Geld

Kindesunterhalt regeln – auch ohne Anwalt

Am Kindesunterhalt führt kein Weg vorbei. Denn Kinder haben bei der Trennung der Eltern immer ein Recht auf Unterhaltszahlungen. Das ist gesetzlich verankert und ist auch ein wichtiger Grundpfeiler im Einkommensgefüge des überwiegend betreuenden Elternteils. Aber nur für die Regelung des Kindesunterhalts braucht ihr nicht gleich zum Anwalt gehen:

Update: Seit dem 19. Mai 2022 gibt es eine kostenlose Rechtsberatung für Alleinerziehende, die die Stiftung Alltagsheld:innen ins Leben gerufen hat. Hier kannst du dich von Anwält:innen für Familienrecht per Hotline beraten lassen.

Wie einigt man sich gemeinsam auf den Kindesunterhalt?

Möglichkeit 1: Ihr regelt die Zahlungen einfach untereinander

Es gibt kein Gesetz in Deutschland, dass euch dazu verdonnert zur Regelung des Kindesunterhalts außenstehende oder anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn ihr euch einig seid, dann reicht diese Vereinbarung unter euch aus und natürlich die regelmäßigen Zahlungseingänge.

Die Höhe des Zahlbetrags sollte dabei nicht unter dem Kindermindestunterhalt liegen – damit ist die oberste Zeile bei der Düsseldorfer Tabelle gemeint (Nettoeinkommen bis 1900 Euro), sondern eine realistische Größenordnung darstellen. Mangelfallberechnungen besser noch mal offiziell gegenprüfen lassen z.B. vom Jugendamt.

Update: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag findest du hier.

Mein Tipp: 

Wenn ihr euch einig seid, dann haltet eure Berechnungsgrundlage nach den oben genannten Bausteinen schriftlich fest. Am besten in doppelter Ausführung, damit jeder von euch ein Original hat. Die Unterschrift beider Elternteile dabei nicht vergessen und das Datum!

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Möglichkeit 2: Ihr wendet euch an das Jugendamt

Damit ihr euch jetzt nicht durch alle Feinheiten, die für den Kindesunterhalt gelten, durchwühlen müsst, gibt es in erster Linie Hilfe beim Jugendamt. Ein Anruf genügt. Danach bekommt ihr ein Formular zugeschickt, das ihr dann einfach ausfüllt und zurückschickt. Es berücksichtigt aber nur den Status quo und keine Hätte-Könnte-Würde-Szenarien.

Für wen lohnt sich die Hilfe des Jugendamts?

Die Hilfe des Jugendamts ist ein guter erster Schritt, wenn ihr euch nicht einigen könnt oder eine professionelle Berechnung braucht. Ihr bekommt einen offiziellen Zahlbetrag genannt, der die aktuelle Rechtslage widerspiegelt und müsst nicht selbst rumrechnen oder einen (kostenpflichtigen!) Anwalt aufsuchen. Die Beurkundung des Unterhalts macht das Jugendamt auch gleich, ohne das ein Zahlungsverzug vorliegen muss. Auf dieser Grundlage kann man sich direkt einigen, die monatlichen Zahlungen in die Wege leiten und der Streitpunkt ist vom Tisch.

Weiterer Vorteil: Sollten die Unterhaltszahlungen ausbleiben, kann man sich über das Jugendamt auch kostenlos einen Unterhaltstitel besorgen.

Das zeigt dann meist schon Wirkung beim Säumigen, da er davon in Kenntnis gesetzt wird. In zweiter Instanz kannst du dann einen Gerichtsvollzieher losschicken. Das habe ich selbst sogar schon einmal gemacht. Der Gerichtsvollzieher kann über ein nicht ganz so einfaches Formular selbst beauftragt werden oder dann doch über einen Anwalt.

Unterhaltsvorschuss gibts auch beim Jugendamt

Und wenn gar nicht gezahlt wird, kannst du über das Jugendamt auch den Unterhaltsvorschuss beantragen.

Möglichkeit 3: Der Gang zum Anwalt

Als letzte Möglichkeit bleibt immer noch der Anwalt. Wenn ihr euch beispielsweise nicht über den Zahlbetrag einigen könnt oder wenn z.B. durch Selbständigkeit das monatliche Nettoeinkommen des Ex-Partners nicht feststellbar ist.

Verheirateten wird der Gang zum Anwalt sowieso nicht erspart bleiben, da für die Scheidung mindestens einer von euch einen Anwalt braucht. Aber bis es zur Scheidung kommt, muss ein Trennungjahr eingehalten werden. Unterhalt berechnet ab der Trennung das Jugendamt kostenlos, dafür ist der Anwalt also noch nicht nötig. Hier gibt es noch mehr Tipps zur Vorbereitung deiner Scheidung.

Mein Tipp:

Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann solltest du dich erst an das Jugendamt wenden, um dann für die Anwaltskosten Prozesskostenhilfe beantragen zu können bzw. den Beratungsschein zu bekommen. Das gilt aber nur, wenn du ein geringes Einkommen und keine finanziellen Rücklagen hast. Ansonsten kostet ein Anwalt immer Geld!

So rechnet ihr den Kindesunterhalt aus

Der Unterhalt für das Kind oder die Kinder wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und nimmt als Ausgangsbasis das Einkommen des Elternteils, dass sich nicht zum Großteil um die Betreuung der Kinder kümmert. Einfach gesagt, sind die Kinder bei dir und der Ex-Partner hat sie nur am Wochenende oder mal unter der Woche – sprich: nutzt sein Umgangsrecht – dann bekommst du den Kindesunterhalt.

Erster Blick in die Düsseldorfer Tabelle

Wenn du jetzt also den aktuellen monatlichen Lohnzettel des Kindsvaters oder der Kindsmutter vorliegen hast, dann kannst du für eine erste Einschätzung ganz einfach unten in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen. Hier wird direkt der Zahlbetrag anzeigt.

Der Zahlbetrag ist der volle Unterhaltsbetrag (nach der Düsseldorfer Tabelle) abzüglich des halben Kindergeldes.

Wie viel Kindesunterhalt gibt es ab Januar 2024? Anhand der Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Zahlbetrag von Gut alleinerziehend lässt sich der Betrag für dein Kind direkt ablesen.

Zur Information: Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern nur eine Zahlungsempfehlung, an die sich die Gerichte aber als Maßstab halten.

Die Bausteine zur Errechnung des Kindesunterhalts

Die Berechnung kann mitunter viel komplexer sein, als auf der einfachen Grafik oben zu sehen ist. Was nämlich, wenn ihr 4 gemeinsame Kinder habt und das Einkommen des Zahlungspflichtigen die oben genannten Zahlungen sprengen würde, so dass ihm selbst nichts zum Leben bleibt? In diesem Fall gibt es beispielsweise den Selbstbehalt oder die Mangelfallberechnung.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Anteil des Nettoeinkommens, den der unterhaltspflichtige Elternteil selbst behält, um sein eigenes Leben weiter bestreiten zu können. Aktuell sind das 1080 Euro (bzw. 880 Euro für Arbeitslose).

Was ist eine Mangelfallberechnung?

Ist der Kindesunterhalt in der errechneten vollen Höhe so nicht zahlbar, da dem zahlenden Elternteil dann die 1080 Euro Selbstbehalt nicht mehr zur Verfügung stehen würden, dann ist das ein Mangelfall.

Kurze Zusammenfassung für die Berechnungsgrundlage

  1. Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens
  2. Alter des Kindes
  3. Theoretisch noch Abziehen des halben Kindergeldes, aber das ist ja oben in der Tabelle schon geschehen
  4. Prüfen, ob der Selbstbehalt gewährleistet ist

Hier findest du einen Rechner für den Unterhalt mit Infos zum bereinigten Nettoeinkommen.

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle für Alleinerziehende ohne Anwalt regeln

Wichtig: Der Kindesunterhalt wird immer nachjustiert

Der Zahlbetrag ist nicht in Stein gemeißelt. Kinder werden älter und steigen in die nächst höhere Altersklasse auf, der zahlende Ex-Partner verdient unter Umständen mehr oder weniger und rutscht in eine höhere oder tiefere Einkommensklasse.

Und damit noch nicht genug, unterliegt auch die Düsseldorfer Tabelle regelmäßigen Anpassungen. Ebenso wie das Kindergeld. Es bleibt also spannend beim Kindesunterhalt. Checkt auf jeden Fall regelmäßig die eben genannten Eckpunkte. Gerne auch hier bei mir, ich poste Updates, wenn sich was Offizielles ändert 😉

Denkt daran: Der Kindesunterhalt wird zum MONATSERSTEN für den Monat überwiesen. Nicht rückwirkend und nicht am 15. oder so!

Podcast-Folge über Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Gemeinsam mit Sina habe ich mich in unserem Podcast „Das AE-Team“ über noch weitere Besonderheiten zum Kindesunterhalt und dem Unterhaltsvorschuss unterhalten. Hier kannst du reinhören:

🎧 Du kannst dir die Folge direkt hier kostenlos anhören. Einfach auf den Play-Button rechts klicken.

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Wenn du auch Fragen zum Thema „Kindesunterhalt“ oder andere Themen hast, dann komm für direkten Austausch mit vielen anderen Alleinerziehenden in die geschlossenen Facebook Gruppen:
Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas

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Silke Wildner

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  • Ein Freund verliert gerade seinen Job und er ist noch nicht in der Lage, die Unterstützung des Arbeitsamts für seine Arbeitslosigkeit zu erhalten. Auch seine Ex-Frau ließ sich kürzlich von ihm scheiden. Er ist sich ziemlich sicher, dass seine Ex-Frau um Unterhalt bitten wird, den er nicht bezahlen kann. Ist Rechtsanwalt für Familienrecht eine richtige Quelle für eine Beratung?

    • Hallo Florentin. Gibt es denn Kinder in der Ehe? Wenn ja, dann ist der Vater diesen gegenüber barunterhaltspflichtig, sollte sich die Familie dafür entscheiden, dass das Kind / die Kinder den Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben. Der Vater zahlt also für die Kinder, das ist an keine Bitte der Mutter gekoppelt, sondern ein Gesetz. Eine erste gute Adresse ist das Jugendamt. Ganz besonders, wenn ihr Freund finanziell nicht gut aufgestellt ist. Ein Anwalt kostet Geld oder ihr Freund braucht einen Beratungshilfeschein. In jedem Fall hat er einen Selbstbehalt von seinem Einkommen. Er wird also nicht mehr zahlen müssen, als bis zu diesem Selbstbehalt.
      Mehr dazu stehe ja auch im Blogartikel.
      Viele Grüße, Silke

  • Hi Silke, eine Freundin muss nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten nun finanziell alles neu berechnen. Da ihr Partner ganz normal angestellt ist, ist die Berechnung des Kindesunterhalts eigentlich einfach. Ich werde ihr trotzdem den Rat weitergeben, die endgültige Einigung noch einmal schriftlich festzuhalten.

    • Liebe Nina. Besser ist das. Dann hat man es Schwarz-auf-Weiß und es gibt keine Unklarheiten. Liebe Grüße, Silke

  • Den Kindesunterhalt zu regeln ist sicher neben der Regelung des Umgangs am dringendsten nach einer Trennung. Eine Freundin ist daher auch sofort zu einem Anwalt für Familienrecht gegangen, um alles zu klären. Allerdings hatte sie vorab die finanzielle Regelung weitestgehend mit ihrem Exmann besprochen.

  • Hallo Silke, vielen Dank für diesen Artikel. Meine Schwester ließ sich vom Vater ihrer Kinder scheiden, und er weigert sich, Unterhalt zu zahlen. Es gibt viele Konflikte zwischen ihnen und meine Schwester befindet sich in einer komplizierten Situation. Ich fürchte, dass Kinder am Ende die Spannungen spüren werden.

  • Meine Schwester hat Probleme mit ihrem Ex-Mann. Seit einiger Zeit zahlt er kein Kindergeld mehr. Sie musste einen Anwalt beauftragen, ihr zu helfen.

    • Lieber Hans, das Kindergeld kann ihre Schwester sich direkt von der Familienkasse auszahlen lassen. Dazu einfach bei der zuständigen Familienkasse melden. Wenn das Kind mit seinem Hauptwohnsitz bei ihr gemeldet ist, sollte es hier keine Probleme geben.

  • Hallo,

    mein Lebenspartner zahlt Unterhalt an die Kindesmutter. Sie haben sich auf einen Betrag geeinigt, der 50€ weniger ist als die Düsseldorfertabelle sagt. Da das Kind regelmäßig bei uns ist, ein Zimmer bei uns hat und auch alle Kleidung und Schuhe für hier von Ihm gekauft werden. Wenn die beiden dies schriftlich festhalten, ist es dann in Ordnung oder kann in Zukunft, ein schreiben kommen, dass nachgezahlt werden muss?

    Vielen Dank im Voraus

    • Liebe Rosalie, um sicher zu gehen, dass diese Vereinbarung Hand und Fuß hat, würde ich eine Rechtsberatung aufsuchen. Ich bin nur eine alleinerziehende Mutter mit einem Blog ;) Liebe Grüße, Silke

  • Hallo zusammen, mein Freund hat aus erster Ehe einen Sohn(17) und aus zweiter Ehe zwei Kinder (8+11).
    Für das erste Kind regelt das Jugendamt den Unterhalt, sprich mein Freund bekommt immer Post wenn Anpassungen anstehen. Er hat jetzt auch eine Lehre begonnen. Die Unterhaltszahlung läuft von alleine, bei den anderen beiden Kinder gibt es Probleme. Er hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2900 Euro. In welche Einkommensstufe müsste er eingestuft werden und wer zählt hier als 1. Kind bzw. 3. Kind? Freu mich auf eine Antwort und vielen Dank im Voraus.

    • Liebe Claudia. Vielen Dank für deinen Kommentar. Ich bin allerdings keine rechtliche Auskunft, sondern selbst alleinerziehende Mutter. Welche Abzüge dein Freund von seinem Nettolohn noch hat, spielt mit eine Rolle bei der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle. Lasst euch doch einfach mal beim Jugendamt kostenlos dazu beraten. Soweit ich mich erinnern kann, sind die Kinder rechtlich gleichgestellt. Aber das erfährst du beim Jugendamt genauer. Viele Grüße, Silke

  • Hallo, ich hab eine Frage zur Berechnung de Kindesunterhalts. Wie berechne ich den Unterhalt, wenn der Vater jeden Monat ein unterschiedliches Einkommen hat? Nimmt man den Durchschnitt von 6 oder 3 Monaten?
    Vielen Dank
    Nm Oellrich

    • Hallo liebe Nm Oellrich, bei einem unterschiedlichen Einkommen solltest du dich am besten einmal mit einer Rechtsberatung in Verbindung setzen und nachfragen, wie das offiziell gesetzlich geregelt wird, z.B. bei Profamilia, Familienberatungsstelle, Jugendamt oder einem/einer Familienanwalt/-anwältin. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir mitteilen, dass wir einfach den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres zugrunde legen. Wir haben den Unterhalt aber einfach unter uns geregelt und lassen ihn nicht über eine offizielle Stelle laufen. Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter. Liebe Grüße, Silke

  • Hallo mein ex Mann hat neu geheiratet und hat zwei Kinder mit seiner Frau muss er dann mir weniger zahlen oder bleibt der Unterhalt gleich

    • Liebe Mandy. Soweit ich weiß, kann es in diesem Fall zu einer Minderung in der Höhe des Kindesunterhalts kommen. Denn die Berechnungsgrundlage der Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Kinder aus. Ich bin aber keine Rechtsberatung und würde daher einfach mal beim Jugendamt oder einer Rechtsberatung beispielweise bei den Familienbildungszentren, Caritas etc anfragen. Oder eine Stunde beim Familienanwalt dazu nehmen, das kostet aber Geld. Wenn du eine rechtssichere Antwort gefunden hast, freue ich mich, wenn du sie hier einstellst, damit viele von dem Wissen profitieren. Lieben Dank und Grüße, Silke

  • Hallo Silke! Ich bin unterhaltspflichtiger Papa und habe vor kurzem meinen Job gewechselt, weshalb ich mich an das Jugendamt gewendet habe, um eine Neuberechnung des Unterhalts für meine Tochter zu beantragen, da ich jetzt weniger verdiene als zuvor. Dort hat man mir gesagt, dass das nur der Unterhaltsempfänger, als die Mutter, beantragen kann. Das kann ich irgendwie nicht wirklich glauben, das ist doch unfair. Wenn ich jetzt weniger verdiene, muss das doch berücksichtigt werden bei der Unterhaltszahlung. Ist das denn tatsächlich so? Könntest du mir da weiterhelfen? Vielen lieben Dank im Voraus und beste Grüße

    • Hallo Manfred, vielen Dank für deine Nachricht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du keine Neuberechnung des Unterhalts einleiten kannst. Im Bekanntenkreis hat das ein Vater, der jetzt weniger Geld verdient, gerade in die Wege gleitet. Soweit ich mich erinnern kann über einen Anwalt. Da ich aber keine Rechtsberatung bin, sondern nur eine alleinerziehende Mutter, kann ich dir auch keine rechtssichere Auskunft geben. Viele Grüße, Silke

    • Hallo Manfred,

      das geht nur über den gerichtlichen Weg in Form einer Abänderungsklage. Bitte informiere dich bei einem Anwalt, insbesondere wenn du mit dem Jugendamt zu tun hast.

      Beste Grüße
      Frank

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