke
Der Titel sagt aus, was der Unterhaltspflichtige zu zahlen hat. Eine Anpassung ist dann nicht mehr möglich, es sei denn, das Einkommen ändert sich um mindestens 10 %. Das muss man dann jedoch gerichtlich „einklagen“. Hat man einen Titel, zahlt derjenige, meistens der Vater diesen Satz und muss sich weder ans Jugendamt wenden noch sonst was. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, aber kein Gesetz. Das Jugendamt wird ihm auch nicht anschreiben diesbezüglich. Warum auch? Wie sollen die das nachvollziehen (man bedenke wie viele Titel es gibt)? Die Mutter wollte einen Titel und nun hat sie ihn, ansonsten kann man aller 2 Jahre die Einkommensverhältnisse anfordern (lassen). Ich war selber alleinerziehend, Jahre und hatte auch einen Titel und mal ehrlich, jedes Jahr wegen ein paar Euro immer und immer wieder Stress zu machen, ist schon arg traurig. Ich habe das nicht gemacht, ich habe mein Geld immer pünktlich bekommen, er hat die Kids regelmässig genommen und ist auch in Urlaub mit ihnen gefahren. Ich finde irgendwo ist mal gut. Ich sehe das momentan bei meinem Freund, welcher noch Unterhalt zahlen muss. Die Raffgier mancher, per Zuruf, du musst nun 19,50 Euro mehr zahlen, kaum hat das Jahr begonnen, per WhatsApp ist schon echt traurig 🙁
@Ich
Das stimmt so nicht. Eine Anpassung ist natürlich auch dann noch möglich! Nur muß der Vater dann eben den neuen Titel unterschreiben.
Das was Ariane hat, ist ein dynamischer Titel, das heißt er steigt jedes Jahr mit der Düsseldorfer Tabelle an. Darum dynamisch.
Ich habe auch jahrelang auf die Erhöhung vom Unterhalt verzichtet, da ich mit ALG2 aufgestockt habe, wäre das Geld eh nicht bei uns angekommen. Der Auszahlungsbetrag vom Jobcenter wäre dann einfach weniger geworden.
Mein Exmann verdient mittlerweile auch einiges mehr, als noch zur Scheidung. Ich habe den %-Rang nicht anpassen lassen. Er wäre eigentlich eh schon eine Stufe höher, bei der ursprünglichen Berechnung war er für 2 Leute Barunterhaltspflichtig (mein Trennungsunterhalt + Tochter).
Keine Ahnung, aber ich denke statt 110% müsste er mittlerweile locker 120 oder 125% bezahlen.
Wir kommen mit dem Geld das ich verdiene und dem Unterhalt irgendwie rum, seit diesem Monat bekommen wir sogar Wohngeld, nix mehr Unterstützung vom Jobcenter!
Darauf bin ich echt stolz.
Ja, der Unterhalt kommt pünktlich, er fährt mit ihr manchmal auch ein paar Tage weg.
Aber im Geschäft ist er definitiv nicht derjenige, der auf eine Gehaltserhöhung verzichten würde.
Und die von dir angesprochenen 19,50 sind für meine Tochter und mich 3-4 Tage Lebensmittel!
Ich finde es traurig, das Männer nach einer Trennung die Verantwortung nicht mehr übernehmen wollen. Beim Spaß haben und Kinder zeugen sind sie meist schnell dabei, der Rest bleibt dann zu oft bei der Frau hängen.
Meiner nimmt sie noch nicht einmal die halben Ferien, ich muß unterm Jahr immer Überstunden machen und meinen Urlaub auf die Ferien legen, weil er wohl kein Problem damit hat, das seine Tochter die halben Ferien allein daheim rum hockt… Er fliegt dann lieber mit seiner Freundin 3x im Jahr nach Ägypten oder sonstwo in den Urlaub, es sei ihnen gegönnt! Aber dann kann er seinem Kind auch wenigstens anstandshalber den vollen Barunterhalt bezahlen…
Hallo! Vielleicht wäre es noch wichtig zu wissen, daß der Unterhaltspflichtige in eine höhere Gehaltsklasse der Düsseldorfer Tabelle gestuft wird, wenn er nur für eine Person Unterhalt zahlt (also nur ein Kind hat und nicht noch für Ex-Partner oder so zahlt). Das bedeutet, daß Alleinerziehende für ihr Kind etwas mehr Unterhalt verlangen können, wenn sie nur ein Kind mit dem Unterhaltspflichtigen haben. Selbst die paar Euro mehr können eine große Erleichterung bedeuten, da Alleinerziehende oft arm sind. Die D. Tabelle geht immer davon aus, daß für zwei Personen Unterhalt gezahlt wird. Deshalb die Höherstufung bei nur einem Kind bzw. einer Person, für die gezahlt wird. Diese Information wird meist verschwiegen, ist mir aber von einer Fachanwältin für Familienrecht bestätigt worden.
Liebe Grüße, S. Grader
Liebe Susan, herzlichen Dank für diesen Hinweis. Ich werde ihn in den kommenden Tagen in den Blogbeitrag einarbeiten, damit dieses Wissen weiter verbreitet wird. Liebe Grüße, Silke
Guten Morgen,
Die einzelnen Punkte sind sehr gut aufgelistet. Was jedoch fehlt ist der Teil für 18+. Hier gilt nicht nur der Grundsatz beide Elternteile sind unterhaltspflichtig sondern auch die Frage des Stands der Ausbildung. Studieren die Kinder und haben sie Bafög oder einen Werkvertrag-Nebenjob? Wohnen sie noch beim Elternteil? Oder haben sie eine berufliche Ausbildung angetreten- Lehrvertrag (hier noch die Unterteilung der Einkommenshöhe je Lehrjahr)? Je nachdem wird das Einkommen anteilig oder ganz in Abzug gebracht. Eben dies ist sehr schwer in den Medien zu finden und einen Anwalt, welcher sich die Zeit nimmt zu finden- na ja.
Beste Grüße
Birgit
Liebe Birgit,
vielen lieben Dank für deinen Hinweis. Ich werde ihn in die Auflistung demnächst noch mit aufnehmen, dann ist er für jeden nachlesbar.
Liebe Grüße, Silke
hy! wie wird das Zahlbetrag überhaupt zusammengerechnet?
z.B. Kind 14 Jahre alt, ich Zahle 418,50 an Jugendamt (D.Tabelle 528 minus „Meine“ Hälfte Kindergeld)
Meine Ex kriegt von Jugendamt 309 Euro und 219 Kindergeld. (=528)
also ich Zahle die Hälfte Kindergeld noch dazu?
Hallo Karl. Am einfachsten ist es, wenn du das für euch zuständige Jugendamt direkt anfragst, wie sich in eurem Fall der Unterhalt zusammenrechnet. Mich wundert in deiner Darstellung, dass du 418,50 Euro an das Jugendamt bezahlst und davon nur 309 Euro weitergegeben werden. Das Kindergeld kommt ja nicht vom Jugendamt. Das ist ja eine Einzahl-Auszahl-Differenz von über hundert Euro. Wenn du eine Info hierzu hast, freue ich mich, wenn du sie hier für alle einmal in die Kommentare schreibst. Vielen Dank und Grüße, Silke
Ich vermisse in der neuen Tabelle den Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Rentner, wie in meinem Fall für zwei Kinder. Ist der nun von 880.-€ auf 960.-€ gestiegen, also wie bei einem Nichterwerbstätigen?
Hallo Christian, wie der Selbstbehalt bei unterhaltspflichtigen Rentnern geregelt ist, weiß ich nicht. Schau dich doch mal auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf um. Viele Grüße, Silke
Hallo, mein Mann und ich haben ein gemeinsames Kind, das dieses Jahr 12 wird. Desweiteren bezahlt er noch für seine Tochter, welche 20 Jahre alt wird, monatlich Unterhalt. Sie hat die Lehre abgebrochen und lebt noch bei ihrer Mutter, welche Hartz 4 bezieht. Muss mein Mann weiterhin Unterhalt bezahlen und wie wird unser gemeinsames Kind unterhaltstechnisch gestellt. Viele Grüße
Liebe Heike. Soweit ich weiß, ist jedes Elternteil verpflichtet eine Ausbildung des Kindes mitzufinanzieren, wenn es kein oder zu wenig eigenes Geld verdient. Wie es sich mit einer abgebrochenen Lehre verhält, weiß ich leider nicht. Wenn du magst, komm in die Facebook Gruppe Gut alleinerziehend und stell dort deine Frage noch einmal. Bei knapp 5000 Frauen dort, denke ich, dass eine die Antwort weiß. Liebe Grüße, Silke
„Denn der Unterhaltsvorschuss basiert ebenfalls auf der Düsseldorfer Tabelle. Die Berechnung ist hier Kindesmindestunterhalt (1. Zeile in der Tabelle) minus GANZES Kindergeld. Leider!“
Hallo 🙂 Ich bin grad auf deine Seite gestoßen und habe mir vieles erlesen. Ich war selbst viele Jahre Alleinerziehende mit 5 Kindern, offiziell ab 2004, mittlerweile alle erwachsen, und habe leider keinen Unterhalt vom Ex bekommen, nur für die beiden Jüngsten UHV vom Jugendamt. Und damals nur bis zum 12. Lj, leider. Es waren harte Zeiten. Ergänzende Hartz-IV Leistungen bekam ich (die ständig falsch und zuwenig waren), da ich BU-Rente von 550 Euro, ohne Job, aufgrund von Krebs bekam. Nun helfe ich einem Bekannten, daher ist deine Seite sehr aufschlussreich für mich wegen den Berechnungen.
Ich möchte gern anmerken zu dem Satz, den ich oben zitiert habe, dass die UHV-Leistungen vom Jugendamt nicht „leider“ das ganze KG in Abzug bringen. Ich finde das richtig, da der Unterhaltsbezieher, bei dem das Kind/die Kinder wohnen, ja auch das ganze KG erhält. Somit ist die Reduzierung meines Erachtens nach richtig und fair. Liebe Grüße
Toller Artikel und sehr übersichtlich und nachvollziehbar erklärt. Leider sind die Kommentare von @Yvonne wieder einmal ekelhaft und diskriminierend. Nein, yvonne, nicht Männer ziehen sich pauschal aus der Verantwortung , auch zunehmend Frauen, vollständig kindsferne Mütter verweigern den Kindesunterhalt, verweigern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und zahlen gar nichts. Meine Ex ist vor vier Jahren zu ihrem Liebhaber gezogen, seitdem bekommen wir null Kindesunterhalt und es besteht absolut null Kontakt. Die Kindsmutter interessiert sich einen Dreck für ihre Tochter und wer trägt pflichtbewusst komplett allein alle Verantwortung, alle Sorgen und Kosten. Der Alleinerziehende Vater den du hier so abfällig schmähst