Fast jedes Jahr ändert sich in Deutschland die Höhe des Kindergeldes. Wie viel Kindergeld du pro Kind bekommst erfährst du in diesem Beitrag. Darüber hinaus hat Autorin Lia Klebsch alles Wissenswerte rund um das Kindergeld, seiner Entwicklung und den historischen Werdegang zusammengestellt.
Bei der Höhe des Kindergeldes gelten die Höhen von 2021, diese sind:
Wie viel Kindergeld es 2023 gibt, erfährst du hier: „Wie viel Kindergeld 2023?“
Seit 2012 werden die eigenen Einkünfte und Bezüge deines volljährigen Kindes nicht mehr angerechnet, wenn die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug erfüllt sind.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, FOCUS.de
Für Alleinerziehende ist es sehr wichtig zu wissen, dass das Kindergeld beim Kindesunterhalt angerechnet wird. Bei Kindern unter 18 Jahren wird das halbe Kindergeld vom Kindesunterhalt abgezogen. Bei „Kindern“ ab 18 Jahren kann es komplett abgezogen werden.
Du bekommst also nicht den gesamten Bedarfssatz ausgezahlt, sondern nur den sogenannten Zahlbetrag. Wie hoch dieser ist, kannst du in dem Beitrag zur Düsseldorfer Tabelle für jedes Kind einsehen.
Beim Unterhaltsvorschuss wird ebenfalls das GANZE Kindergeld abgezogen!!
Auch ganz wichtig: Kindergeld erhält nur ein Elternteil. Ihr müsst als Eltern untereinander regeln, wer es bezieht. Als Alleinerziehende/r solltest du es dir auszahlen lassen, da es mit dem Zahlbetrag schon „verrechnet“ ist. Es wird dir nicht automatisch zugeteilt!
Hier siehst du die Entwicklung des Kindergelds seit 2017:
Jahr | 1. Kind & 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind |
2022 | 219€ | 225 € | 250€ |
2021 | 219€ | 225€ | 250€ |
2020 | 204 € | 210€ | 235€ |
2019 | 204€ | 210 € | 235€ |
2018 | 194€ | 200€ | 225€ |
2017 | 192€ | 198€ | 223€ |
Du siehst, nicht jedes Kind bekommt gleich viel Kindergeld. Allerdings bekommt beispielweise ein drittes Kind immer das entsprechende Kindergeld, auch wenn das ältere Geschwisterkind bei einem anderen Elternteil lebt.
Kindergeld solltest du zeitnah der Geburt deines Kindes beantragen, da es eine Bearbeitungszeit von ungefähr 1,5 Monaten gibt. Das Kindergeld erhält nur eine Person, im Normalfall ein Elternteil.
Die Familienkasse, auch Kindergeldkasse oder Kindergeldstelle genannt, gehört zur Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft die Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag. Bei bewilligten Anträgen zahlt sie die jeweiligen Leistungen aus.
Nachweise belegen, dass dein Kind die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt.
Wenn dein Kind jünger als 18 Jahre ist, reicht im Regelfall deine steuerliche Identifikationsnummer sowie die deines Kinders als Nachweis.
Ist dein Kind älter als 18 Jahre, werden zusätzliche Belege wie Praktikumsbestätigungen oder Schulbescheinigungen benötigt. Kopien davon kannst du als Nachweis persönlich, per Post, Fax oder E-Mail bei deiner Familienkasse einreichen.
Falls du Kindergeld für ein Kind, das im Ausland geboren wurde oder dort lebt, beantragen möchtest, musst du eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde oder ein anderes amtliches Dokument, das die Geburt des Kindes bescheinigt, vorlegen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Du bekommst das Kindergeld immer für alle Kinder zusammen an einem Auszahlungstermin ausgezahlt. Es wird dann ab dem Monat der Geburt gezahlt, auch wenn du den Antrag bis zu 6 Monate später stellst.
Die letzte Ziffer der Kindergeldnummer entscheidet, wann das Kindergeld ausgezahlt wird. Je höher die Ziffer, desto später kommt das Geld im Monat auf das Konto.
Die Auszahlungstermine nach der jeweiligen Endziffer findest du hier
Wenn du deine monatlichen Auszahlungstermine ändern möchtest, kannst du eine Änderung der Endziffer bei der Familienkasse beantragen.
Die Kindergeldnummer ist eine individuelle Nummer für jedes Kind, das Kindergeld bekommt. Sie wird bei erstmaliger Antragstellung vergeben. Anhand dieser Nummer kann jeder, der ein Recht auf Kindergeld hat, zugeordnet werden. Deshalb muss sie bei jedem Kontakt mit der Familienkasse angegeben werden.
Wie die letzte Ziffer zustande kommt, konnte ich leider nicht herausfinden. Wer mehr dazu weiß, kann gerne in die Kommentare schreiben.
Die Kindergeldnummer baut sich aus den folgenden Bestandteilen auf:
Wenn die Endziffer deiner Kindergeldnummer also 9 ist, bekommst du deine Auszahlung gegen Ende des Monats.
Deine Kindergeldnummer kann sich aus verschiedenen Gründen ändern. Ziehst du in einen Ort, wird die Kindergeldnummer von einem neuem Amt erteilt und ändert sich deswegen.
Als Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst bekommst du deine KG-Nummer nicht von der Familienkasse. In diesem Fall musste du sie bei deiner jeweiligen Dienst- oder Vergütungsstelle beantragen.
Generell gilt, dass das Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt wird. Ob am Ende des Jahres das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für dich günstiger sind, entscheidet das Finanzamt. Du musst hier nichts weiter tun.
Der Steuerfreibetrag kommt erst bei höheren Einkommen zum Einsatz. Sollte das bei dir der Fall sein, rechnet das Finanzamt das bereits erhaltene Kindergeld der Einkommenssteuer hinzu.
Weitere Infos zur Einkommenshöhe beim Kinderfreibetrag findest du hier.
Das Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg an deutsche Staatsbürger/innen im Ausland gezahlt werden. Voraussetzungen für dafür sind,
Auch wenn du eine ausländische Staatsangehörigkeit hast, kannst du einen Anspruch auf deutsches Kindergeld haben. Dafür musst du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Quelle: arbeitsagentur.de
Schon seit der Zeit des Nationalsozialismus gibt es in Deutschland Kindergeld. Es wurde zunächst unter dem Namen Kinderbeihilfe eingeführt. Damals erhielten jedoch nur als arisch ausgewiesene Familien diese Zahlung.
Im September 1935 erhielten kinderreiche Familien erstmals eine einmalige Kinderbeihilfe. Ab April 1936 gab es dann eine monatliche Zahlung. Allerdings gab es zu Beginn erst ab dem 5. Kind monatlich 10 Reichsmark. Und auch nur für Familien, die monatlich unter 185 Reichsmark verdienten. Ab 1938 erhielt man diese Zahlung dann bereits ab dem 3. Kind.
In der Bundesrepublik Deutschland erhöhte sich 1954 die monatliche Zahlung ab dem 3. Kind auf 25 DM. Diese Beträge wurden durch Arbeitgeberbeiträge in den Familienausgleichskassen finanziert.
Ab dem Jahr 1961 wurde das Kindergeld vom Bund finanziert. Außerdem bekamen Familien schon ab dem 2. Kind die Zahlung von 25 DM. Familien mit einem Jahreseinkommen über 7.200 DM und Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhielten diese Zahlung nicht.
Seit 1975 gibt es auch für das erste Kind Kindergeld. Davon ausgeschlossen sind aber Familien, die durch eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst schon einen Familienzuschlag erhalten.
Quellen: FOCUS.de, tarife-verzeichnis.de
Wenn du dich mit anderen Alleinerziehenden über das Kindergeld, Finanzen oder andere Themen austauschen möchtest, dann komm in diese geschlossenen Facebook Gruppen:
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