Was kann man machen, falls man selbst viel zu früh verstirbt und nicht möchte, dass der andere Elternteil das Erbe für euer noch minderjähriges Kind verwaltet? Dann solltest du dir die Vermögenssorge einmal genauer ansehen und für den Fall der Fälle z.B. dem Kindsvater diese entziehen. Wie das geht und was es zu beachten gibt, das erfährst du jetzt:
- Das solltest du zu Erbschaft und Testament wissen
- Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
- Wenn Kinder erben
- So entziehst du dem anderen Elternteil die Vermögenssorge
- Das mildere Mittel: Verwaltungsanordnung
Das solltest du zu Erbschaft und Testament wissen
„Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?“ ist ein viel zitiertes Sprichwort unter Erben und zeigt auf, wie viele Streitigkeiten durch Erbschaft entstehen. Daher solltest du den eigenen Tod gedanklich nicht aus deinem Bewusstsein verbannen, denn für den Fall der Fälle kannst du im Vorfeld schon eine ganze Menge regeln. So auch den Ausschluss des anderen Elternteils als Erben und als Vermögensverwalter des noch minderjährigen Kindes.
Im 2024 erschienenen Rechts- und Finanzratgeber „Alleinerziehend auf der sicheren Seite“* habe ich zusammen mit Jurist Dr. Otto N. Bretzinger ein ganzes Kapitel über das Testament und die Vermögenssorge geschrieben. Warum? Weil dieses Thema in den Gut alleinerziehend Facebook Gruppen immer wieder zur Sprache kommt. Daher freue ich mich dich hier kurz in die Zusammenhänge einführen zu dürfen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Herr Bretzinger, welche Vorkehrungen kann man mit einem Testament treffen?
„Grundsätzlich steht es in Ihrem Belieben, wem Sie im Todesfall Ihr Vermögen hinterlassen wollen. Nur wenn kein Testament vorliegt, bestimmt das Gesetz die Erbfolge. Der gesetzlichen Erbfolge liegt der Gedanke zugrunde, dass Ihr Vermögen innerhalb Ihrer Familie verbleiben soll. Deshalb sind in erster Linie Ihre Kinder und, wenn Sie (noch) verheiratet sind, Ihr Ehepartner zu gesetzlichen Erben berufen.“
Worauf man dabei dringend achten sollte
Achtung: Nur wenn die gesetzliche Erbfolge deinen Vorstellungen über die Aufteilung deines Vermögens nach dem Tod nicht entspricht, musst du ein Testament errichten. Zu berücksichtigen ist, dass bei der gesetzlichen Erbfolge häufig (z.B. wenn mehrere Kinder vorhanden sind) eine Erbengemeinschaft entsteht.
In diesem Fall muss der Nachlass von den Miterben gemeinschaftlich verwaltet und nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten unter ihnen aufgeteilt werden. In der Praxis führt dies häufig wegen der unterschiedlichen Interessen, die die einzelnen Miterben verfolgen, zu erheblichen Problemen und Streitigkeiten.
Praxis-Tipp: Erbengemeinschaft und Testament
In einer Erbengemeinschaft gehört den Erben jedes Stück, das du besessen hast, zu einem gewissen Anteil. Es muss also über jeden Teil des Nachlasses diskutiert werden. Einfacher ist es daher in vielen Fällen, wenn du mit einem Testament die Aufteilung vornimmst.
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
Die gesetzliche Erbfolge gilt insbesondere, wenn du als Erblasser kein Testament errichtet hast. Sie tritt daneben aber unter anderem auch ein, wenn dein Testament nur einen Teil deines Vermögens erfasst oder dein Testament (z.B. wegen Formmangels) unwirksam ist.
Gesetzliche Erben sind deine Kinder und ACHTUNG: Wenn du noch verheiratet – also nicht rechtskräftig geschieden bist – dein Ehepartner‼️
Wenn Kinder erben
Nach deinem Tod sind in erster Linie deine Kinder die gesetzlichen Erben. Sie gehören zu den Erben der ersten Ordnung (§ 1924 BGB). Hinterlässt du mehrere Kinder, so erben diese zu gleichen Teilen. Die Kinder schließen die Eltern des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge aus.
Beispiele aus der Praxis zur Erbfolge
- Die geschiedene Melanie Schulze hinterlässt Ihre Kinder Ella, Johannes und Finn. Die Kinder erben jeweils ein Drittel.
- Die geschiedene Amelie Meister hinterlässt bei Ihrem Tod Ihren Sohn Ben und Ihre Eltern. Ben ist Alleinerbe, die Eltern der Erblasserin sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.
Auch ein minderjähriges Kind, also ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann Erbe sein. Es wird bei der Annahme der Erbschaft durch seine gesetzlichen Vertreter, in der Regel durch die Eltern bzw. – wenn ein Elternteil verstirbt – durch den anderen Elternteil vertreten (Vermögenssorge).
Nichteheliche Kinder sind den ehelichen gleichgestellt. Das heißt, auch nichteheliche Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf alle Teile des Nachlasses und sie werden auch Mitglied einer Erbengemeinschaft.
Auch ein adoptiertes minderjähriges Kind erlangt die volle rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes. Es erbt also wie ein eheliches Kind. Das Verwandtschaftsverhältnis des adoptierten Kindes zu seinen leiblichen Verwandten erlischt. Das adoptierte Kind erbt also nichts von seinen blutsverwandten Eltern.
Buch-Tipp: „Alleinerziehend auf der sicheren Seite“
Für diesen 2024 erschienenen Rechts- und Finanzratgeber haben sich der Jurist Otto N. Bretzinger und die langjährige Alleinerziehende mit zwei Kindern und eigener Community Silke Wildner zusammen getan, um echte Hilfe zur Selbsthilfe und wertvolle Tipps und Tricks aufzubereiten.
In diesem Buch findest du alles, was du für euch brauchst und geht auf die echte Lebenswirklichkeit Alleinerziehender ein. Gelegentliche Dialoge zwischen den Autoren und Hinweise aus Silkes Community runden das Buch als umfassendes Nachschlagewerk ab. Juristische Sicherheit nach aktuellem deutschen Recht!
Alleinerziehend auf der sicheren Seite
Der einzige Rechts- und Finanz-Ratgeber, den du für euch brauchst von Bloggerin und Podcasterin Silke Wildner und Jurist Otto N. Bretzinger.
So entziehst du dem anderen Elternteil die Vermögenssorge
Haben beide Elternteile das Sorgerecht, kannst du durch eine testamentarische Anordnung dem anderen Elternteil die Vermögenssorge für das dem Kind von Todes wegen zugewendete Vermögen entziehen. Damit erhält dieser keinen Zugriff auf das vom gemeinsamen Kind vom verstorbenen Elternteil geerbte Vermögen.
Wichtig zu wissen
Achtung: Die Entziehung der Vermögenssorge musst du durch ein Testament erklären. Eine Begründung ist aber nicht erforderlich.
Wird dem anderen Elternteil für den dem minderjährigen Kind zugewendeten Nachlass die Vermögenssorge entzogen, muss vom Vormundschaftsgericht ein Ergänzungspfleger eingesetzt werden. Die Person des Pflegers kannst du in deinem Testament bestimmen.
Mustertext: Entziehung der elterlichen Vermögenssorge
„Soweit mein Sohn / meine Tochter mich beerbt, soll … .“ Die korrekten Formulierungen für dein Testament findest du im Buch „Alleinerziehend auf der sicheren Seite“ in Kapitel 12 – Das richtige Testament für Alleinerziehende.
Das mildere Mittel: Verwaltungsanordnung
Haben beide Elternteile das Sorgerecht, kannst du anstelle der Entziehung der Vermögenssorge auch einschränkende Verwaltungsanordnungen treffen. So kannst du anordnen, wie der andere Elternteil das dem Kind zugewendete Vermögen zu verwalten hat. An die Verwaltungsanordnung ist der andere Elternteil grundsätzlich gebunden. Abweichungen sind nur bei Gefährdung der Interessen des Kindes mit gerichtlicher Genehmigung erlaubt.
Gegenüber der Entziehung der Vermögenssorge ist eine Verwaltungsanordnung das mildere Mittel, um die elterliche Vermögenssorge zu beschränken.
Die Verwaltungsanordnung muss zwar nicht ausdrücklich als solche erklärt werden, allerdings muss im Testament zum Ausdruck kommen, dass es sich um eine verbindliche Anordnung und nicht nur um einen Wunsch oder eine Empfehlung handelt.
Mustertext: Verwaltungsanordnung
„Ich ordne an, dass das zugewendete Vermögen nicht für … .“ Die korrekten Formulierungen für dein Testament findest du im Buch „Alleinerziehend auf der sicheren Seite“ in Kapitel 12 – Das richtige Testament für Alleinerziehende.
So geht es weiter
Wenn du mehr wissen möchtest über die Regelung der Vermögenssorge, dann findest du für kleines Geld alles Relevante in dem verständlich geschriebenen Rechts- und Finanzratgeber „Alleinerziehend auf der sicheren Seite“ mit über 300 Seiten geballtem Wissen! Hier erfährst du u.a. auch, was es bei Erbschaft zu beachten gibt, wenn du allein sorgeberechtigt bist.
Das sagen die Leser*innen
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Über die Autorin Silke Wildner
Als alleinerziehende Mama einer dreijährigen Tochter und eines sechsjährigen Sohns gründete Silke Wildner 2018 den Blog „Gut alleinerziehend“ und die beiden dazugehörigen Facebook-Gruppen für guten Austausch und Vernetzung untereinander.
Im Dezember 2018 fing sie an ihr erstes Buch „Gut leben als Alleinerziehende“ zu schreiben, das im Sommer 2019 veröffentlicht wurde. 2020 launchte sie zusammen mit Sina Wollgramm den Podcast „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“ – der mittlerweile der größte und reichweitenstärkste Podcast für diese Zielgruppe ist.
2023 hat Silke Wildner u.a. zusammen mit Christina Rinkl die Mach mit Buchreihe „Allein mit Kind“ ins Leben gerufen, um unterschiedliche Einblicke in die individuellen und vielfältigen Lebenssituationen alleine mit Kind zu geben – und wie es dazu gekommen ist.
Mehr Gutes für Getrennt- und Alleinerziehende gibt’s im Podcast „Das AE-Team“
Im Podcast „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende und solche, die es werden (wollen)“ begegnest du uns, Silke und Sina. Wir sind zwei alleinerziehende Mütter, die beide ungeplant in die Situation gerutscht sind, als Single Moms ihren Alltag rocken zu müssen.
Es geht um Schwierigkeiten, besondere Herausforderungen, Rechte und Pflichten, vor allem aber um viel positiven Input und emotionale Unterstützung, wenn gerade niemand sonst da ist:
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