Urlaub und Umzug können nach einer Trennung mit Kind zu große Hürden werden, wenn die Eltern gemeinsames Sorgerecht haben.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Thema, das unter alleinerziehenden Eltern zur Sprache kommt, wenn es um Fragen rund um das Sorgerecht geht. Genauer gesagt, wenn ein Umzug geplant ist oder ein Urlaub. Wer darf was, mit wem und wann? Und wann braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils? Damit du einen besseren Durchblick bekommst, findest du hier die wichtigsten Infos zum Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört, wie oben erwähnt, zum Sorgerecht. Das Sorgerecht beinhaltet bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern immer alle Teilbereiche. Es ist aber möglich, auf Antrag das alleinige Sorgerecht zu bekommen oder sich Teilbereiche, zum Beispiel die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht, übertragen zu lassen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst die Befugnis der Eltern oder eines Elternteils, den dauerhaften oder kurzfristigen räumlichen Aufenthaltsort des minderjährigen Kindes zu bestimmen.
Woher ich das weiß? Das möchte ich kurz erklären. Die Inhalte dieses Beitrags sind dem Rechts- und Finanzratgeber „Alleinerziehend auf der sicheren Seite“ entnommen, den ich zusammen mit dem Juristen Otto N. Bretzinger geschrieben habe. Die Inhalte sind vom Herausgeber Wolters Kluwer Steuertipps GmbH rechtlich geprüft.
Das Thema Urlaub und Verreisen ist bei vielen ein großer Streitpunkt in der Eltern-Kommunikation, vor allem wenn man nicht genau weiß, welche Rechte man als getrenntes Elternteil hat. Und das gilt sowohl für Eltern mit dem alleinigen Sorgerecht, dem Umgangsrecht, als auch dem gemeinsamen Sorgerecht.
Wenn einem Elternteil das Umgangsrecht (Erläuterung siehe weiter unten) mit dem Kind zusteht, beinhaltet dies auch in gewissen Grenzen die Befugnis, mit dem Kind zu verreisen, sofern nicht einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde.
Befindet sich also das Kind in den Ferien bei einem Elternteil, so kann er mit ihm gemeinsam in den Urlaub fahren. Handelt es sich bei der Reise um eine Angelegenheit des täglichen Lebens (Reisen innerhalb Deutschlands und im EU-Ausland), muss sie mit dem anderen Elternteil nicht abgesprochen werden.
Bei Fernreisen handelt es sich dagegen um Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Sie müssen – wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht – mit dem anderen Elternteil abgesprochen werden und der andere Elternteil muss der Reise zustimmen. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen.
Leider nein, ist hier die klare Antwort, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass JEDER Umzug mit dem Kind, der Zustimmung des anderen Elternteils bedarf! Ohne Kind darfst du hinziehen, wohin du möchtest.
Anders sieht es mit dem alleinigen Sorgerecht oder dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Dann darf derjenige, der es inne, über den Umzug mit dem minderjährigen Kind bzw. den neuen Wohnort allein bestimmen.
Rechtliches Wissen, echte Hilfe zur Selbsthilfe und wertvolle Tipps und Tricks für alleinerziehende Eltern stecken in diesem 2024 erschienenen Buch. Klar und verständlich geschrieben mit vielen Praxisbeispielen aus zwei Perspektiven von Jurist Otto N. Bretzinger und der langjährig Alleinerziehenden mit eigener Community Silke Wildner.
Sprechen wir kurz über das Umgangsrecht. Denn das Umgangsrecht unterscheidet sich vom (alleinigen oder gemeinsamen) Sorgerecht, da es nicht davon abhängt, wer die rechtliche Verantwortung für das Kind trägt. Die Ausgestaltung der Umgangszeiten beispielsweise in Form eines Umgangsmodells fällt daher unter das Umgangsrecht und unterliegt weit weniger rechtlichen Regulierungen als weithin angenommen wird.
Durch das Umgangsrecht soll der Kontakt des Kindes zu den Personen gewährleistet werden, die ihm besonders nahestehen. Insbesondere im Falle einer Trennung und Scheidung soll der Kontakt des Kindes mit beiden Elternteilen aufrechterhalten und gefördert werden. Denn dies dient im Normalfall dem Wohl des Kindes.
Ohne weitere Voraussetzungen hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Keine Rolle spielt, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht, ob Eltern getrennt leben oder geschieden sind. Keine Bedeutung hat auch, ob dem Elternteil das Sorgerecht zusteht. Eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden darf das Umgangsrecht des Elternteils durch das Familiengericht nur dann, wenn es zum Wohl des Kindes erforderlich ist bzw. andernfalls das Kindeswohl gefährdet wäre.
Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht zu unterscheiden. Während das Sorgerecht beiden oder einem Elternteil zusteht, ist das Umgangsrecht unabhängig von der Frage der elterlichen Sorge immer demjenigen Elternteil zugesprochen, der das Kind NICHT betreut. Für das Umgangsrecht spielt es also keine Rolle, wie das Sorgerecht ausgestaltet ist.
Das Umgangsrecht des Elternteils beinhaltet das Recht zum persönlichen Kontakt und alle Formen der Kommunikation mit dem Kind. Es erstreckt sich also auf Besuche und Treffen, ferner auf briefliche, telefonische und elektronische Kontakte wie SMS oder E-Mail.
Umgang mit dem Kind bedeutet auch, dass der nicht betreuende Elternteil dem Kind Geschenke machen und sich über die persönlichen Verhältnisse des Kindes informieren darf.
Das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils erstreckt sich grundsätzlich auch darauf, dass das Kind dort übernachtet. Der Ausschluss von Übernachtungen bedarf auch bei geringer Distanz der beiden elterlichen Wohnorte besonderer Rechtfertigung, weil Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entsprechen (Urteil OLG Saarbrücken, Az. 6 F 20/13).
Nachdem wir das mit dem Umgangsrecht geklärt haben, kommen wir zurück zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches sich auch auf die Personensorge erstreckt. Dieses umfasst die Befugnis, den dauerhaften oder kurzfristigen räumlichen Aufenthaltsort des minderjährigen Kindes zu bestimmen. Dazu gehören unter anderem:
Die Bestimmung des Aufenthalts steht beiden Elternteilen zu. Ist die elterliche Sorge nur einem Elternteil übertragen, so bestimmt er den Aufenthalt des Kindes allein.
Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten und kommt immer auf den Einzelfall drauf an. Daher prüfe genau, welche Themen euren Alltag belasten bzw. wo dir immer wieder Steine in den Weg gelegt werden. Betrifft es alle Bereiche des Sorgerechts oder könnte die Übertragung eines Teilbereiches helfen?
Anstelle der Aufhebung der gemeinsamen bzw. Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge insgesamt können einem Elternteil auch nur Teilbereiche übertragen werden. So kann einem Elternteil beispielsweise die gesamte Vermögens- oder Personensorge oder innerhalb der Personensorge nur die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden. In diesem Zusammenhang wird das Gericht neben dem Kindeswohl auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.
Steht den Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu und leben sie nicht nur vorübergehend getrennt, so kann das Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge einem Elternteil allein übertragen (§ 1671 Abs. 1 BGB).
Wenn du mehr darüber wissen möchtest wie und wo du das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder einen anderen Teilbereich des Sorgerechts beantragen kannst, dann findest du für kleines Geld in dem verständlich geschriebenen Rechts- und Finanzratgeber „Alleinerziehend auf der sicheren Seite“ mit über 300 Seiten geballtes Wissen! Hier erfährst du u.a. auch, welche Teilbereiche du noch beantragen kannst ohne gleich das alleinige Sorgerecht anzustreben.
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Als alleinerziehende Mama gründete Silke Wildner 2018 den Blog „Gut alleinerziehend“ und die beiden dazugehörigen Facebook-Gruppen für guten Austausch und Vernetzung untereinander.
2018 fing sie an ihr erstes Buch „Gut leben als Alleinerziehende“ zu schreiben, das im Sommer 2019 veröffentlicht wurde. 2020 launchte sie zusammen mit Sina Wollgramm den Podcast „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende“ – der mittlerweile der größte und reichweitenstärkste Podcast für diese Zielgruppe ist.
2023 hat Silke Wildner u.a. zusammen mit Christina Rinkl die Mach mit Buchreihe „Allein mit Kind“ ins Leben gerufen, um unterschiedliche Einblicke in die individuellen und vielfältigen Lebenssituationen alleine mit Kind zu geben – und wie es dazu gekommen ist.
Im Podcast „Das AE-Team – der positive Podcast für Alleinerziehende und solche, die es werden (wollen)“ begegnest du uns, Silke und Sina. Wir sind zwei alleinerziehende Mütter, die beide ungeplant in die Situation gerutscht sind, als Single Moms ihren Alltag rocken zu müssen.
Es geht um Schwierigkeiten, besondere Herausforderungen, Rechte und Pflichten, vor allem aber um viel positiven Input und emotionale Unterstützung, wenn gerade niemand sonst da ist:
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Gut alleinerziehend Gruppe – Nur für Frauen
Gut alleinerziehend Mixed Gruppe – für Papas und Mamas
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