Steuer-Tipps für Alleinerziehende: So nutzt du Sparmöglichkeiten und Freibeträge effektiv, für weniger Steuern.

Steuer-Tipps 2025: So holen Alleinerziehende mehr raus

Steuer-Tipps können bares Geld wert sein – vor allem, wenn du alleinerziehend bist und jeder Euro zählt. Für das Steuerjahr 2024 endet die reguläre Abgabefrist am 31. Juli 2025, wenn du deine Steuererklärung selbst machst und nicht über einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater einreichst. Welche Vorteile und Sparmöglichkeiten dir zustehen, erfährst du hier – denn 2025 bringt einige Neuerungen, von denen du profitieren kannst. In diesem Beitrag findest du die wichtigsten Infos und Tipps rund um die Steuererklärung für 2024, verständlich erklärt und mit konkreten Empfehlungen. Damit du kein Geld bei der Steuer verschenkst.

  1. Der Entlastungsbetrag: Dein wichtigster Freibetrag als Alleinerziehende
  2. Kinderfreibetrag oder Kindergeld – was bringt dir 2025 mehr?
  3. Kinderbetreuungskosten als Steuer-Tipp: 80 % zurückholen – aber nur mit Nachweisen!
  4. Steuer-Tipps, die viele übersehen – und du besser nutzt
  5. Tools, Fristen & Organisation – damit du die Steuer stressfrei schaffst

1. Der Entlastungsbetrag: Dein wichtigster Freibetrag als Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag, der dein zu versteuerndes Einkommen mindert. 2025 liegt er bei 4.260 Euro für das erste Kind, plus 240 Euro für jedes weitere.

Voraussetzungen:

  • Du lebst allein mit mindestens einem Kind in deinem Haushalt.
  • Du bekommst für das Kind Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
  • Kein anderer Erwachsener (auch kein Elternteil, Mitbewohner oder neuer Partner) lebt dauerhaft im gleichen Haushalt.

Was du tun musst:

  • Steuerklasse 2 beim Finanzamt beantragen. Diese berücksichtigt den Entlastungsbetrag automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug.
  • Falls du es nicht beantragt hast, kannst du den Betrag nachträglich in der Steuererklärung für das Jahr 2024 (abzugeben bis 31.7.2025) geltend machen.

🚀 Tipp aus der Praxis:

Selbst wenn ihr noch verheiratet seid, aber dauerhaft getrennt lebt (z. B. du bist mit den Kindern ausgezogen), kannst du den Entlastungsbetrag schon beantragen – wichtig ist die tatsächliche Trennung.

👉 Der Entlastungsbetrag kann auch zeitanteilig in Anspruch genommen werden, wenn du z. B. im Laufe des Jahres alleinerziehend wirst (nach Trennung, Heirat, Tod etc.).

Für das erste Kind wird der Entlastungsbetrag automatisch über Steuerklasse 2 berücksichtigt. Für jedes weitere Kind musst du die zusätzlichen 240 Euro pro Kind separat über das Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragen.

❗️Achtung: Der Entlastungsbetrag wird nur gewährt, wenn du mit dem Kind tatsächlich in einer Haushaltsgemeinschaft lebst – also nicht nur gemeldet bist.

Auch volljährige Kinder in Ausbildung, für die Kindergeld gezahlt wird, zählen dazu und sichern dir den Entlastungsbetrag weiterhin.

2. Kinderfreibetrag oder Kindergeld – was bringt dir 2025 mehr?

Für das Steuerjahr 2024 gelten folgende Werte: Du bekommst 255 Euro Kindergeld pro Monat und Kind – das ist die Basis. Alternativ kannst du vom sogenannten Kinderfreibetrag profitieren. Der liegt 2025 bei 3.336 Euro pro Elternteil, also 6.672 Euro insgesamt.

Aber keine Sorge, du musst dich nicht selbst entscheiden: Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist. Diese automatische Berechnung nennt sich „Günstigerprüfung“.

👉 Was lohnt sich für wen?

Wenn du in Teilzeit arbeitest, einen Minijob hast oder dein Einkommen eher niedrig bis mittel ist, bleibt das Kindergeld in der Regel die bessere Wahl. Anders sieht es aus, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über ca. 35.000 Euro im Jahr liegt – dann bringt dir der Kinderfreibetrag steuerlich mehr, weil dadurch dein Einkommen gemindert wird und du weniger Steuern zahlst.

Steuer-Tipp für Alleinerziehende:

Zahlt dein/e Ex-Partner/in wenig oder gar keinen Unterhalt? Dann kannst du dir den halben Kinderfreibetrag übertragen lassen. Das kannst du beim Finanzamt beantragen – es lohnt sich! Denn je nach Einkommen kann dir diese Übertragung mehrere hundert Euro Erstattung bringen. Den Antrag stellst du über die Anlage Kind in deiner Steuererklärung.

🚀 Tipp aus der Praxis: Wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht (oder nur sehr eingeschränkt) nachkommt, kannst du dir seinen halben Kinderfreibetrag übertragen lassen. Das beantragst du in der Anlage Kind deiner Steuererklärung.

3. Kinderbetreuungskosten als Steuertipp: 80 % zurückholen – aber nur mit Nachweisen!

Wenn dein Kind in die Kita, zur Tagesmutter oder in die Ferienbetreuung geht, kannst du einen Großteil dieser Kosten steuerlich geltend machen. Für das Steuerjahr 2024 (und nach bisherigem Kenntnisstand auch 2025) sind weiterhin zwei Drittel (66,67 %) der Betreuungskosten bis maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr absetzbar.

Das gilt zum Beispiel für:

  • Kita, Hort, Tagesmutter
  • gewerbliche Babysitter*innen
  • Ferienprogramme oder Betreuungsangebote in Randzeiten

👉 Das Kind muss bei dir leben, jünger als 14 Jahre sein (bei Behinderung auch älter), und du musst Anspruch auf Kindergeld haben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Es muss überwiesen werden.

❗️Wichtig zu wissen:

Auch Nachhilfe oder Feriencamps können zählen. Wenn die Betreuung nachweislich dazu dient, Familie und Beruf besser zu vereinbaren (z. B. Feriencamp, das dir die Arbeit ermöglicht), kannst du auch diese Kosten absetzen. Achte auf eine offizielle Rechnung und eine belegbare Überweisung.

🚀 Tipp aus der Praxis:

Viele von uns greifen auf Großeltern zurück – weil’s oft keine bessere Lösung gibt. Steuerlich zählt das leider nur, wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen und du ihnen Fahrtkosten erstattest. Du kannst nämlich die Fahrtkosten zur Betreuung absetzen, wenn:

  • Oma oder Opa regelmäßig zur Kinderbetreuung anreisen,
  • du diese Kosten belegbar per Überweisung erstattest,
  • und die Betreuung hilft, deinen Job (oder eine Ausbildung) zu stemmen.

Ein einfacher formloser Vertrag oder eine Quittung reicht als Nachweis.

📌 Beispiel: Oma fährt 2x pro Woche 10 km einfach (20 km hin und zurück).
Das ergibt: 20 km × 2 Fahrten × 0,30  Euro × 4 Wochen = 48  Euro im Monat, die du steuerlich geltend machen kannst. Das ist eine einfache, clevere Möglichkeit, familiäre Hilfe zu würdigen – und gleichzeitig dein Steuerergebnis zu verbessern.

4. Steuer-Tipps, die viele übersehen – und du besser nutzt

Manche Steuer-Vorteile kennt kaum jemand – oder man denkt, sie gelten nur für „andere“. Dabei kannst du als Alleinerziehende/r mit ein paar einfachen Kniffen mehr rausholen, ohne Belege sammeln zu müssen. Hier kommen ein paar echte Aha-Momente:

Homeoffice-Pauschale – auch ohne Arbeitszimmer

Du arbeitest gelegentlich oder regelmäßig von zu Hause aus? Dann steht dir die Homeoffice-Pauschale zu: 6 Euro pro Tag, bis zu 1.260 Euro im Jahr. Ein eigenes Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht – entscheidend ist nur, dass du an dem Tag ausschließlich zu Hause gearbeitet hast.

🚀 Tipp aus der Praxis: Auch wenn du nur 2-3 Tage pro Woche im Homeoffice bist, lohnt sich das. Ein einfaches Kalendertagebuch oder eine Notiz im Handy reicht oft als Nachweis.

Werbungskosten – Pauschale oder mehr?

Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro bekommst du automatisch angerechnet – ganz ohne Nachweise. Aber wenn du darüber hinaus berufliche Ausgaben hast, z. B. Fahrtkosten, Fortbildungen oder Arbeitsmaterial, kannst du auch mehr absetzen. Es lohnt sich also, Belege aufzubewahren, wenn du regelmäßig für den Job Geld ausgibst.

Ausbildung & Schule – oft vergessen

Wenn dein Kind auf eine Privatschule geht, kannst du bis zu 30 % des Schulgelds (max. 5.000 Euro pro Jahr) steuerlich geltend machen – allerdings nur für den reinen Unterrichtsanteil, nicht für Verpflegung oder Betreuung.

Hast du ein volljähriges Kind in Ausbildung, das nicht mehr bei dir wohnt? Dann steht dir ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr zu – auch das wird oft übersehen.

Kontoführungskosten – klein, aber nützlich

Ein Mini-Steuertipp, der trotzdem zählt: Bis zu 16 Euro pro Jahr kannst du pauschal für Kontoführungsgebühren ansetzen – als Werbungskosten. Kein großer Betrag, aber wenn du jeden Euro brauchst, nimm auch diesen mit.

Unterhalt & besondere Belastungen – gut dokumentieren

Wenn du Unterhalt zahlst (z. B. an den anderen Elternteil oder an deine Eltern), kannst du das absetzen – aber nur, wenn die Zahlung per Überweisung erfolgt. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Außerdem kannst du sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend machen – etwa bei hohen Krankheitskosten, einer Zahnspange, Brille oder einer Haushaltshilfe. Das gilt allerdings erst, wenn die Kosten eine bestimmte „zumutbare Belastung“ übersteigen, die vom Einkommen abhängt.

🚀 Tipp aus der Praxis: Bewahre alle Quittungen gut auf – und dokumentiere, was dich besonders belastet hat. Das kann sich am Ende des Jahres auszahlen.

5. Tools, Fristen & Organisation – damit du die Steuer stressfrei schaffst

Steuererklärung klingt oft nach Kopfschmerzen – vor allem, wenn du alleine für alles zuständig bist. Aber mit einem guten Plan, den richtigen Steuer-Tipps und passenden Helfern musst du dich nicht stressen lassen.

🗓 Welche Frist gilt für dich?

Wenn du deine Steuererklärung selbst machst, gilt für das Steuerjahr 2024 der 31. Juli 2025 als Abgabefrist. Das betrifft viele Alleinerziehende, die kein Geld für Steuerberatung übrig haben. Anders sieht’s aus, wenn du dir Unterstützung holst – etwa durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Dann hast du Zeit bis zum 30. April 2026.

📲 Digitale Helfer für noch mehr Steuer-Tipps

Keine Lust auf komplizierte Formulare? Dann probiere es mit einer Steuer-App oder einem Online-Tool. Anbieter wie WISO Steuer, Taxfix oder Smartsteuer führen dich Schritt für Schritt durch die Erklärung – viele speziell angepasst auf Eltern oder Familien mit wenig Zeit.

👉 Das Praktische: Die Programme machen oft automatisch die Günstigerprüfung, geben dir Live-Steuertipps, was du noch absetzen kannst, und prüfen deine Angaben auf Plausibilität. So kannst du viele Fehler vermeiden – und bekommst im besten Fall mehr zurück.

Der ultimative Buch-Tipp – damit dir kein Geld mehr durch die Lappen geht!

Du willst endlich umfassend verstehen, wie viel Geld dir zusteht bzw. wo du was beantragen kannst? Dann findest du in diesem gut strukturierten Buch finanzielles Wissen – sowie echte Hilfe zur Selbsthilfe und sinnvolle Tipps und Tricks für alleinerziehende Eltern.

Der einzige Rechts- und Finanz-Ratgeber, den du für euch brauchst: Alleinerziehend auf der sicheren Seite - von Silke Wildner und Otto N. Bretzinger

Der Ratgeber ist zudem klar und verständlich geschrieben mit vielen Praxisbeispielen aus zwei Perspektiven von Jurist Otto N. Bretzinger und der langjährig Alleinerziehenden mit eigener Community Silke Wildner.

Das sagen andere Alleinerziehenden zur Steuer

Habt ihr noch Steuer-Tipps und -Tricks, die man als Alleinerziehende auf jeden Fall beachten sollte?“ Das haben wir die Facebook Community von Gut alleinerziehend gefragt. Das sind ausgewählte Antworten:

„Wenn das Kind über 18 ist und noch zur Schule geht, dann Steuerklasse 2 beantragen, diese fällst sonst mit dem 18. Geburtstag automatisch weg.“

„Die Ummeldung in Steuerklasse 2 habe ich über ELSTER gemacht, dort konnte ich direkt den Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen.“

„Ich lasse meine Steuererklärung über den Steuerring machen, da ich zum einen keinen Dunst von der Materie habe und zum anderen nervige Dinge outsource.“

✅ Staatliche Unterstützung für Alleinerziehende:

Welche Gelder Alleinerziehenden und ihren Kindern 2025 zustehen, das erfährst du in unserer Finanz-Serie von Mai 2025. Diese Beiträge sind schon erschienen:

Bildung & Teilhabe 2025: Deshalb solltest du das „Bildungspaket“ kennen

Unterhaltsvorschuss 2025: Diese fünf Dinge solltest du wissen!

Kinderzuschlag 2025 – lohnt sich der Antrag für Alleinerziehende?

Staatliche Unterstützung 2025 – was Alleinerziehende wissen müssen


Hinweis in eigener Sache:

Wir recherchieren sorgfältig, tauschen uns mit Expert/innen und der Community aus – und wollen dir mit dieser Serie so gut wie möglich weiterhelfen.

Aber: Wir sind kein Amt, keine Behörde und keine Rechtsberatung. Die Infos in unseren Beiträgen ersetzen keine individuelle Prüfung durch Fachstellen wie Familienkassen, Jugendämter oder Steuerberater*innen.

Auch wenn wir uns Mühe geben, kann es sein, dass sich Zahlen ändern oder uns mal ein Fehler unterläuft.

👉 Bitte prüfe im Zweifel immer auch die offiziellen Stellen – und hol dir Unterstützung bei Beratungsstellen vor Ort. Du musst das nicht allein wuppen!

Über die Gründerin Silke Wildner

Als alleinerziehende Mama gründete Silke Wildner 2018 den Blog „Gut alleinerziehend“ und die beiden dazugehörigen Facebook-Gruppen für guten Austausch und Vernetzung untereinander.

2018 fing sie an ihr erstes Buch „Gut leben als Alleinerziehende“ zu schreiben, das im Sommer 2019 veröffentlicht wurde. 2020 launchte sie zusammen mit Sina Wollgramm den Podcast „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“ – der mittlerweile der größte und reichweitenstärkste Podcast für diese Zielgruppe ist.

Werde Teil der Community

Wenn du alleinerziehend bist und dich fragst, wie daraus was Gutes werden soll, folge uns bei Instagram und Facebook. Wenn du das Bootcamp des Lebens schon rockst, freuen wir uns auf den direkten Austausch mit dir. Denn wir werden immer mehr Alleinerziehende und brauchen dringend gute Vorbilder!
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Wenn du dich zum Thema Steuer, Geld, Organisation oder Themen wie Selbstfürsorge und Bestärkung mit Alleinerziehenden austauschen möchtest, dann komm in unsere geschlossenen Facebook Gruppen von Gut alleinerziehend:
Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas

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