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Unterhaltsvorschuss 2025: Diese fünf Dinge solltest du wissen!

Alleinerziehend – und der Unterhalt bleibt aus? Leider kein Einzelfall. Für viele Elternteile, die den Alltag allein stemmen, ist der Unterhaltsvorschuss 2025 oft der letzte Rettungsanker, wenn der andere Elternteil nicht zahlt – oder verstorben ist. Doch wie viel gibt es wirklich? Welche Bedingungen gelten? Und was ändert sich 2025? In diesem Beitrag klären wir auf – verständlich, aktuell und mit dem Blick auf das, was sich verbessern soll. Denn: Der Unterhaltsvorschuss ist wichtig, aber längst nicht perfekt. Lies weiter, um zu erfahren, was dir zusteht – wir nennen dir 5 Dinge vor die du über den Unterhaltsvorschuss wissen solltest.

  1. Der Unterhaltsvorschuss hilft, wenn kein oder zu wenig Unterhalt kommt
  2. Wie viel Unterhaltsvorschuss gibt es 2025?
  3. Was brauchst du für die Antragstellung beim Unterhaltsvorschuss 2025?
  4. Was ändert sich beim Unterhaltsvorschuss 2025?
  5. Mehr Geld vom Kindergeld
  6. Fazit: Wichtige Leistung mit Verbesserungsbedarf

1. Der Unterhaltsvorschuss hilft, wenn kein oder zu wenig Unterhalt kommt

Wenn du alleinerziehend bist und der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Der Staat springt hier ein – damit dein Kind nicht leer ausgeht.

213 Teilnehmende in der Facebook Gruppe Gut alleinerziehend kommen zu diesem Umfrage-Ergebnis.

Diese Leistung gibt es unabhängig davon, ob Kontakt zum anderen Elternteil besteht oder nicht. Du bekommst das Geld als betreuender Elternteil ausgezahlt, aber es steht dem Kind zu.

Die rechtliche Grundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist es entscheidend, dass du als betreuender Elternteil in Deutschland lebst und bereit bist, bei der Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthaltsortes des anderen Elternteils mitzuwirken.

Problematisch kann es werden, wenn du als Grenzgängerin zwar in Deutschland Steuern zahlst, aber nicht innerhalb Deutschland lebst:

„Bei uns wurde der Unterhaltsvorschuss abgelehnt, weil ich Grenzgängerin bin (arbeite und zahle in Deutschland Steuern, wohnen aber 200 m hinter der Grenze). Es gibt ein EU-Gesetz, das besagt, wenn man 90% in Deutschland arbeitet und dort uneingeschränkt steuerpflichtig ist, steht es einem zu. Ich klage jetzt gegen die Stadt (letzter deutscher Wohnsitz), da mir als Grenzgängerin auch kein Kinderzuschlag zusteht. Der Unterhaltstitel kann nicht vollstreckt werden, weil der Kindsvater seinen Job gekündigt hat und angeblich mittellos ist. Seit einem Jahr passiert nichts! … Vom Wohnsitzstaat kriege ich logischerweise nichts, weil ich dort nichts einzahle.“

❗️ Wichtig zu wissen: Ohne eine anerkannte oder gerichtlich festgestellte Vaterschaft gibt es keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Gleiches gilt, wenn der Vater im Ausland lebt und du seinen Aufenthaltsort nicht kennst. Auch bei offiziellen Samenspenden besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2023 bestätigte.

Leicht verständlicher Buch-Tipp für das nervige Rechtliche und welche Gelder dir wirklich zustehen!

Du verstehst nur Bahnhof? Oder brauchst einen größeren rechtlichen Überblick? Dann findest du hier wertvolles rechtliches Wissen, echte Hilfe zur Selbsthilfe und sinnvolle Tipps und Tricks für alleinerziehende Eltern.

Der Ratgeber ist zudem klar und verständlich geschrieben mit vielen Praxisbeispielen aus zwei Perspektiven von Jurist Otto N. Bretzinger und der langjährig Alleinerziehenden mit eigener Community Silke Wildner.

Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisen – jetzt beantragen!

Viele wissen nicht: Auch Halbwaisen haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss – wenn Kindergeld und Halbwaisenrente zusammen niedriger sind als der gesetzlich festgelegte Mindestunterhalt. Wichtig: Der Vorschuss wird nicht rückwirkend gezahlt, daher lohnt es sich, den Antrag sofort zu stellen!

👉🏼 Checke direkt den Unterhaltsvorschuss-Rechner von der Expertin für Witwenrente Inga Krauss.

2. Wie viel Unterhaltsvorschuss gibt es 2025?

Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt (siehe Düsseldorfer Tabelle) – abzüglich des Kindergeldes, das als Einkommen des Kindes angerechnet wird. Die aktuellen Beträge ab Januar 2025:

Alter des Kindes Monatlicher Unterhaltsvorschuss
0–5 Jahre270 Euro
6–11 Jahre299 Euro
12–17 Jahre394 Euro
Für Kinder ab 12 Jahren gelten Zusatzregeln: Vorschuss gibt es nur, wenn du als Haushalt nicht auf Bürgergeld angewiesen bist oder ein Einkommen von mindestens 600 Euro netto hast (z. B. aus Job, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld).

3. Was brauchst du für die Antragstellung beim Unterhaltsvorschuss 2025?

Diese Unterlagen solltest du für den Antrag auf Unterhaltsvorschuss parat haben:

  • Gültiger Ausweis
  • Geburtsurkunde deines Kindes
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht (wenn nicht automatisch gegeben)
  • Nachweise über bisherige Unterhaltszahlungen (falls vorhanden)
  • Eigene Einkommensnachweise (bei Kindern ab 12 Jahren relevant)

🚀 Tipp aus der Praxis: Reiche den Antrag möglichst sofort ein, sobald der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt. Denn der Unterhaltsvorschuss kann nur rückwirkend für maximal einen Monat vor Antragstellung gezahlt werden.

Unser Tipp:

Lade dir die Checkliste zum Unterhaltsvorschuss direkt runter. Download funktioniert ganz einfach per Klick auf die Tabelle!

Klicke auf das Bild und lade dir die Checkliste für den Unterhaltsvorschuss direkt runter.

4. Was ändert sich beim Unterhaltsvorschuss 2025?

Bislang war es für unterhaltspflichtige Elternteile häufig einfach, sich ihrer Zahlungsverpflichtung zu entziehen – und der Staat blieb oft auf den Kosten sitzen. Doch ab 2025 kommt Bewegung in die Sache: Im aktuellen Koalitionsvertrag sind tiefgreifende Änderungen angekündigt, um den Unterhaltsvorschuss gerechter und effektiver zu gestalten.

👉 Es geht um folgende härtere Maßnahmen gegen säumige Zahler:innen:

  • Führerscheinentzug als Zwangsmittel: Künftig kann der Führerschein entzogen werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  • Verschärfte Auskunftspflichten: Unterhaltspflichtige müssen künftig unterjährig und nicht mehr nur einmal jährlich Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben.
  • Überprüfung der Pfändungsfreigrenzen: Die Pfändungsfreigrenzen für Unterhaltsschulden sollen überprüft und ggf. angepasst werden, damit der Staat effektiver auf das Einkommen säumiger Zahler:innen zugreifen kann.

Ziel: Die sogenannte „Rückgriffquote“ soll steigen – das heißt: Der Staat will sich den gezahlten Unterhaltsvorschuss konsequenter vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholen.

5. Mehr Geld vom Kindergeld

Ein weiterer geplanter Schritt betrifft die Anrechnung des Kindergeldes: Aktuell wird das Kindergeld vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. In Zukunft soll jedoch nur noch die Hälfte des Kindergeldes angerechnet werden. Das bedeutet: Alleinerziehende bekommen mehr Geld für ihr Kind, selbst wenn der andere Elternteil nicht zahlt.

❗️Hinweis: Die genannten Änderungen sind im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht in Kraft. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im Laufe der Legislaturperiode. Die aktuellen Anspruchsvoraussetzungen und Zahlbeträge bleiben bis zur gesetzlichen Änderung bestehen.

Fazit: Wichtige Leistung mit Verbesserungsbedarf

Der Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiges Sicherheitsnetz – aber kein Idealzustand. Kinder haben ein Recht auf regelmäßigen Unterhalt durch beide Elternteile.

Doch die Realität zeigt: Viele Alleinerziehende stehen allein da. Dafür ist der Unterhaltsvorschuss für viele Ein-Eltern-Familien eine wichtige, finanzielle Überlebenshilfe. Keine finanzielle Unterstützung gibt es nach wie vor, wenn der Vater unbekannt verzogen ist oder keine offizielle Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

Zumindest was die Rückforderungen (und damit auch den Druck auf das nicht zahlen wollende Elternteil) und die Höhe der Leistung angeht, bringt 2025 hoffentlich erste spürbare Verbesserungen.

Die finanzielle Verantwortung darf nicht dauerhaft auf deinem Rücken lasten. Kinder brauchen verlässliche Eltern – und verlässliche staatliche Rahmenbedingungen. Genau dafür setzen sich viele Organisationen ein, und auch du kannst durch Austausch und Vernetzung dazu beitragen.

✅ Staatliche Unterstützung für Alleinerziehende:

Welche Gelder Alleinerziehenden und ihren Kinder 2025 zustehen, das erfährst du in unserer Finanz-Serie ab Mai. Diese Beiträge sind schon erschienen:

Unterhaltsvorschuss 2025: Diese fünf Dinge solltest du wissen!
Kinderzuschlag 2025 – lohnt sich der Antrag für Alleinerziehende?
Staatliche Unterstützung 2025 – was Alleinerziehende wissen müssen


Hinweis in eigener Sache:

Wir recherchieren sorgfältig, tauschen uns mit Expert*innen und der Community aus – und wollen dir mit dieser Serie so gut wie möglich weiterhelfen.

Aber: Wir sind kein Amt, keine Behörde und keine Rechtsberatung. Die Infos in unseren Beiträgen ersetzen keine individuelle Prüfung durch Fachstellen wie Familienkassen, Jugendämter oder Steuerberater*innen.

Auch wenn wir uns Mühe geben, kann es sein, dass sich Zahlen ändern oder uns mal ein Fehler unterläuft.

👉 Bitte prüfe im Zweifel immer auch die offiziellen Stellen – und hol dir Unterstützung bei Beratungsstellen vor Ort. Du musst das nicht allein wuppen!

Über die Gründerin Silke Wildner

Als alleinerziehende Mama gründete Silke Wildner 2018 den Blog „Gut alleinerziehend“ und die beiden dazugehörigen Facebook-Gruppen für guten Austausch und Vernetzung untereinander.

2018 fing sie an ihr erstes Buch „Gut leben als Alleinerziehende“ zu schreiben, das im Sommer 2019 veröffentlicht wurde. 2020 launchte sie zusammen mit Sina Wollgramm den Podcast „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“ – der mittlerweile der größte und reichweitenstärkste Podcast für diese Zielgruppe ist.

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KarenK

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